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Rückbau (Abbruch) von Gebäuden und Bauwerken Leunastraße/Paulistraße/usw. (VE8218) für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW)

Auftraggeber
Veröffentlicht
13.08.2026
Angebotsfrist
14.09.2026
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen: • Rückbau von Gebäuden und Bauwerken in Leunastraße, Paulistraße, Däumling, Karl-Blum-Allee, Liederbachstraße, Sossenheimer Weg und Biegwald in Frankfurt Höchst

Zeitplan

Veröffentlichung
13.08.26
Abgabefrist
14.09.26
Öffnung
14.09.26
Vertragsbeginn
11.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Frankfurt am Main, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@rtwgmbh.de
Telefon
+49 69945156823
Website
https://www.regionaltangente-west.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Hinweis zur Eignungsleihe

    • Beabsichtigt der Bieter sich der Fähigkeiten und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis seiner Eignung zu bedienen (Eignungsleihe) , muss er dem Eignungsbogen einen Nachweis über Art und Umfang der Unterstützungsleistung durch Dritte beilegen und erklären, dass ihm diese Unterstützungsleistungen im Auftragsfall zu Verfügung stehen.
    • Bietergemeinschaftserklärung (im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft):
    • Dem Angebot ist eine selbst zu fertigende Erklärung beizufügen, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle, ihre gesamtschuldnerische Haftung und der bereits im Vergabeverfahren bevollmächtigte Vertreter ergeben.
    • Eine nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotslegung ist grundsätzlich nicht möglich.
    • Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
    • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff GWB:
    • Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt mit dem Angebot, dass bei ihm keine zwingenden und/oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Oder:
    • Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt mit dem Angebot, dass bei ihm ein oder mehrere zwingende und/oder fakultative Ausschlussgründe bestehen. Er hat die in der beizulegenden selbst zu fertigenden Erklärung beschriebenen Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB getroffen.
    • Über die Eigenerklärung hinaus erfolgt unmittelbar vor Zuschlagserteilung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (§ 6 Abs. 1 WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregister für den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter.
    • Daneben behält sich der Auftraggeber das kurzfristige Verlangen nach der Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft (SOKA Bau / BG Bau) durch den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter sowie für ggf. eingesetzte Nachunternehmer und/oder Verleihunternehmen vor.
    • Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576:
    • Unterzeichnete Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Anlage B.05) ist dem Eignungsbogen beizufügen.
    • Weitere Bieterangaben eForms
    • Ausgefüllte Eigenerklärung zu Bieterangaben eForms (Anlage B.06) ist dem Eignungsbogen beizufügen
  • Nachweise/Zertifizierungen Die nachfolgenden Nachweise sind als Mindestanforderung mit der Angebotsabgabe einzureichen

    • - RAL-Zertifizierung RAL-GZ 509, Abbrucharbeiten (mind. HA2, AB, AK)
    • - Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit Asbest gem. GefStoffV Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4
    • - Fachkunde gem. TRGS 519, Anlage 3 ("Großer Asbestschein")
    • - Fachkunde gem. DGUV 101-004 respektive TRGS 524 Anlage 2A
    • - Fachkunde gem. TRGS 524 Anlage 2B
    • - Fachkunde gem. TRGS 521
    • (Ziffer V.1. des Eignungsbogens)
  • Bieter / Bietergemeinschaften müssen zum Nachweis ihrer Eignung mindestens zwei Referenzen mit dem Angebot einreichen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Hinweis

    • Aus den Referenzangaben muss nachvollziehbar sein, ob und in welchem Umfang die Leistungen als Eigenleistung, mit Nachunternehmen oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden. Die Annahme einer Referenz als Nachweis der Eignung setzt voraus, dass die nachzuweisende Leistung zu wesentlichen Teilen eigenständig erbracht worden ist. Das ist insbesondere für den Fall zu berücksichtigen, dass der Bieter die Referenz als Mitglied einer ARGE oder mit Nachunternehmereinsatz erbracht hat.
    • Die Wertungsfähigkeit der Referenzen wird anhand den nachfolgend genannten Mindestanforderungen ermittelt:
    • Mindestanforderungen an alle unternehmensbezogenen Referenzen:
    • 1. Angabe der Bezeichnung des Referenzprojektes
    • 2. Name und Adresse des Referenzgebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer
    • 3. Kurzbeschreibung des Referenzprojektes
    • 4. Vergleichbarkeit der Referenz mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang. Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle folgende Leistung als vergleichbar an:
    • • Schadstoffsanierung und Rückbau von Gebäuden im innerstädtischen Raum
    • 5. Angabe des Beginns und Abschlusses der Leistungserbringung im Referenzprojekt. Der Beginn der Leistungserbringung darf nicht vor dem 01.01.2016 liegen und die Leistungserbringung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein. (Mindestanforderung für jede Referenz)
    • 6. Jede Referenz muss über einen eigenen Auftragswert in Höhe von mindestens 200.000 € netto verfügen.
    • (Ziffer V.2. und V.3. des Eignungsbogens)
  • Angaben zum Netto-Gesamtjahresumsatz des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Ziffer IV.1 des Eignungsbogens).

  • Gefordert sind Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags liegen (Schadstoffsanierung und Rückbau von Gebäuden im innerstädtischen Raum) (Ziffer IV.2 des Eignungsbogens) Geforderte Mindeststandards

    400.000,00 € netto für den durchschnittlichen jährlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schadstoffsanierung und Rückbau von Gebäuden im innerstädtischen Raum) gebildet aus den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften werden die jeweiligen Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft in Hinblick auf die Wertung addiert.)

    • Der Existenznachweis wird erbracht durch die Eintragung in das Handelsregister (aktueller Ausdruck aus dem Handels-/Berufsregister oder eine diesbezügliche Kopie ist dem Eignungsbogen beizufügen) oder einem vergleichbaren Nachweis (Nachweis ist dem Eignungsbogen beizufügen).
    • (Ziffer III.1 des Eignungsbogens)

Zuschlagskriterien

  • Preis

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