Frist abgelaufen

Unterhalts- und Grundreinigung versch. Objekte der Stadt Fulda

Die Angebotsfrist ist am 24. September 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 21. November 2025

  • CleanWerk GmbH, Kronberg (Unterhaltsreinigung in 15 Objekten, Grundreinigung in 7 Objekten + Vertretung Eigenreinigung)
  • LV-Reinigungsteam GmbH, Rödermark (Unterhaltsreinigung in 23 Objekten, Grundreinigung in 16 Objekten + Vertretung Eigenreinigung)
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
15.09.2025
Angebotsfrist
24.09.2025
Los 1: Unterhaltsreinigung in 15 Objekten, Grundreinigung in 7 Objekten und die Vertretung Eigenreinigung in Teilbereichen eines Objektes Los 2: Unterhaltsreinigung in 23 Objekten, Grundreinigung in 16 Objekten und die Vertretung Eigenreinigung
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
15.09.25
Abgabefrist
24.09.25
Öffnung
24.09.25
Vertragsbeginn
01.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Fulda, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@fulda.de
Telefon
+49 661-1021115
Website
https://www.fulda.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhalts- und Grundreinigung)
    • Die Angabe ist nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung in diesem Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
    • Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren.
    • Die Angabe ist nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung in diesem Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen
    • Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
    • Die Angabe ist nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung in diesem Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
    • Eigenerklärung,
    • a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt
    • b) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer
    • c) Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto)
    • Zu Angabe a) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 5 Mio EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 3 Mio EUR, Tätigkeitsschäden 0,5 Mio EUR, Schlüsselverlustrisiko 0,15 Mio EUR. Die Angabe b) ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Die Angaben a) und c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
    • Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
    • Die Angabe ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.

Zuschlagskriterien

  • Prod. Jahresstunden UR: Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Unterhaltsreinigung (s. Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1)

  • Prod. Jahresstunden GR: Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Grundreinigung (s. Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1)

  • Preis: Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto (s. Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1)

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