Die SCHLESWIG- HOLSTEINISCHEN LANDESFORSTEN (AÖR) (kurz: SHLF) bewirtschaften die landeseigenen Waldflächen mit dem Ziel der Erhaltung und Weiterentwicklung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes.
Zur Umsetzung von kombinierten Holzerntemaßnahmen brauchen wir kompetente, zuverlässige und leistungsstarke Partner.
Ziel der nachfolgenden Ausschreibung ist es, solche Partner zu finden und mit ihnen zusammen in den nächsten Jahren den Wald weiterzuentwickeln. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf guter Zusammenarbeit, Langfristigkeit und hoher Produktivität. Unternehmer und die SHLF begegnen sich dabei auf Augenhöhe, als gleichberechtigte Partner eines Vertrages.
Die naturnahe Waldbewirtschaftung der letzten Jahrzehnte hat in vielen Wäldern ein bunteres Waldbild entstehen lassen (mehr Baumarten der verschiedenen Altersstufen auf einer Fläche).
Die SHLF haben diese Veränderungen in den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt, z.B. in Form verschiedener Zuschläge für die Holzernte und Zeitlohnarbeit. Das verdeutlicht zum einen, dass den SHLF die Arbeitsqualität besonders wichtig ist, zum anderen bedeutet es für die Bieter die Notwendigkeit einer klaren Kalkulation.
Da der Zuschlagskatalog in allen Losen identisch ist, begrenzt sich der Wettbewerb somit auf den Angebotspreis und die Qualität. Hierbei muss noch erwähnt werden, dass in den Losen A bis I keine Erst- und nur wenige Zweitdurchforstungen enthalten sind. Die Erstdurchforstung, besonders von Beständen aus Erstaufforstung (ca. 80% Laubholz), wird über die Lose J und K abgebildet.
Im Rahmen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind auf Einzelabruf in Schleswig-Holstein voraussichtlich insgesamt ca. 201.000 Festmeter (kurz: fm) forstliche Dienstleistung der kombinierten und hochmechanisierten Holzernte inklusive Rückung durchzuführen.
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Für diese Rahmenvereinbarungen gilt die folgenden Höchstmenge pro Los für die Dienstleistung:
Höchstmenge pro Los in Festmeter (fm):
• Los A: 108.000 fm
• Los B: 144.000 fm
• Los C: 122.667 fm
• Los D: 144.000 fm
• Los E: 282.667 fm
• Los F: 180.000 fm
• Los G: 122.667 fm
• Los H: 144.000 fm
• Los I: 144.000 fm
• Los J:
Harvester ca.: 4.800 MAS
Forwarder ca.: 1.800 MAS
• Los K:
Harvester ca.: 4.800 MAS
Forwarder ca.: 1.800 MAS
• Los L:
Harvester ca.: 4.800 MAS
Forwarder ca.: 1.800 MAS
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
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Loslimitierung
Angebote können sowohl für ein Los als auch für mehrere Lose abgegeben werden. Einem Bieter/ einer Bietergemeinschaft werden in der Rahmenvertragsart „Holzernte inkl. Rückung“ im Rahmen der Lose A bis I maximal 2 Lose je Kalenderjahr zugeschlagen. Gesondert betrachtet werden die Lose J, K und L (Erstdurchforstung, siehe Loslimitierung Lose J, K und L). Die Lose A, C und E sind nicht mit weiteren Losen kombinierbar.
Sofern der Bieter für mehrere Lose bieten möchte muss dargelegt werden, wie die notwendige Kapazität für die jahreszeitlich bedingten Arbeitsspitzen unter Beachtung der Fremdleistungsquote bei einem angenommenen maximalen Auftragsvolumen der zwei größten bebotenen Lose sichergestellt wird. Die Darlegung erfolgt als Eigenerklärung in Form eines Konzepts und muss alle Arbeitsschritte der Holzbereitstellung umfassen.
Eignungskriterium:
Es gibt eine Mengenlimitierung mit 42.000 fm außerhalb des Loses E.
Gefordert wird ein Konzept von Bietern, die mit bestehenden Verträgen und bebotenen Losen ab 27.000 Fm jährlich für die SHLF aufarbeiten:
Gilt für:
1. Bieter, die bereits Aufarbeitungsverträge mit einem jährlichen Volumen von 27.000 Fm oder mehr haben und weitere Lose bebieten
2. Bieter, die im Zuge des Verfahrens auf Lose mit einem jährlichen Volumen von insgesamt über 27.000 Fm bieten.
In einem Konzept soll dargelegt werden, wie die Aufarbeitungskapazitäten, wenn das mögliche Vertragsvolumen eine Menge von 27.000 Fm übersteigt, sichergestellt wird.
Insbesondere ist darauf einzugehen, wie die in den Losblättern beschriebene zeitweilige Aufstockung der Bereitstellungsmenge sichergestellt wird. Dabei ist auf alle wesentlichen Prozessschritte einzugehen: Harvester, Zufällung, Rückung.
Loslimitierung für Lose J, K und L (Erstdurchforstung)
Für die Lose J, K und L können je Bieter maximal zwei Lose zugeschlagen werden.