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Sanierung der Festhalle Stöckwiese in Bietigheim - Tragwerksplanung

Auftraggeber
Veröffentlicht
02.10.2026
Angebotsfrist
02.11.2026
Die Gemeinde Bietigheim beabsichtigt die umfassende Sanierung und funktionale Modernisierung der gemeindeeigenen Festhalle in der Stöckwiese. Die Festhalle stellt einen zentralen Veranstaltungsort für das kulturelle, gesellschaftliche und örtliche Vereinsleben dar und besitzt insbesondere im Zusammenhang mit dem jährlich stattfindenden Volksfest eine herausragende Bedeutung. Darüber hinaus wird das Gebäude ganzjährig für unterschiedlichste Veranstaltungen genutzt und dient in den Wintermonaten als Unterstellmöglichkeit für Wohnmobile. Die Festhalle befindet sich auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst.-Nr. 938/4 in der Stöckwiese 7 in 76467 Bietigheim. Das Gebäude wurde im Jahr 2000 errichtet und steht nicht unter Denkmalschutz. Die wesentlichen technischen Gewerke, insbesondere die Elektroinstallation, die Trinkwasser- und Abwasserinstallation sowie die Dachkonstruktion einschließlich Dachabdichtung, stammen ebenfalls aus dem Baujahr 2000. Eine Beheizung der Hallen erfolgt nicht; eine Beheizung ist lediglich in den Nebenräumen vorhanden. Das Gebäude besteht aus einer großen Veranstaltungshalle mit Bühne und Thekenbereich, mehreren Neben- und Funktionsräumen sowie einer rückwärtig angeordneten kleineren Halle. Die Festhalle ist nicht durch ein eigenständiges Grundstück abgegrenzt, sondern Bestandteil des großflächigen gemeindeeigenen Grundstücks Flst.-Nr. 938/4, auf dem sich auch die für Veranstaltungen erforderlichen Außen- und Erschließungsflächen befinden. Im Rahmen des laufenden Betriebs wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche bauliche, technische und funktionale Defizite festgestellt. Neben altersbedingten Schäden an der Gebäudesubstanz bestehen erhebliche Mängel an der technischen Gebäudeausrüstung sowie an der Infrastruktur der Außenanlagen. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Sanierung und Modernisierung der Festhalle, um einen langfristig wirtschaftlichen, sicheren und funktionalen Betrieb sicherzustellen sowie die Anforderungen an heutige Veranstaltungsstätten zu erfüllen. Die Festhalle wurde als sogenannte Insellösung in das Landessanierungsprogramm „Alter Ortskern“ aufgenommen. Unter Berücksichtigung des jährlich stattfindenden Volksfestes ist die bauliche Umsetzung derzeit für den Zeitraum von September 2027 bis Juli 2028 vorgesehen. Die Planung ist entsprechend auf diesen verbindlichen Terminrahmen auszurichten. Der Projektumfang umfasst sowohl Maßnahmen am Bestandsgebäude als auch an den Außenanlagen. Hierzu zählen insbesondere: • bauliche Sanierungsmaßnahmen am Gebäude einschließlich Dach, Innenausbau und Bühnenbereich, • Erneuerung und Modernisierung der elektrotechnischen Infrastruktur einschließlich Beleuchtung, Stromversorgung und Veranstaltungstechnik, • Erneuerung und Erweiterung der Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur, • funktionale Anpassungen der Sanitäranlagen, • Verbesserung der Lager- und Betriebsabläufe, • Anpassung der Außenanlagen einschließlich der technischen Erschließung, Leitungsinfrastruktur und Veranstaltungsflächen, • Umsetzung erforderlicher Tiefbaumaßnahmen zur Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen. Die bekannten Mängel und Anforderungen bilden die Grundlage für die weitere Planung. Im Zuge der weiteren Planung sind diese zu überprüfen, planerisch zu bewerten und zu einem wirtschaftlichen, technisch schlüssigen und förderfähigen Gesamtkonzept weiterzuentwickeln. Nachfolgende Rahmentermine sind geplant: • Planungsbeginn: Unmittelbar im Anschluss der Vergabe • Abschluss LPH 3: Februar/März 2027 • Baubeginn: Mitte September 2027 (nach Mallorca Party) • Fertigstellung: Vor dem Volksfest im Juli 2028 Aufgrund von Förderbedingungen und geplanten Veranstaltungen muss die Bauzeit zwischen September 2027 und Juli 2028 zwingend eingehalten werden. Dies ist in der Planung und Ausführung zu beachten. Die Grobkostenschätzung (Stand 04/2026) beläuft sich auf: KG 300 1.241.925,41 € brutto KG 400 136.945,20 € brutto Im Anhang finden Sie zur Übersicht Bestandspläne der Festhalle. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-6. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. In der Stufe 1 werden zunächst die Leistungsphase 1-4, inkl. der besonderen Leistung „Nachweise der Erdbebensicherung“ beauftragt, in der Stufe 2 die Leistungsphasen 5-6, inkl. der besonderen Leistung „ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen“ (Leistungsphase 8) beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

Zeitplan

Veröffentlichung
02.10.26
Abgabefrist
02.11.26
Öffnung
02.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bietigheim, Deutschland
E-Mail
l.hirt@harrer-ing.net
Telefon
+49 0721 1819-543
Website
https://www.bietigheim.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Verpflichtungserklärung nach den Vorgaben des Tariftreue und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)

    • •Nachweis (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), dass eine Berufshaftpflicht-
    • •versicherung über min. 1,5 Mio. € für Personenschäden, min. 0,50 Mio. € für sonstige
    • •Schäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht
    • •werden. Oder alternativ eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall eine
    • •entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
    • •Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen des Bewerbenden / der Bewerbergemeinschaft
    • •der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 VgV. Der geforderte Mindestumsatz beträgt
    • •im Mittel 0,15 Mio. €.
    • •Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gem.
    • •§ 44 Abs. 1, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
    • •Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (z.B. Kam-
    • •mereintrag) oder vergleichbare Qualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV. Die Person muss
    • •maßgeblich am Projekt beteiligt sein
    • •Nachweis zu den in den letzten drei Jahren Beschäftigten und der Führungskräfte des
    • •Bewerbenden / der Bewerbergemeinschaft gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die geforderte
    • •Mindestanzahl beträgt im Mittel 2 Beschäftigte inkl. Teilzeitkräfte.

Zuschlagskriterien

  • Fachliche Qualifikation der Projektleitung

  • Vergleichbare Unternehmensreferenzen

  • Organisation Projektteam

  • Honorar

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