Veröffentlichung 30.05.25 |
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt
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