Veröffentlichung 15.06.26 | Fragenfrist 20.07.26 | Abgabefrist 27.07.26 | Öffnung 27.07.26 |
Eignungskriterien
AIs Betriebsärztin/Betriebsarzt dürfen nur Ärztinnen/Ärzte bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Ärztinnen/Ärzte erfüllen diese Anforderungen, wenn sie nachweisen, dass sie be-rechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen.
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung a) mit Deckungssummen von mindestens - 3.0 Mio. EUR für Personenschäden und - 1.0 Mio. EUR für Sachschäden b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversi-cherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a) -b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes. Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
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