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Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 2

Gegenstand der Ausschreibung sind Beratungs- und Unterstützungleistungen für Behörden und Organisationen der Bundesverwaltung bei der Herstellung der IPv6-Fähigkeit.

Zeitplan

Veröffentlichung
01.10.26
Abgabefrist
27.10.26
Öffnung
27.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
Vertragslaufzeit
72 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
ZIB@bescha.bund.de
Telefon
+49 22899610-3535
Website
http://www.bescha.bund.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mit dem Teilnahmeantrag (betrifft Los 1) bzw. mit Angebotsabgabe (betrifft Los 2) eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen

    • •● Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang, einschließlich
    • •● ob die Leistungen auf Grund einer Rahmenvereinbarung oder eines Einzelauftrags erbracht wurden,
    • •● ob die Leistung als Haupt- oder Unteraufragnehmer erbracht wurde,
    • •● Umfang der erbrachten Leistungen in abgerechneten Personentagessätzen (PT),
    • •● Wert des Auftrages,
    • •● Zeitraum der Leistungserbringung,
    • •● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
    • •Mindestanforderungen (Los 1 und Los 2)
    • •Es gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
    • •(1) Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
    • •(2) Der Umfang der erbrachten Leistungen umfasst mindestens 25 abgerechnete Personentage auf Seiten des Leistungserbringers unabhängig davon, ob diese auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung oder mehrere Einzelaufträge für denselben Referenzgeber erbracht worden sind.
    • •(3) Die Referenzaufträge müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Eine nicht vollständig abgeschlossen Referenzauftrag kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn er mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
    • •Nur Los 1 betreffend:
    • •Bewertung der Referenzen zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
    • •Geeignete Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden nach dem folgenden Maßstab bewertet:
    • •1 Punkt: Die Leistungserbringung umfasst die Beratung und Unterstützung in Bezug auf eine IPv6-Migration bei einem Unternehmen der Privatwirtschaft oder einer Behörde oder anderen staatlichen Stelle mit mindestens 500 Mitarbeitenden und umfasst die Migration des Netzwerks des Unternehmens / der Behörde / staatlichen Stelle.
    • •2 Punkte: Die Leistungserbringung umfasst die Beratung und Unterstützung in Bezug auf eine IPv6-Migration bei einem Unternehmen der Privatwirtschaft mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und umfasst
    • •‒ die IPv6-Migration des Netzwerks des Unternehmens und
    • •‒ die IPv6-Migration der eingesetzten Software oder der eingesetzten Hardware des Unternehmens.
    • •3 Punkte: Die Leistungserbringung umfasst die Beratung und Unterstützung in Bezug auf eine IPv6-Migration bei einer Behörde oder anderen staatlichen Stelle mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und umfasst die IPv6-Migration des Netzwerks der Behörde / staatlichen Stelle und die IPv6-Migration der eingesetzten Software oder der eingesetzten Hardware der Behörde / staatlichen Stelle.
    • •Pro Referenz werden die folgenden konkreten Leistungsinhalte jeweils mit 1 Punkt bewertet:
    • •• Planung einer IPv6-Migration
    • •• Migrationsplanung folgt einem agilen Vorgehensmodell
    • •• Erstellung eines Entwurfs von Migrationspfaden für die IT-Landschaft eines Unternehmens, einer Behörde /staatlichen Stelle
    • •• Prüfung der Integration neuer Lösungen (entweder Netzwerkarchitekturen oder Softwarelösungen oder -produkte)
    • •• Erstellung eines individuellen testplans für die IPv6-Migrationen
    • •• Erstellung von Definitionen von Testfällen
    • •Sofern eine (Unternehmens)Referenz als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Sinne des Kriterienkatalogs Eignung dienen soll, kann eine Bewertung als Projektreferenz im Sinne des Kriterienkatalogs Leistung nicht erfolgen, sofern die Referenzen ein und dasselbe Projekt betreffen.
    • •Die für die Bewertung maßgeblichen Umstände sind in der Darstellung der Referenz bei der "Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang" auszuführen.
    • •Maximal erreichbare Punktzahl:
    • •3 Referenzen * 9 Punkte = 27 Punkte
    • •Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
    • •FORTSETZUNG IM FREITEXTFELD BT-300: Aufgrund von Zeichenbegrenzungen in diesem Eingabefeld wird der Text dieses Eignungskriteriums (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen,BT-750)
    • •im Feld 'Zusätzliche Angaben zum Verfahren' (BT-300) am Ende dieser Bekanntmachung vollständig fortgesetzt. Die dort aufgeführten Punkte sind untrennbarer Bestandteil dieses Kriteriums."
  • Los 1 und Los 2

    • •Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren im einschlägigen Geschäftsbereich in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) mit dem Teilnahmeantrag (nur Los 1 betreffend) bzw. mit Angebotsabgabe (nur Los 2 betreffend) anzugeben. Reichen Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein.
    • •Die durchschnittliche Anzahl an Fachkräften im einschlägigen Geschäftsbereich pro Geschäftsjahr muss mindestens
    • •25 VZÄ (Los 1 betreffend)
    • •29 VZÄ (Los 2 betreffend) betragen.
    • •Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Beschäftigtenanzahl in den Unternehmen muss die Mindestanzahl erreichen.
    • •Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass im weiteren Los die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn die Mindestanforderungen an die Beschäftigtenzahl für Los 1 und 2 summiert erfüllt werden.
    • •Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Teilnahmefrist (nur Los 1 betreffend) bzw. dem Angebotsschluss (nur Los 2 betreffend) aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
    • •Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (IT-Beratungsleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) mit dem Teilnahmeantrag (nur Los 1 betreffend) bzw. mit Angebotsabgabe (nur Los 2 betreffend) anzugeben. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
    • •Der Umsatz muss mindestens
    • •2.500.000,00 EUR pro Jahr (Los 1 betreffend)
    • •3.000.000,00 EUR pro Jahr (Los 2 betreffend)
    • •betragen.
    • •Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze der Unternehmen muss den geforderten Mindestumsatz erreichen.
    • •Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass im weiteren Los die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn die Mindestanforderungen an den Umsatz für Los 1 und 2 summiert erfüllt werden.
    • •Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nachdem Ende der Teilnahmefrist (nur Los 1 betreffend) bzw. dem Angebotsschluss (nur Los 2 betreffend) aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Zuschlagskriterien

  • Leistungskennzahl (L)

    • •Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
    • •Das wirtschaftlichste Angebot wird ausschließlich nach qualitativen Zuschlagskriterien anhand der Leistungskennzahl (L) bestimmt.
    • •Die Leistungskennzahl (L) spiegelt den Erfüllungsgrad der angebotenen Leistung bezogen auf die Erfahrung und die Fachkenntnisse des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (Leistungskriterien) wider. Die Leistungskennzahl (L) ist die Summe der für die Leistungskriterien erreichten Leistungspunkte. Im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" sind die Leistungskriterien, die erforderlichen Nachweise und Erklärungen und das Bewertungsschema dargestellt.
    • •Das Angebot mit der höchsten Leistungskennzahl (L) ist das wirtschaftlichste.
    • •Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, dieselbe Leistungskennzahl (L) besitzen (Qualitätsgleich), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
  • Preis: Festpreise gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 VgV

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