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Neubau einer 3-Feld Sporthalle in der saarländischen Kreisstadt St. Wendel

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.09.2026
Angebotsfrist
07.10.2026
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind die Ausführung von Fassadenarbeiten im Zuge des Neubaus einer 3-Feld-Sporthalle, Am Sportzentrum2, 66606 St. Wendel

Zeitplan

Veröffentlichung
03.09.26
Abgabefrist
07.10.26
Öffnung
07.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
St. Wendel, Deutschland
E-Mail
stadt@sankt-wendel.de
Telefon
+49 6851 809-0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Bieter die Abgabe einer Erklärung, aus der sich die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen, nach gewerblichen Beschäftigten im Bereich Fassadenbau (z. B. Pfosten-Riegel-Konstruktionen, Lamellen-Fassade) und nach technischem Leitungspersonal in den letzten drei Jahren ergibt.
    • Der öffentliche Auftraggeber erwartet vom Bieter angesichts der Gebäudedaten des Gesamtvorhabens (NRF ca. 3.985 m²
    • BGF ca. 4.375 m²
    • BRI ca. 37.971 m³) zur Bejahung der personellen Leistungsfähigkeit, dass mindestens 10 gewerblich Beschäftigte oder eine gleichwertig gesicherte Kapazität rechtzeitig zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zur Verfügung stehen
    • nicht erforderlich ist, dass das Personal beim Bieter bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorhanden ist. Auf die Möglichkeiten des Nachunternehmereinsatzes und der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen.
    • Der öffentliche Auftraggeber erwartet vom Bieter eine kurze Darstellung der konkreten Personaldisposition (Kolonnenstärke / Parallelisierung) in schriftlicher Form.
  • Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Bieter den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die mindestens folgende Deckungssummen aufweist

    • - Personenschäden: mindestens 5.000.000,00 Euro
    • - Sachschäden: mindestens 5.000.000,00 Euro
    • - Sonstige Schäden: mindestens 1.000.000,00 Euro
    • Darüber hinaus weist der Bieter eine Umweltschadenversicherung nach, die öffentlich-rechtliche Sanierungsverpflichtungen nach USchadG/WHG/BBodSchG abdeckt, mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 Euro je Versicherungsfall
    • gleichwertige Nachweise werden anerkannt.
    • Es ist vom Bieter der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Mindestdeckungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bieter mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Mindestdeckungssummen liegt.
    • Das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung und der Umweltschadenversicherung sind durch Vorlage der Versicherungspolice in Kopie oder einer aktuellen Erklärung des Versicherers, die nicht älter als sechs Monate sein darf, nachzuweisen. Darüber hinaus ist eine aktuelle Deckungsbestätigung vorzulegen, die eine ausreichende Deckung sicherstellt.
    • Kann der Bieter aktuell die geforderten Deckungssummen nicht nachweisen, genügt die Vorlage einer Bestätigung des Versicherers aus der sich zweifelsfrei ergibt, dass dieser im Auftragsfall das zusätzliche Risiko versichern wird.
    • Zusätzliche Vorgaben für Bietergemeinschaften:
    • Bei Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist
    • aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten
    • ist.
    • In diesem Fall müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Mindestdeckungssummen beträgt.
  • Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Bieter mit Angebotsabgabe die Benennung des Fachbauleiters / der Fachbauleiterin, des stellvertretenden Fachbauleiters / der stellvertretenden Fachbauleiterin, des Vorarbeiters / der Vorarbeiterin und des stellvertretenden Vorarbeiters / der stellvertretenden Vorarbeiterin, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Konkret erwartet der öffentliche Auftraggeber folgende Angaben zu den vorgenannten Personen in Form von Kurzprofilen

    • - Vollständiger Name,
    • - Einschlägige berufliche Qualifikation
    • o Fachbauleitung und Stellvertretung: Bauingenieur/in FH / Uni oder gleichwertig und einschlägige Fachkunde für Hallen-Fassadenbau
    • o Vorarbeiter(in) und Stellvertretung: baufachliche Ausbildung im Hochbau (z. B. Meister, geprüfte(r) Bautechniker(in) oder gleichwertig)
    • - Berufserfahrung (mindestens 10 Jahre, belegt durch Nachweise / Zeugnisse) und
    • - Erfahrungen in vergleichbaren Bauprojekten (belegt durch Referenznachweise).
    • Der öffentliche Auftraggeber erwartet vom Bieter, dass die berufliche Qualifikation der vorgenannten Personen durch Vorlage von Kopien der einschlägigen Urkunden, Zeugnisse und Qualifikationsnachweisen belegt werden.
    • Der öffentliche Auftraggeber erwartet vom Bieter ferner, dass die oben genannten Personen über eine mindestens 10-jährige Berufserfahrung verfügen. Aufgrund der großspannenden Hallentragwerke, der hohen Schnittstellenkomplexität und der termin‑/ausführungsrelevanten Risiken im Fassadenbau von Mehrfeld‑Sporthallen ist eine mindestens 10‑jährige Berufserfahrung bei der Ausführung von Fassadenbauprojekten erforderlich, um die ordnungsgemäße Leistungserbringung sicherzustellen. Die entsprechenden Nachweise sind dem Kurzprofil beizufügen.
    • Als vergleichbare Bauprojekte sieht der öffentliche Auftraggeber solche Referenzen an, die einen vergleichbaren statisch-konstruktiven Schwierigkeitsgrad, eine vergleichbare Bruttogrundfläche oder einen vergleichbaren Funktionsumfang zum Gegenstand hatten. Die entsprechenden Referenzobjekte sind dem Kurzprofil beizufügen.
    • Der öffentliche Auftraggeber setzt voraus, dass die vorgenannten Personen als Ansprechpartner auf der Baustelle die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
    • Der Bieter wird aufgefordert mit Angebotsabgabe mindestens 3 vergleichbare Referenzobjekte anzugeben. Die Nachweisführung hat jeweils über das Einheitsformblatt 444 (EFB 444) zu erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass der Referenzgeber die Referenz unterzeichnet (Seite 3 des Einheitsformblatts EFB 444)!
    • Als vergleichbare Fassadenbauprojekte sieht der Auftraggeber solche Referenzen an, die einen vergleichbaren
    • - statisch-konstruktiven Schwierigkeitsgrad
    • - eine vergleichbare Bruttogrundfläche oder
    • - einen vergleichbaren Funktionsumfang
    • zum Gegenstand hatten. Die entsprechenden Referenzobjekte sind dem Kurzprofil beizufügen.

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