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PTLS - Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.09.2026
Angebotsfrist
Europaweite Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV

Zeitplan

Veröffentlichung
03.09.26
Fragenfrist
25.09.26
Teilnahmefrist
09.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
Vertragslaufzeit
10 Tage
E-Mail
ptls-dfbos@menoldbezler.de
Telefon
0711 23020
Website
https://pptls.polizei-bw.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Ersatzteilmanagement

    • Es sollen die organisatorischen Maßnahmen und logistischen Strukturen des Unternehmens zum Ersatzteilmanagement dargestellt werden. Dabei soll dargestellt werden, wie diese Maßnahmen sicherstellen können, dass in allen Arten von Störfällen das erforderliche Ersatzteil innerhalb der ausschreibungsgegenständlichen SLA (Service Level Agreement) und insbesondere in Prio 1-Fällen (Störungsbeseitigung innerhalb von vier Stunden) verfügbar ist. Die Darstellung darf 10 DIN A 4-Seiten (Schriftart: Arial
    • Schriftgröße: 11 Punkt
    • Zeilenabstand: 1,5
    • Seitenränder: 2,5 cm) inklusive Bildern/Grafiken nicht überschreiten. Bei der Bewertung des Ersatzteilmanagements stellt der Auftraggeber die positiven und negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere - die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten organisatorischen Maßnahmen und logistischen Strukturen, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung einer durchgängigen Ersatzteilverfügbarkeit, - die Belastbarkeit der dargestellten Prozesse für unterschiedliche Störungsszenarien, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit erforderlicher Ersatzteile innerhalb der maßgeblichen ServiceLevel-Agreements, insbesondere bei Störungen hoher Priorität, - die Ausfallsicherheit und Resilienz der dargestellten Ersatzteil- und Logistikstrukturen sowie - den erkennbaren Beitrag der dargestellten Maßnahmen zur Gewährleistung einer fristgerechten Störungsbeseitigung. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 20 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.
  • Alarmmanagement und Zuständigkeitssteuerung

    • An den Standorten des Digitalfunks BOS fallen unterschiedliche system- und infrastrukturbezogene Alarme an, die an das Network Operations Center (NOC) signalisiert werden. Hierzu zählen insbesondere systemimmanente Alarme (z. B. USV-Alarme) sowie Alarme der technischen Infrastruktur (z. B. Meldungen über kritische Füllstände von Brennstoffzellen). Zur Sicherstellung der Hochverfügbarkeit ist ein effektives Alarmmanagement erforderlich, das die unverzügliche Erkennung, Bewertung, Bearbeitung und Weiterleitung von Alarmen an die jeweils zuständige Stelle gewährleistet. Dies gilt insbesondere auch für Alarme, deren Bearbeitung in der Zuständigkeit Dritter (z. B. Facility-Management-Dienstleister) liegt. Der Bewerber soll vor diesem Hintergrund darstellen, über welche technischen Systeme, Funktionen und gegebenenfalls organisatorischen Prozesse er verfügt, um - eingehende Alarme im Network Management System (NMS) eindeutig und differenziert darzustellen, - die jeweilige Zuständigkeit für die Alarmbearbeitung eindeutig erkennen zu lassen, - eine zeitnahe Bewertung und Eskalation der Alarme sicherzustellen sowie - die unverzügliche Weiterleitung an die jeweils originär zuständige Stelle zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten. Dabei ist insbesondere darzustellen, mit welchen technischen und gegebenenfalls organisatorischen Maßnahmen die eindeutige Erkennbarkeit von Zuständigkeiten sowie die sichere Steuerung und Nachverfolgung des Alarmierungs- und Eskalationsprozesses gewährleistet werden. Die Darstellung darf 10 DIN A 4-Seiten (Schriftart: Arial
    • Schriftgröße: 11 Punkt
    • Zeilenabstand: 1,5
    • Seitenränder: 2,5 cm) inklusive Bildern/Grafiken nicht überschreiten. Bei der Bewertung von Alarmmanagement und Zuständigkeitssteuerung stellt der Auftraggeber die positiven und negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere - die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten technischen Systeme, Funktionen und organisatorischen Prozesse, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur eindeutigen und differenzierten Darstellung eingehender Alarme im Network Management System (NMS), - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur eindeutigen Erkennbarkeit und Zuordnung von Zuständigkeiten für die Alarmbearbeitung, - die Belastbarkeit und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Prozesse zur Bewertung, Priorisierung und Eskalation von Alarmen, - die Geeignetheit der dargestellten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur unverzüglichen Weiterleitung von Alarmen an die jeweils zuständige Stelle, insbesondere bei Zuständigkeiten Dritter, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Gewährleistung einer durchgängigen Bearbeitung und Weiterleitung von Alarmen zu jeder Tages- und Nachtzeit, - die Belastbarkeit und Reife der dargestellten technischen Systeme sowie organisatorischen Prozesse zur Steuerung und Nachverfolgung von Alarmierungs- und Eskalationsvorgängen sowie - den erkennbaren Beitrag der dargestellten Systeme, Funktionen und Prozesse zu einem zuverlässigen und hochverfügbaren Alarmmanagement. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 20 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.
  • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit dem Betrieb von Kommunikationsnetzen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Umsatzzahlen bezogen auf das betreffende Unternehmen bzw. die betreffenden Unternehmen (im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft), nicht die Umsatzzahlen des Konzerns.

  • Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung Der/die jeweilige Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat zu erklären, dass eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden - 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall bei einer zweifachen Maximierung der Versicherungssummen pro Versicherungsjahr - besteht oder - im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

  • Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in welchem das Unternehmen ansässig ist.

  • Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Betrieb eines WAN-/MPLS-Netzes in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen

    • Eigenerklärung über mindestens ein geeignetes Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Betrieb eines WAN-/MPLS-Netzes in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit des Referenzprojekts ist, dass es kumulativ folgende Merkmale aufweist: - Betrieb eines WAN-/MPLS-Netzes mit mindestens 1.000 Richtfunkübertragungsstrecken - Betrieb zentraler Netzkonzentratoren/Netzknoten, etwa im Leitstellen-, BOS- oder KRITIS-Bereich - Durchführung von Richtfunkneu- und Umbauten einschließlich Linkengineering im laufenden Betrieb - Betrieb eines Network-Management-Systems (NMS) Die Erklärungen über die Referenzleistungen müssen zudem jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner u. Kontaktdaten - Zeitraum der Leistungserbringung - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum Für die Bewerberauswahl relevante Aspekte der vorzulegenden Mindestreferenz: Darüber hinaus soll bei der "Beschreibung des Leistungsumfangs" beim jeweiligen Referenzprojekt insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden: - Wurden die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht? - Welche Leistungen wurden im Einzelnen erbracht? - Welches Network-Management-System (NMS) war Gegenstand des Referenzprojekts? - In welchem Bereich wurden Netzkonzentratoren betrieben? - Wie wurden die Link Neu- und Umbauten im laufenden Betrieb erbracht? Wichtige Hinweise: Die Angaben zu den vorgenannten Aspekten in der Beschreibung der Mindestreferenzen sind relevant für die Auswahl der Bieter im Teilnahmewettbewerb, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Weitergehende Hinweise hierzu finden sich in Ziff. 4.3.3 des Bewerbermemorandums. Werden mehr als die geforderte eine Mindestreferenz vorgelegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl jeweils die Referenz heran, welche innerhalb der vom Bewerber vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand spricht. Der Auftraggeber behandelt sämtliche Informationen der Bewerber, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, vertraulich, vgl. § 6 VSVgV. Die geforderte Mindestreferenz muss für jeden Teilnahmeantrag insgesamt nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft. Die Vorlage von insgesamt mehr als drei Referenzen je Bewerber/Bewerbergemeinschaft ist nicht erwünscht. Bitte die Eigenerklärungen als Anlagen A.1 A.2 usw. vorlegen. Im Rahmen der Referenzbeschreibungen darf für den Punkt "Beschreibung des Leistungsumfangs", innerhalb dessen auf die o. g. auswahlrelevanten Aspekte einzugehen ist, pro eingereichtem Referenzprojekt eine Anlage zur Beschreibung des Leistungsumfangs eingereicht werden, wenn der in der Kopiervorlage zur Verfügung gestellte Platz nicht ausreichend ist. Diese Anlage soll jeweils eine eindeutig zuordenbare Bezeichnung tragen und pro Referenzprojekt einen Umfang von zwei DIN A4-Seiten (Schriftart: Arial
    • Schriftgröße: 11 Punkt
    • Zeilenabstand: 1,5
    • Seitenränder: 2,5 cm) nicht überschreiten. Ausgehend von den Aspekten, zu denen der Bewerber bei der Beschreibung der Mindestreferenz Ausführungen treffen soll, namentlich - Wurden die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht? - Welche Leistungen wurden im Einzelnen erbracht? - Welches Network-Management-System (NMS) war Gegenstand des Referenzprojekts? - In welchem Bereich wurden Netzkonzentratoren betrieben? - Wie wurden die Link Neu- und Umbauten im laufenden Betrieb erbracht? beurteilt der Auftraggeber, welche Bewerber im Vergleich zu den Mitbewerbern aufgrund ihrer eingereichten Referenzen mit Blick auf die ausgeschriebenen Leistungen als besonders geeignet erscheint. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 50 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.

Zuschlagskriterien

  • Preis

  • Störungs-, Notfall- und Wiederanlaufkonzept

  • Transitions- und Betriebsfortführungskonzept

  • Exit- und Übergabekonzept

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