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Schülerbeförderung zur Elisabethschule Vechta ab Herbstferien - Los 11

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.07.2026
Angebotsfrist
25.08.2026
Schülerbeförderung zu de Schule Elisabethschule Vechta

Zeitplan

Veröffentlichung
24.07.26
Abgabefrist
25.08.26
Öffnung
25.08.26
Vertragsbeginn
26.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Vechta, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
2555@landkreis-vechta.de
Telefon
+49 44418982555
Website
https://www.landkreis-vechta.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß
    • Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
    • Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
    • Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird
    • der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
    • Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
    • Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
    • liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
    • Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1 genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten
    • erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
    • Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
    • Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
    • Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Zuschlagskriterien

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Preisblatt78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB4 Seiten
Eigenerklärung203 KB8 Seiten
Eignungskriterien89 KB16 Seiten
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