Veröffentlichung 02.10.26 | Abgabefrist 04.11.26 |
Eignungskriterien
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2) Personelle Ausstattung Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen
3.) Qualitätsmanagement/ggf. Zertifizierung
Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bieter, die BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens zur vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben. Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen
Als "Mindeststandard" für die Zulassung gilt ein durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) von 1.300.000,00 Mio. EUR des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Maßgeblich ist der mittlere Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
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