Behörden, Kommunen und Hochschulen versenden große Mengen an Briefpost und vergeben deren Abholung, Sortierung und Zustellung an private Postdienstleister. Ausgeschrieben werden Briefdienste, Konsolidierung und Frankierung, oft als Rahmenvertrag. Für Wettbewerber der Deutschen Post öffnet die kommunale Vergabe planbare Sendungsvolumina.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Postdienstleistungen-Vergaben veröffentlicht haben.
Abholung und Zustellung der Behördenpost im Stadtgebiet und bundesweit
Sortierung, Bündelung und Einlieferung großer Sendungsmengen zu Mengenrabatten
Verarbeitung, Frankierung und Versand von Bescheiden und Rechnungen
Zeitkritische Zustellung von Dokumenten zwischen Dienststellen und Standorten
Behörden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen versenden große Mengen an Briefpost, Bescheiden und Rechnungen und schreiben deren Beförderung als Postdienstleistung aus. Kern ist häufig die Briefkonsolidierung, bei der ein Dienstleister die Sendungen abholt, sortiert, frankiert und in das Zustellnetz einspeist, ergänzt um Abholung, Zustellung und teils hybride Verfahren mit Druck und Kuvertierung. Wegen der jährlich wiederkehrenden Mengen liegt das Volumen oft oberhalb des Schwellenwerts, sodass im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, in der Regel als mehrjährige Rahmenvereinbarung. Eine Losaufteilung nach Sendungsarten oder Regionen ist möglich. Nach der Bekanntmachung reichen Bieter Angebote mit Preisen je Sendungsformat ein, bevor der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot ergeht.
Postdienstleistungen sind Dienstleistungen und werden oberhalb des Schwellenwerts nach VgV, unterhalb nach UVgO vergeben. Anbieter benötigen eine Lizenz nach dem Postgesetz für die gewerbliche Beförderung von Briefsendungen und müssen die Vorgaben der Bundesnetzagentur einhalten. Weil Behördenpost sensible personenbezogene Daten enthält, verlangen Auftraggeber belastbare Nachweise zum Datenschutz nach DSGVO und zum Postgeheimnis, oft ergänzt um ein Informationssicherheitskonzept. Als Eignungsnachweise dienen Referenzen vergleichbarer Aufträge, Angaben zur Flächenabdeckung und zu Kooperationspartnern im Zustellnetz sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung. Verbindliche Laufzeiten der Sendungen und Nachweise der Zustellqualität sind einzuhalten. Gewertet wird meist über den Preis je Sendungskategorie, bei höheren Serviceanforderungen fließen Laufzeit und Qualität in die Wertung ein.
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Ja. Der Briefmarkt ist liberalisiert, sodass neben der Deutschen Post zahlreiche regionale Postdienstleister zugelassen sind. Kommunen und Behörden schreiben ihren Postbedarf regelmäßig aus, um Portokosten zu senken.
Konsolidierer sammeln Sendungen mehrerer Auftraggeber, sortieren sie vor und liefern sie gebündelt in das Zustellnetz ein. Dadurch entstehen Mengenrabatte, die an die öffentlichen Auftraggeber weitergegeben werden.
Gefordert werden meist eine Lizenz nach dem Postgesetz, flächendeckende Zustellkapazität, Nachweise zur Einhaltung von Laufzeitvorgaben sowie eine datenschutzkonforme Bearbeitung. Zuverlässigkeit und Zustellquote fließen in die Wertung ein.
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