Veröffentlichung 09.09.26 | Fragenfrist 09.10.26 | Abgabefrist 16.10.26 | Öffnung 16.10.26 | Vertragsbeginn 06.01.27 |
Eignungskriterien
Eignung zur Berufsausübung Die folgenden Angaben und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Eignungerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen. Auf Verlangen einzureichende Unterlagen laut Eigenerklärung zur Eignung: - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschft keine Ausschlussgrüne gemäß § 6e EU VOB/A 2. Abschnitt vorliegen. Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Ausländische Bewerber müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Eignungerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen. Ausländische Bewerber müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. - Angaben zur Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz) - Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist), falls das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist, Eigenerklärung über nicht Beitragspflicht) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der EU durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins oder einer Bestätigung der Versicherung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die folgenden Angaben und Erklärungen sind auf Verlangen einzureichen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die folgenden Angaben und Erklärungen sind auf Verlangen einzureichen: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der EU durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins oder einer Bestätigung der Versicherung. - Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Angaben zur Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz) - Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist), falls das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist, Eigenerklärung über nicht Beitragspflicht) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Eignungerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen. Ausländische Bewerber müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
Die Nachfolgende Erklärung ist mit der Einreichung des Angebotes vorzulegen. Abgabe der Eigenerklärung in Bezug auf Russland (Artikel 5k der Verordnung EU Nr. 833/2014)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle: Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Die Regelungen zum Best-Bieter-Prinzip sind zu beachten. Soweit Nachweise nach den Vergabeunterlagen nicht bereits mit dem Angebot vorzulegen sind, werden diese von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung angefordert.
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis - Angebotspreis Los 2: Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
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