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Unterhaltsreinigung und optionale Grundreinigung von drei Schulsporthallen und einer Schule

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.09.2026
Angebotsfrist
02.10.2026
Unterhaltsreinigung und optionale Grundreinigung von drei Schulsporthallen und einer Schule in vier Losen
4 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
03.09.26
Abgabefrist
02.10.26
Öffnung
02.10.26
Vertragsbeginn
01.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Speyer, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@stadt-speyer.de
Telefon
+49 6232142628
Website
https://www.speyer.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Die Reinigung muss gemäß dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der z.Zt. geltenden Umweltschutzvorschriften durchgeführt werden. Hierbei sind, soweit möglich, Produkte mit
    • geringer Umwelt- bzw. Gesundheitsbelastung einzusetzen. Es dürfen nur Mittel verwendet werden, für die Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorliegen. Für alle verwendeten Reinigungsmittel sind vom Auftragnehmer die Sicherheitsdatenblätter gemäß EGRichtlinie 91/155 EWG vor Ort vorzuhalten und gegebenenfalls vorzulegen.
    • Sofern mit Desinfektionsmitteln gearbeitet werden muss, sind nur solche Mittel zu verwenden, die in der DGHM-Liste aufgeführt sind, der Einsatz ist zu dokumentieren.
    • Für die Fußböden sind grundsätzlich nur rutschhemmende Pflegemittel, die den Vorschriften nach DIN 18032 (Lino/PVC), DIN 18356 (Holz, Parkett) bzw. DIN 51130 (Steinzeug) entsprechen, zu verwenden.
    • Alle zu den Reinigungsarbeiten und zur Bodenpflege benötigten Maschinen, Geräte und Materialien (einschl. Desinfektionsmittel) stellt der Auftragnehmer. Er ist verpflichtet, unter Einhaltung moderner Reinigungsverfahren nur dem Stand der Technik entsprechende Geräte
    • und Maschinen zu verwenden. Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände sind täglich zu säubern und zu desinfizieren. Die Lagerung aller Reinigungsutensilien und -maschinen muss so erfolgen, dass keine Geruchsbelästigungen und unhygienischen Zustände auftreten.
    • Jeder Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über die Örtlichkeiten und den Umfang der Arbeiten an Ort und Stelle (Gebäude / Objekte) zu unterrichten. Es wird daraufhin gewiesen, dass nach Vertragsschluss eine Begründung wegen Schlechtleistung aus Unkenntnis der vorhandenen Situation nicht akzeptiert wird.
    • Den anbietenden Firmen wird dringend empfohlen, v o r Abgabe eines Angebotes das zu reinigende Objekt zu besichtigen.
    • Für die eingesetzten Produkte sind dem Auftraggeber die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß EG-Richtlinie 91/155 EWG vorzulegen.
  • Für alle Lose gilt (nach Formblatt 124 VHB)

    • Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind drei Referenzen
    • aus den letzten drei Jahren zu vergleichbar erbrachten Leistungen mit mindestens folgenden Angaben zu benennen:
    • Ansprechpartner
    • Art der ausgeführten Leistung
    • Auftragssumme
    • Ausführungszeitraum
    • Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten
    • Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der
    • Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist
    • vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
    • Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist
    • vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
  • Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte und verpflichtet sich

    • a) nur fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen, welches für die ausgeschriebenen Arbeiten geeignet ist und die erforderliche Erfahrungen hat.
    • b) sein Personal nach dem jeweiligen Lohntarif und den Bedingungen des RahmenTarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk zu entlohnen und zu behandeln sowie alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften einzuhalten
    • c) nur ständiges Personal einzusetzen, das lediglich bei Urlaub/Krankheit/Ausscheiden durch geeignete Vertreter oder Nachfolger zu ersetzen ist
    • d) nur Reinigungskräfte zu beschäftigen, die frei von ansteckenden Krankheiten im Sinne des Bundesseuchengesetzes sind
    • hierzu werden vom Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Zeugnisse des Gesundheitsamtes vorgelegt
    • e) die Unfallverhütungsvorschriften und die Hausordnung zu beachten
    • f) eine Haftpflicht- einschließlich Schlüsselversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen und dem Auftraggeber nachzuweisen. Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt und wird nicht auf die Versicherungshöhe begrenzt
    • g) keine Subunternehmen einzusetzen
    • h) nur sozialversicherungspflichtiges Personal einzusetzen
    • i) das Reinigungspersonal durch fach- und sachkundige Kontrollpersonen einzuweisen und zu kontrollieren
    • j) ausländische Arbeitnehmer nur mit gültigen Arbeitspapieren zu beschäftigen
    • Eine Verständigung in der deutschen Sprache muss gewährleistet sein.
    • k) Schulhausverwalter und im Haushalt des Hausverwalters lebende Verwandte nicht als Beschäftigte in den Reinigungsobjekten einzusetzen, die durch den Schulhausverwalter betreut werden. Dies gilt ebenso für den Schulhausverwaltergehilfen.
    • l) Schulhausverwalter und im Haushalt des Hausverwalters lebende Verwandte nicht als Beschäftigte in den Reinigungsobjekten einzusetzen, die durch den Schulhausverwalter betreut werden. Dies gilt ebenso für den Schulhausverwaltergehilfen.
    • Weiteres gem. Vergabeunterlagen.
  • Für alle Lose gilt (nach Formblatt 124 VHB)

    • Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen.
    • Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten
    • Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der
    • Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist
    • vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
    • Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist
    • vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
  • Es dürfen keine Subunternehmen eingesetzt werden!

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Angebotswertung (Zuschlagskriterien und Gewichtung):
    • Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung eines maximalen, auf das gesamte Objekt bezogenen Richtwertes von 320 qm/h für die Sporthallen und 240 qm/h für die Schule. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.

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