Vergabe-Lexikon

Vergabe-Glossar

Alle wichtigen Begriffe aus dem Bereich öffentliche Vergabe und Ausschreibungen — verständlich erklärt. Von den rechtlichen Grundlagen bis zu den Verfahrensarten.

71 Begriffe in 13 Kategorien

Auftragsprinzipien

4 Begriffe

Beteiligte & Rollen

3 Begriffe

Digitale Vergabe

3 Begriffe

Eignungsprüfung & Qualifikation

4 Begriffe

Fristen & Termine

10 Begriffe

Angebotsfrist

Die Angebotsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen Bieter ihre Angebote bei der Vergabestelle einreichen müssen. Sie wird vom Auftraggeber festgelegt und richtet sich nach den Mindestfristen der VgV, UVgO oder VOB/A.

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Anforderungsfrist

Die Anforderungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen Unternehmen die Vergabeunterlagen beim Auftraggeber anfordern können. Durch die elektronische Vergabe und § 41 VgV hat sie in der Praxis stark an Bedeutung verloren.

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Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist ist die Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen (Bewerbungen) in zweistufigen Vergabeverfahren wie dem nicht offenen Verfahren oder dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

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Bindefrist

Die Bindefrist (auch Zuschlagsfrist oder Angebotsbindefrist) ist der Zeitraum, in dem ein Bieter an sein abgegebenes Angebot gebunden ist und es nicht mehr zurückziehen oder ändern darf. Sie wird vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegt.

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Einspruchsfrist

Die Einspruchsfrist im Vergaberecht bezeichnet die Frist, innerhalb derer Bieter Vergabeverstöße rügen und ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten müssen. Die zentrale Regelung findet sich in § 160 Abs. 3 GWB mit der 15-Tage-Frist.

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Lieferfrist

Die Lieferfrist ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer die beauftragte Leistung erbringen oder die bestellte Ware liefern muss. Sie ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und kann als Zuschlagskriterium herangezogen werden.

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Stillhaltefrist

Die Stillhaltefrist (auch Wartefrist oder Informationsfrist) ist die gesetzliche Frist nach § 134 GWB, die der öffentliche Auftraggeber zwischen der Information der unterlegenen Bieter und der Zuschlagserteilung einhalten muss. Sie beträgt 15 Kalendertage (10 bei elektronischer Übermittlung).

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Teilnahmefrist

Die Teilnahmefrist ist die Frist, innerhalb derer Unternehmen ihren Teilnahmeantrag in einem zweistufigen Vergabeverfahren einreichen müssen. Sie ist inhaltlich identisch mit der Bewerbungsfrist und wird vor allem im Kontext der VgV und VOB/A-EU verwendet.

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Zuschlagsfrist

Die Zuschlagsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag auf ein Angebot erteilen muss. Sie entspricht in der Regel der Bindefrist und ist in den Vergabeunterlagen festgelegt.

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Submission

Die Submission (Angebotseröffnung, Eröffnungstermin) ist der formelle Akt, bei dem die eingegangenen Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist geöffnet und verlesen werden. Sie gewährleistet die Transparenz und Gleichbehandlung aller Bieter im Vergabeverfahren.

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Klassifizierung & Codes

1 Begriffe

Rechtsschutz

3 Begriffe

Vergabedokumente

12 Begriffe

EVB-IT

Die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) sind standardisierte Vertragsmuster für die öffentliche IT-Beschaffung in Deutschland. Sie sind für Bundesbehörden verpflichtend und werden von den meisten Ländern und Kommunen übernommen.

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Auftragsbekanntmachung

Die Auftragsbekanntmachung ist die offizielle Veröffentlichung eines öffentlichen Auftrags, mit der potenzielle Bieter über ein Vergabeverfahren informiert werden. Sie enthält alle wesentlichen Angaben zur Leistung, zu den Eignungsanforderungen und zum Verfahrensablauf.

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Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Die Ex-ante-Transparenzbekanntmachung ist eine freiwillige Veröffentlichung, die ein öffentlicher Auftraggeber vor einer beabsichtigten Direktvergabe (ohne Ausschreibung) im EU-Amtsblatt vornehmen kann, um sich gegen eine spätere Unwirksamkeit des Vertrags abzusichern.

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Ex-post-Bekanntmachung

Die Ex-post-Bekanntmachung (Vergabebekanntmachung) ist die verpflichtende Veröffentlichung nach Erteilung des Zuschlags in einem EU-weiten Vergabeverfahren. Sie informiert über das Ergebnis der Ausschreibung, den Auftragnehmer und den Auftragswert.

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Leistungsverzeichnis

Das Leistungsverzeichnis (LV) ist die detaillierte, positionsweise Beschreibung aller zu erbringenden Leistungen in einer Ausschreibung. Es bildet die Grundlage für die Angebotskalkulation und ist Teil der Vergabeunterlagen.

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Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen sind die Gesamtheit aller Dokumente, die der öffentliche Auftraggeber den Bietern zur Verfügung stellt, damit diese ein vollständiges Angebot erstellen können. Sie umfassen Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen und Formblätter.

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Vorabinformation

Die Vorabinformation nach § 134 GWB ist die verpflichtende Mitteilung an unterlegene Bieter vor Erteilung des Zuschlags in EU-weiten Vergabeverfahren. Sie löst eine Wartefrist von 15 Kalendertagen aus, in der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten können.

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Vorinformation

Die Vorinformation (§ 38 VgV) ist eine freiwillige Vorankündigung geplanter Beschaffungen, die öffentliche Auftraggeber vor der eigentlichen Auftragsbekanntmachung veröffentlichen können. Sie dient der frühzeitigen Marktinformation und ermöglicht eine Verkürzung der Angebotsfristen.

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eForms

eForms sind die seit Oktober 2023 verbindlichen, standardisierten elektronischen Formulare der EU für Vergabebekanntmachungen. Sie ersetzen die bisherigen TED-Standardformulare und ermöglichen eine strukturierte, maschinenlesbare Erfassung aller Bekanntmachungsdaten.

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Hauptangebot

Das Hauptangebot ist ein Angebot, das alle Vorgaben und Anforderungen der Vergabeunterlagen vollständig erfüllt. Es entspricht exakt der ausgeschriebenen Leistung und bildet die Grundlage für die Angebotswertung.

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Nebenangebot

Ein Nebenangebot ist ein Angebot, das von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht und eine alternative Ausführungsvariante vorschlägt. Es ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber Nebenangebote in der Auftragsbekanntmachung ausdrücklich erlaubt.

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GAEB

GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) ist der deutsche Standard für den elektronischen Datenaustausch bei Bauausschreibungen. GAEB-Dateien ermöglichen die strukturierte Übermittlung von Leistungsverzeichnissen, Angeboten und Abrechnungen zwischen Auftraggebern, Bietern und Planern.

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Vergabeprozess

1 Begriffe

Vergaberecht

6 Begriffe

Eignungskriterien

Eignungskriterien sind die Mindestanforderungen, die ein Bieter erfüllen muss, um überhaupt an einem Vergabeverfahren teilnehmen zu können. Sie betreffen die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Unternehmens.

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Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien sind die Maßstäbe, anhand derer der öffentliche Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Sie können neben dem Preis auch Qualität, Nachhaltigkeit und weitere Aspekte umfassen.

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Schwellenwerte

Schwellenwerte sind die vom EU-Gesetzgeber festgelegten Auftragswertgrenzen, ab deren Erreichen ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Sie werden alle zwei Jahre angepasst.

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Vergabeverfahren

Vergabeverfahren sind die gesetzlich geregelten Prozesse, nach denen öffentliche Auftraggeber Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen vergeben. Je nach Auftragswert und Komplexität stehen verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung.

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CPV-Code

CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary) sind ein EU-weites, standardisiertes Klassifikationssystem für öffentliche Aufträge. Der achtstellige Zahlencode ermöglicht die einheitliche Beschreibung des Auftragsgegenstands in allen EU-Amtssprachen.

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Bietergemeinschaft

Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr rechtlich selbständigen Unternehmen, die sich zur gemeinsamen Teilnahme an einem Vergabeverfahren und zur gemeinsamen Ausführung eines öffentlichen Auftrags zusammenschließen.

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Vergaberecht & Regelwerke

10 Begriffe

VOB

Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist das zentrale Regelwerk für die Vergabe und Abwicklung öffentlicher Bauaufträge in Deutschland. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (technische Vorschriften).

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UVgO

Die UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie ist das zentrale Regelwerk für nationale Vergabeverfahren und ersetzt seit 2017 die frühere VOL/A.

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VgV

Die VgV (Vergabeverordnung) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sie konkretisiert das GWB und enthält besondere Vorschriften für freiberufliche Leistungen wie Architektur- und Ingenieurleistungen.

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Vergaberecht

Das Vergaberecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die regeln, wie öffentliche Auftraggeber in Deutschland Waren, Dienst- und Bauleistungen beschaffen müssen. Es umfasst EU-Richtlinien, das GWB, die VgV, die UVgO und die VOB und gewährleistet Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung.

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Freiberufliche Leistungen

Freiberufliche Leistungen im Vergaberecht sind Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden, insbesondere Architektur-, Ingenieur-, Rechtsberatungs- und Gutachterleistungen. Ihre Vergabe unterliegt besonderen Regeln nach §§ 73 ff. VgV.

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GWB

Das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ist das zentrale deutsche Wettbewerbsgesetz. Teil 4 (§§ 97-184) bildet die gesetzliche Grundlage des öffentlichen Vergaberechts und setzt die EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht um.

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VOL

Die VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) war das zentrale Regelwerk für die Vergabe und Vertragsabwicklung öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge. VOL/A wurde 2017 durch die UVgO ersetzt, VOL/B gilt weiterhin als Vertragsbedingung.

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VOF

Die VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) war das spezielle Regelwerk für die Vergabe von Architektur-, Ingenieur- und Beratungsleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sie wurde 2016 durch die VgV (§§ 73-80) ersetzt.

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KonzVGV

Die KonzVgV (Konzessionsvergabeverordnung) regelt die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen oberhalb des EU-Schwellenwerts von 5.538.000 Euro. Sie setzt die EU-Richtlinie 2014/23/EU in deutsches Recht um.

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SektVO

Die SektVO (Sektorenverordnung) regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Auftraggeber in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Post oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sie gewährt diesen Auftraggebern flexiblere Verfahrensregeln als die VgV.

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Vergabeverfahren

13 Begriffe

Auftragsarten

Das Vergaberecht unterscheidet drei Auftragsarten: Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (§ 103 GWB). Die korrekte Einordnung bestimmt, welche Vergabevorschriften gelten und welches Verfahren anzuwenden ist.

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Ausschreibungsarten

Die Ausschreibungsarten (Vergabeverfahren) im deutschen Vergaberecht umfassen verschiedene Verfahrenstypen für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Wahl des Verfahrens hängt von Auftragsart, Auftragswert und besonderen Umständen ab.

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Offenes Verfahren

Das offene Verfahren nach § 15 VgV ist das Standardverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Jedes interessierte Unternehmen kann ohne vorherige Eignungsprüfung ein Angebot einreichen, was maximalen Wettbewerb und höchste Transparenz gewährleistet.

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Nicht offenes Verfahren

Das nicht offene Verfahren nach § 16 VgV ist ein zweistufiges Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte. Zunächst wird in einem Teilnahmewettbewerb die Eignung der Bewerber geprüft, bevor mindestens fünf ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

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Verhandlungsverfahren

Das Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV ermöglicht es dem öffentlichen Auftraggeber, mit Bietern über deren Angebote zu verhandeln. Es ist an besondere Voraussetzungen geknüpft (§ 14 VgV) und kann mit oder ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.

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Wettbewerblicher Dialog

Der wettbewerbliche Dialog nach § 18 VgV ist ein Vergabeverfahren für besonders komplexe Aufträge, bei denen der Auftraggeber seine Anforderungen nicht vorab definieren kann. In einer Dialogphase erarbeiten ausgewählte Teilnehmer Lösungsvorschläge, auf deren Basis dann endgültige Angebote eingereicht werden.

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Innovationspartnerschaft

Die Innovationspartnerschaft nach § 19 VgV ist ein Vergabeverfahren, bei dem Entwicklung und Beschaffung einer innovativen Lösung in einem einzigen Verfahren zusammengeführt werden. Sie kommt zum Einsatz, wenn die benötigte Leistung am Markt noch nicht verfügbar ist und erst entwickelt werden muss.

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Direktvergabe

Die Direktvergabe (auch Direktauftrag) ist die formloseste Art der öffentlichen Auftragsvergabe. Unterhalb bestimmter Wertgrenzen kann der Auftraggeber einen Auftrag direkt an ein Unternehmen vergeben, ohne ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen. Seit 2026 gelten erhöhte Wertgrenzen: 50.000 Euro netto für Bauleistungen und 15.000 Euro netto für Liefer-/Dienstleistungen auf Bundesebene.

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Freihändige Vergabe

Die freihändige Vergabe ist der historische Begriff für die formlose Vergabe öffentlicher Aufträge, bei der der Auftraggeber mit einem oder mehreren Unternehmen direkt verhandelt. In der UVgO wurde sie 2017 durch den Begriff Verhandlungsvergabe ersetzt, in der VOB/A wird der Begriff teilweise noch verwendet.

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Beschränkte Ausschreibung

Die beschränkte Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem der Auftraggeber nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert. Sie kann mit oder ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden und ist in der UVgO (§§ 10-11) und der VOB/A (§ 3) geregelt.

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Einstufiges Vergabeverfahren

Ein einstufiges Vergabeverfahren ist ein Verfahren, bei dem Unternehmen direkt ein Angebot einreichen können, ohne vorher einen Teilnahmewettbewerb durchlaufen zu müssen. Die Eignungsprüfung erfolgt erst nach Eingang der Angebote. Typische Beispiele sind das offene Verfahren, die öffentliche Ausschreibung und der Direktauftrag.

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Zweistufiges Vergabeverfahren

Ein zweistufiges Vergabeverfahren gliedert sich in zwei Phasen: Zunächst wird in einem Teilnahmewettbewerb die Eignung der Bewerber geprüft, anschließend werden die ausgewählten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Typische Beispiele sind das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren und der wettbewerbliche Dialog.

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Teilnahmewettbewerb

Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe eines zweistufigen Vergabeverfahrens, in der Unternehmen ihre Eignung nachweisen und sich als Bewerber qualifizieren. Nur die ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert.

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Vertragsformen

1 Begriffe

Vergaberecht verstehen

Das Vergaberecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist komplex. VOB, VgV, UVgO, GWB – die Abkürzungen und Fachbegriffe können verwirrend sein. Unser Vergabe-Glossar erklärt alle wichtigen Begriffe verständlich und praxisnah.

Ob Sie zum ersten Mal an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen oder Ihr Fachwissen vertiefen möchten – hier finden Sie Definitionen, Erklärungen und praktische Hinweise zu allen relevanten Begriffen der öffentlichen Beschaffung.

Rechtliche Grundlagen

  • VOB: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
  • VgV: Vergabeverordnung
  • UVgO: Unterschwellenvergabeordnung
  • GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Vergabeverfahren

  • Offenes Verfahren: Alle können Angebote abgeben
  • Beschränkte Ausschreibung: Mit Teilnahmewettbewerb
  • Verhandlungsverfahren: Mit Verhandlungsmöglichkeit
  • Direktvergabe: Unter Schwellenwerten

Häufige Fragen zum Vergabe-Glossar

Was ist der Unterschied zwischen VOB und VgV?

Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) gilt für Bauleistungen, während die VgV (Vergabeverordnung) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte angewendet wird.

Was bedeutet "unterhalb der Schwellenwerte"?

Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte werden nach nationalem Recht vergeben (z.B. UVgO). Die Verfahren sind oft weniger formalisiert als EU-weite Vergaben.

Gilt das Glossar auch für Österreich und die Schweiz?

Die Grundbegriffe sind ähnlich, aber Österreich und die Schweiz haben eigene Vergabegesetze (BVergG in Österreich, BöB in der Schweiz). Wir erklären die wichtigsten Unterschiede in den jeweiligen Begriffen.

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