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Sanierung und Erweiterung Grundschule + Sporthalle Waffenbrunn – Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI // Lph. 1-6

Auftraggeber
Veröffentlicht
02.10.2026
Angebotsfrist
—
Die Gemeinde Waffenbrunn hat beschlossen, die Grundschule am Standort Waffenbrunn umfassend zu sanieren und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Darüber hinaus soll die Schule für die Anforderungen des Ganztagesbetreuungsanspruchs ertüchtigt und bedarfsgerecht erweitert werden. Ergänzend hierzu ist die Sanierung der bestehenden Sporthalle vorgesehen. Die erforderlichen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen sind unter laufendem Schulbetrieb durchzuführen. Hierfür sind geeignete Bauabschnitte sowie gegebenenfalls Interims- und Auslagerungskonzepte vorzusehen. Das Schulgebäude mit Verwaltungsflügel in Waffenbrunn wurde 1950 errichtet und 1980 um einen Eingangsbereich erweitert. Im Jahr 2010 erfolgte die Generalsanierung des Schulgebäudes, ausgenommen des Verwaltungsflügels. Die benachbarte Sporthalle wurde 1980 errichtet und ist Bestandteil der hier auftragsgegenständlichen Leistungen. Das Schulgebäude einschließlich Verwaltungsflügel wurde in Massivbauweise errichtet. Die Fassade sowie das Dach sind ungenügend bzw. gar nicht gedämmt. Ob Schadstoffe vorhanden sind, kann zum aktuellen Stand nicht zweifelsfrei beantwortet werden. Die technische Gebäudeausrüstung ist veraltet und bedarf einer Generalüberholung. Neben brandschutztechnischen Mängeln wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie auch Defizite hinsichtlich der Barrierefreiheit festgestellt. In diesem Zusammenhang ist die Nachrüstung eines Aufzugs vorgesehen. Die Schule wird voraussichtlich über ein Nahwärmenetz aus der örtlichen Hackschnitzelanlage versorgt. Im Rahmen der Maßnahme sind neben der Sanierung des Bestandsgebäudes auch Erweiterungsmaßnahmen zur Deckung des künftigen Raum- und Flächenbedarfs, insbesondere im Hinblick auf den Ganztagesbetreuungsanspruch, vorgesehen. Darüber hinaus soll die bestehende Sporthalle umfassend saniert und an die aktuellen technischen, energetischen und funktionalen Anforderungen angepasst werden.  Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Jan 2027 - Baubeginn: März 2028 - Fertigstellung: Okt 2029 Aktuell wird von Gesamtkosten (ohne Indizierung für den Ausführungszeitraum) in Höhe von ca. 8.54 Mio. € brutto (Kgr. 200-700, DIN 276) ausgegangen., und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca 20.000 € // - KG 300 ca 4.940.000 € // - KG 400 ca. 1.647.125 € // - KG 500 ca. 380.000 € // - KG 600 ca. 126.000 € // Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Tragwerksplanung - Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß gemäß §§ 49 ff. HOAI Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-2 gemäß § 51 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-6 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

Zeitplan

Veröffentlichung
02.10.26
Teilnahmefrist
12.10.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Waffenbrunn, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
poststelle@waffenbrunn.de
Telefon
09971 4871-0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt

    • •1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
    • •2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
    • •3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland
    • •entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
    • •4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
    • •5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
    • •6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
    • •7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
    • •8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
    • •9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
    • •10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
    • •11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen
    • •abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer
    • •Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
  • Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt

    • •Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
    • •Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 300-400 DIN 276), der
    • •Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung
    • •vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
  • Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.

  • In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen

    • •1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz
    • •netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
    • •- Jahresmittel ≥ 350.000 EUR/a (5 Punkte)
    • •- Jahresmittel < 350.000 EUR/a und ≥ 250.000 EUR/a (2,5 Punkte)
    • •- Jahresmittel < 250.000 EUR/a (0 Punkte)
  • In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen

    • •2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
    • •Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft:
    • •- durchschnittlich ≥ 4 Technische Mitarbeiter (5 Punkte)
    • •- durchschnittlich < 4 und ≥ 3 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte)
    • •- durchschnittlich < 3 Technische Mitarbeiter (0 Punkte)
  • In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen

    • •3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 7 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des
    • •Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Referenzprojekte die vor 2019 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
    • •Hinweis: Enthält ein Referenzprojekt sowohl Neubau- als auch Sanierungsanteile, sind die nachstehenden Angaben ausschließlich für den jeweils geforderten Referenztyp (d.h. Neubau oder Sanierung) zu machen.
    • •Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
    • •Referenzprojekt 1-3: //
    • •- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme im Hochbau
    • •- Das Referenzprojekt beinhaltet eine Hallenkonstruktion mit weit gespannten Konstruktionen größer 15 Meter
    • •- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 5,0 Mio. € brutto
    • •- Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI erbracht.
    • •- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 ( ingenieurtechnische Kontrolle ) oder abgeschlossen.
    • •Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz +
    • •max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + max. 90 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

  • Personelle Besetzung

  • Fachtechnische Lösungsansätze

  • Strukturelle Herangehensweise an das Projekt

  • Honorarangebot

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