Veröffentlichung 24.07.26 | Teilnahmefrist 26.08.26 |
Eignungskriterien
Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben
- Eigenerklärung über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau passiver und aktiven Technik nebst Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz errichtet und mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde und zudem mehr als 25 % des hierüber erschließbaren Endkundenpotentials auf Grundlage entsprechender (End-)Kundenverträge versorgt werden.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium: Realisierungszeitraum in Monaten
Qualitätskriterium: Alternative Verlegemethoden
Preiskriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
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