Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen in Baden-Württemberg, VOEK 515-25
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
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Die ausgeschriebene Leistung ist in insgesamt sechs Gebietslose aufgeteilt.
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
- Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen
- Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen
- Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA)
- Sicherheitstechnische Prüfung
- Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
- zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten)
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
- zusätzliche Funktionsprüfung von Feststellanlagen
- Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern
- Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel
- Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen
- Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
- Fahrtkostenpauschale
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Der Auftrag umfasst folgende Anlagen:
Los 1: insgesamt 202 Anlagen, davon 158 Türen, 42 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen
Los 2: insgesamt 770 Anlagen, davon 731 Türen, 39 Tore
Los 3: insgesamt 1.403 Anlagen, davon 875 Türen, 228 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen
Los 4: insgesamt 449 Anlagen, davon 240 Türen, 209 Tore
Los 5: insgesamt 1.423 Anlagen, davon 1.096 Türen, 319 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen
Los 6: insgesamt 173 Anlagen, davon 115 Türen, 58 Tore
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Dem AN werden die in dem Leistungsverzeichnis und der/den Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
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Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung und Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte / Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung und Prüfung nicht erhöhen.
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Bei denen im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen besteht generell nur ein Anspruch auf Vergütung: ausschließlich nach gesonderter Beauftragung in Textform durch die AG und einen, zusammen mit der Rechnung eingereichten und von der AG bestätigten Leistungsnachweis. Ein pauschaler Anspruch auf Abrechnung besteht nicht!
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Die AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen.
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Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.