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Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hybrid-Omnibussen 2027 - Los 1: Solobusse

Mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen gehört die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, nachfolgend ÜSTRA genannt, zur Spitzengruppe der deutschen Nahverkehrsunternehmen. Mit knapp 172 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie das leistungsstärkste Dienstleistungsunternehmen für Nahverkehr in Niedersachsen. Mit über 41 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und rund 2.000 Beschäftigten befördert die ÜSTRA ihre Fahrgäste in Hannovers Innenstadt tagsüber im 10-Minuten-Takt. Sie kooperiert im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) mit den Verkehrsunternehmen regiobus Hannover GmbH, DB Regio AG, metronom Eisenbahngesellschaft mbH, Regionalverkehre Start Deutschland GmbH start Niedersachsen Mitte, WestfalenBahn GmbH und erixx GmbH sowie Transdev Hannover GmbH. Die Region Hannover als Aufgabenträger des Nahverkehrs koordiniert im GVH ein abgestimmtes Verkehrsnetz und ein einheitliches Tarifsystem. ÜSTRA plant ab dem Jahr 2027 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2029 abschließen. Zur Förderung des Wettbewerbs sowie zur Berücksichtigung unterschiedlicher Markt- und Herstellerstrukturen wird die Beschaffung in zwei vergabeseitig getrennte Lose aufgeteilt: Los 1 - Solobusse Los 1 umfasst die Lieferung von Solobussen einschließlich der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vorgesehenen Neben-, Service-, Wartungs-, Garantie-, Verfügbarkeits- und sonstigen vertragsgegenständlichen Leistungen. Los 2 - Gelenkbusse Los 2 umfasst die Lieferung von Gelenkbussen einschließlich der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vorgesehenen Neben-, Service-, Wartungs-, Garantie-, Verfügbarkeits- und sonstigen vertragsgegenständlichen Leistungen. Beide Lose dienen der Umsetzung eines einheitlichen Beschaffungsvorhabens zur Erneuerung und Erweiterung der Fahrzeugflotte. Aufgrund organisatorischer Anforderungen und zur getrennten Durchführung der Vergabeverfahren werden die Lose in eigenständigen Vergabeverfahren mit jeweils separatem Projektraum durchgeführt. Die fachlichen, technischen und vertraglichen Anforderungen der Lose sind dabei jeweils losbezogen ausgestaltet. Bewerber können sich für ein oder beide Lose bewerben. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich das Los 1.

Zeitplan

Veröffentlichung
06.08.26
Teilnahmefrist
07.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Hannover, Deutschland
Vertragslaufzeit
3 Tage
E-Mail
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Telefon
0511 2200740
Website
https://www.uestra.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemein-schaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

  • 2.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Busse) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung / Inhaber b) technische Fachkräfte c) kaufmännische. Fachkräfte d) Sonstige Beschäftigte Der Mitarbeiterbestand wird bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet: 2 Punkte >1000 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und > 100 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar) 1 Punkt 500 bis 1000 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und 50 bis 100 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar) 0 Punkte < 500 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und/oder < 50 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar)

  • 2.2 Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.

  • 2.3 DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsystem Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.

  • 2.4 DIN EN ISO 45001 Arbeitsschutzmanagement (bezogen auf die Produktionsstätte der Fahrzeuge) Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 45001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt

  • 2.5 DIN EN ISO 50001 Energiemanagement (bezogen auf die Produktionsstätte der Fahrzeuge) Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 50001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.

Zuschlagskriterien

  • Anschaffungspreis: Der Anschaffungspreis ist der Angebotspreis zuzüglich der entsprechend gekennzeichneten Optionen (siehe Spalte "Option") ohne Mehr- und Minderpreise für Ausstattungs- Alternativen und entsprechend gekennzeichneten Optionen. Dem Anschaffungspreis werden ggf. notwendige einmalige Anpassungskosten für die Werkstattinfrastruktur (Mess- und Diagnosegeräte, Fülleinrichtungen für Betriebsstoffe, Hebevorrichtungen, Mitarbeiterqualifikation, etc.) hinzugerechnet, sofern nicht kostenlos vom Hersteller zur Verfügung gestellt. Der niedrigste Anschaffungspreis wird mit 100 Punkten bewertet. Anschaffungspreise, die den niedrigsten Anschaffungspreis um 40% oder mehr überschreiten, werden mit 0 Punkten bewertet. Anschaffungspreise zwischen dem niedrigsten Anschaffungspreis und dem Anschaffungspreis, der den niedrigsten Anschaffungspreis um 40% überschreitet, werden linear zwischen 100 und 0 Punkten interpoliert.

  • LCC-Kosten: Der LCC-Preis sind die in Anlage 2 vom Bieter genannten LCC-Kosten (ohne Energieverbrauch) bei einer jährlichen Fahrleistung von 65.000 km für 10 Betriebsjahre (bei 36 Monaten Gewährleistung) sowie die Betriebskosten Unfallinstandhaltung (Anlage 4) sowie die Kosten für den Zugriff auf die Dokumentation (Kapitel 2.2.1.) für 10 Jahre. Der niedrigste LCC-Preis wird mit 100 Punkten bewertet. Preise, die den niedrigsten Angebotspreis um 40% oder mehr überschreiten, werden mit 0 Punkten bewertet. Preise zwischen dem niedrigsten Preis und dem Preis, der den niedrigsten Preis um 40% überschreitet, werden linear zwischen 100 und 0 Punkten interpoliert.

  • Kraftstoffverbrauch SORT2: Gemäß Richtlinie 2009/33/EG wird der Krafstoffverbrauch in die Bewertung der Angebote mit einbezogen. Der Kraftstoffverbrauch wird auf Basis des im Angebot angegebenen Kraftstoffverbrauches im SORT2-Zyklus (Anlage 3, Kraftstoffverbrauch) bewertet. Der so für jedes Angebot ermittelte Kraftstoffverbrauch wird wie folgt bewertet: Der niedrigste Kraftstoffverbrauch wird mit 100 Punkten bewertet. Der Kraftstoffverbrauch, der den niedrigsten Kraftstoffverbrauch um 20% und mehr überschreitet, wird mit 0 Punkten bewertet. Ein Kraftstoffverbrauch zwischen dem niedrigsten Kraftstoffverbrauch und dem Kraftstoffverbrauch, der den niedrigsten Kraftstoffverbrauch um 20% überschreitet, wird linear zwischen 100 und 0 Punkten interpoliert.

  • Lastenheftkonformität: Die Qualität wird als Konformität mit dem Lastenheft wird wie folgt bewertet: Für Kriterien im Lastenheft, die nicht als "Muss-Kriterium" ("m" in der Spalte "Gewichtung") definiert sind, werden Punkte vergeben (die Punktzahl für das jeweilige Kriterium ist in der Spalte "Gewichtung" genannt). Wenn ein Kriterium nicht erfüllt ist, werden für dieses Kriterium 0 Punkte vergeben. Wenn ein Kriterium vollständig erfüllt ist (Kreuz in der Spalte "erfüllt" ist gesetzt) oder das Kriterium nicht zutreffend ist ("NZ" ist in der Spalte "erfüllt" eingetragen), wird die jeweils für das Kriterium maximal erreichbare Punktzahl vergeben. Ein Angebot, das vollständig alle Anforderungen des Lastenheftes erfüllt, wird mit 100 Bewertungspunkten bewertet. Ein Angebot, für dass nur 65% oder weniger der maximal erreichbaren Punkte vergeben werden, wird mit 0 Bewertungspunkten bewertet. Angebote, die zwischen 65% der maximal erreichbaren Punkte und der maximalen Punktzahl liegen, werden linear mit Bewertungspunkten zwischen 0 und 100 bewertet.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf37 KB12 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB8 Seiten
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