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Massendatenanalyseplattform - VSVgV

Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 11Abs.1 S. 1 Alt. 2 VSVgV. Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Beschaffung zur Lieferung und Einrichtung einer Software als Gesamtsystem a) zur Analyse, zum IT-gestützten Abgleich und zur Recherche von Massendaten in einem Bestand mehrerer teils föderierter Quelldatenbanken sowie anlassbezogen im-portierter Daten insbesondere aus den Sicherungen digitaler Beweismittel durch die Polizei SH, b) für die technische Integration bestehender Datenquellen in einer zentralen Datenintegrationsplattform (Datenintegrationskomponente). Der Lizenzbedarf umfasst zunächst 30 gleichzeitige Nutzer; die hierfür erforderliche Lizenzmenge ist zu beschaffen. Optional soll die Möglichkeit bestehen, für die Anzahl auf bis zu 75 gleichzeitige Nutzer auszuweiten. Diese Option muss zwingend im Angebot enthalten sein, die tatsächliche Inanspruchnahme ist jedoch optional. Der Auftraggeber sieht dabei eine Staffelung der weiteren optional zu erwerbenden Lizenzen vor. Die zusätzlichen Lizenzen werden gestaffelt angeboten: Option 1 ermöglicht die Beschaffung von 20 weiteren Lizenzen (insgesamt 50 Nutzer), Option 2 jeweils weitere 25 Lizenzen, sodass eine maximale Nutzerzahl von 75 erreicht werden kann. Die Laufzeit der Lizenz beträgt drei Jahre ab Zuschlag. Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit bis zu dreimal um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Im Rahmen der Optionen 1 und 2 erworbene Lizenzen haben eine Laufzeit von drei Jahren ab deren Bereitstellung, die ebenfalls dreimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden kann, die durch Optionsausübung beschafften Lizenzen enden aber spätestens gleichzeitig mit der Laufzeit der zuerst grundständig beschafften Lizenzen. Der Auftraggeber verwendet als Grundlage der vertraglichen Vereinbarung einen EVB-IT-Überlassungsvertrag Typ B, einen EVB-IT Pflegevertrag und einen EVB-IT Dienstleistungsvertrag. Diese werden gemeinsam mit den weiteren Unterlagen in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen: Die Miete eines Gesamtsystems bestehend aus • einer Analysesoftware für die übergreifende Analyse, den IT-gestützten Abgleich und die Recherche von Massendaten in dem Bestand mehrerer teils föderierter Quelldatenbanken sowie anlassbezogen importierter Daten insbesondere aus den Sicherungen digitaler Beweismittel durch die Polizei SH und • einer zentralen Datenintegrationsplattform (Datenintegrationskomponente) zur Integration der bestehenden Datenquellen, welches im Rechenzentrum von Dataport - on premise - installiert werden kann. Dies beinhaltet ein Produktiv-, Entwicklungs- und Testsystem, welches in die bestehende IT-Infrastruktur der Polizei SH eingebunden werden soll. Hinsichtlich der Abgrenzung der Datenintegration vom IT-gestützten Abgleich und der automatisierten Datenanalyse wird auf das beigefügte Dokument „Begriffsbestimmung Analyse und Datenintegration“ verwiesen. Weitere Einzelheiten sind dem Dokument "Teil A - Allgemeiner Teil Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen. Das Verfahren betrifft einen Verschlusssachenauftrag gem. § 104 Abs. 3 Nr. 2 GWB bzw. Art. 2 Buchst. b u. d Richtlinie 2009/81/EG und wird nach der VSVgV durchgeführt. Berechtigt zur Teilnahme (durch Bewerbung und Angebote) sind nach der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers nur in einem EU-Mitgliedstaat oder Island oder Norwegen ansässige Wirtschaftsteilnehmer („Teilnahmeberechtigte“). Bewerber und Bieter dürfen in ihrer Bewerbung und ihren Angeboten keine Unterauftragnehmer vor-sehen, die in einem anderen Staat als den im vorigen Satz genannten („Drittstaat“) an-sässig sind. Dies gilt auch für die sonstige Berufung auf die Kapazitäten solcher Unter-nehmen. Für die Bestimmung der Ansässigkeit gilt die Definition der Herkunft in Art. 3 Abs. 1 der VO (EU) 2022/1031 entsprechend, für Wirtschaftsteilnehmer als Gruppen Art. 3 Abs. 2 der genannten Verordnung.

Zeitplan

Veröffentlichung
03.09.26
Fragenfrist
10.09.26
Teilnahmefrist
29.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Kiel, Deutschland
E-Mail
dataportvergabestelle@dataport.de
Telefon
+49 43132950
Website
www.schleswig-holstein.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Bewerber muss das Dokument ANLAGE Berufsqualifikation vollständig ausgefüllt einreichen. Dabei benennt er eine Projektleitung als Hauptansprechpartner für den Auftraggeber und macht diesbezüglich Angaben zu (i) Ausbildung, (ii) Berufserfahrung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme bzw. Key Account Management für Daten-Analysesysteme in Jahren, (iii) Qualifikation im Bereich Projektmanagement, (iv) Beherrschung der deutschen Sprache, (v) Beherrschung der Grundlagenkenntnisse der PRINCE-2 Methodik oder einer vergleichbaren agilen Projekt-Management Methodik.
    • Sofern die ANLAGE Berufsqualifikation unvollständig oder nicht vorhanden ist, erfüllt der An-trag nicht die Mindestanforderungen und ist von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Zudem erfüllt der Antrag die Mindestanforderungen nicht, wenn die Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme nicht mindestens 3 Jahre beträgt. Dabei handelt es sich nicht um einen Vorab-Ausschluss der Nachforderung gem. § 22 Abs. 7 VSVgV.
    • Der Auftrag wird an einen fachkundigen und leistungsfähigen Bieter vergeben. Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter entsprechend der Vorgaben der der Vergabeunterlagen An-gaben und Erklärungen zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit abzugeben.
    • Nach vorläufiger interner Kalkulation liegt der Vergabe die Annahme zugrunde, dass für die Leistungserbringung bestimmte Qualifikationen erfüllt sein müssen. Um eine einheitliche Bewertung der Mitarbeitenden zu gewährleisten, ist der Bieter aufgefordert, eine vorgegebene Vorlage für die anonymisierten Profile der Mitarbeitenden zu benutzen, die dieser Ausschreibung beigefügt ist (vgl. ANLAGE Berufsqualifikation).
    • Sollte der Bieter, der die Vergabe gewinnt, die Leistung anschließend mit Erfüllungsgehilfen erbringen, die nicht die erforderlichen, hier aufgelisteten Qualifikationen mitbringen, so schuldet der Auftraggeber für die von den nicht qualifizierten Erfüllungsgehilfen erbrachten Leistungen keine Vergütung.
    • Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e6541e5c-c882-4d2d-9e49-4549cebb72a8/suitabilitycriteria
  • Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet

    • Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegen-stand/Referenzen“ erhält der Bewerber einen Punktewert zwischen 0 und 35 Punkten.
    • Die Punktevergabe erfolgt nach folgenden Regeln:
    • 4 Punkte pro im Wesentlichen vergleichbarer und erfolgreich erbrachter Referenz. Dabei werden die besten 5 eingereichten Referenzen betrachtet (max. 20 Punkte).
    • Zusätzlich 2 Punkte pro im Wesentlichen vergleichbarer und erfolgreich erbrachter Referenz werden erreicht, wenn das gelieferte Daten-Analysesystem zusätzlich eine Datenintegrationsfunktionalität enthält. Auch dabei werden maximal 5 Referenzen berücksichtigt (max. 10 Punkte). Für die Definition von Datenintegration werden auf die Ausführungen in Punkt 3.1.1 und folgend verwiesen.
    • Zusätzlich 1 Punkt pro im Wesentlichen vergleichbarer und erfolgreich erbrachter Referenz wird zusätzlich erreicht, wenn das gelieferte Daten-Analysesystem zusätzlich eine Graph-Komponente zur Analyse und Darstellung von Beziehungen enthält. Auch dabei werden maximal 5 Referenzen berücksichtigt (max. 5 Punkte).
    • Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung aus-geschlossen werden, wenn falsche Angaben vorliegen.
    • Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
    • Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, welche die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weisen der Auftraggeber und die Vergabestelle auf Folgendes hin:
    • Der Auftraggeber und die Vergabestelle geben für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings gehen der Auftraggeber und die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 5 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 5 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 5 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber und die Vergabestelle davon ausgehen, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
    • Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e6541e5c-c882-4d2d-9e49-4549cebb72a8/suitabilitycriteria
  • Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet

    • Für das Kriterium „Gesamtumsatz“ erhält der Bewerber einen Punktewert von 0, 2, 4, 6, 8 oder 10 Punkten.
    • 10 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenem Geschäftsjahr mindestens 14.000.000,00 (14mio) Euro (netto).
    • 8 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 12.000.000,00 (12mio) Euro (netto).
    • 6 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 10.000.000,00 (10mio) Euro (netto).
    • 4 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 8.000.000,00 (8mio) Euro (netto).
    • 2 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 6.000.000,00 (6mio) Euro (netto).
    • 0 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr nicht mindestens 6.000.000,00 (6mio) Euro (netto).
    • Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
    • Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Gesamtumsatz“.
    • Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e6541e5c-c882-4d2d-9e49-4549cebb72a8/suitabilitycriteria
  • Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet

    • Für das Kriterium „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation“ erhält der Bewerber einen Punktewert von 0, 2, 4, 6, 8 oder 10 Punkten.
    • 10 Punkte: Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme beträgt mindestens 8 Jahre.
    • 8 Punkte: Die Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme beträgt mindestens 7 Jahre.
    • 6 Punkte: Die Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme beträgt mindestens 6 Jahre.
    • 4 Punkte: Die Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme beträgt mindestens 5 Jahre.
    • 2 Punkte: Die Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme beträgt mindestens 4 Jahre.
    • 0 Punkte: Die Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme beträgt nicht mindestens 4 Jahre.
    • Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e6541e5c-c882-4d2d-9e49-4549cebb72a8/suitabilitycriteria
  • Für das Kriterium „Spezifischer Jahresumsatz“ erhält der Bewerber einen Punktewert von 0, 1, 3, 6, 9, 12, oder 15 Punkten. Der spezifische Jahresumsatz ist der spezifische Umsatz des Unternehmens bezogen auf den ausgeschriebenen Aufgabenbereich. Der ausgeschriebene Aufgabenbereich ist der Bereich

    • Daten-Analysesystem
    • 15 Punkte: Der spezifische Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 9.000.000,00 (9mio) Euro (netto).
    • 12 Punkte: Der spezifische Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 8.000.000,00 (8mio) Euro (netto).
    • 9 Punkte: Der spezifische Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 7.000.000,00 (7mio) Euro (netto).
    • 6 Punkte: Der spezifische Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 6.000.000,00 (6mio) Euro (netto).
    • 3 Punkte: Der spezifische Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 5.000.000,00 (5mio) Euro (netto).
    • 1 Punkt: Der spezifische Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr mindestens 3.000.000,00 (3mio) Euro (netto).
    • 0 Punkte: Der spezifische Umsatz des Unternehmens beträgt bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenen Geschäftsjahr nicht mindestens 3.000.000,00 (3mio) Euro (netto).
    • Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
    • Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Spezifischer Jahresumsatz“.
    • Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e6541e5c-c882-4d2d-9e49-4549cebb72a8/suitabilitycriteria
    • Die ANLAGE Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre im Mittel pro angegebenes Geschäftsjahr mindestens 5.000.000,00 (5 mio) Euro (netto) beträgt.
    • Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
    • Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden
    • der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
    • Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e6541e5c-c882-4d2d-9e49-4549cebb72a8/suitabilitycriteria

Zuschlagskriterien

  • Preis

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