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4 Ausschreibungen
Der Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen (nachfolgend: "Zweckverband") hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachfrager leistungsfähige Zugänge zur Breitbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Zweck-verband das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt. 16 Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" Förderanträge für weiße Flecken gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Die Stadt Weil der Stadt hat darüber hinaus noch einen weiteren Förderantrag im Sonderaufruf "Schulen" gestellt und auch diesbezüglich Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland ("VwV Breitbandmitfinanzierung") beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHPA4/documents heruntergeladen werden können.
Vorliegend handelt es sich um die Änderung der Bekanntmachung vom 16.09.2024. =============================================================== Der Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen (nachfolgend: "Zweckverband") hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachfrager leistungsfähige Zugänge zur Breitbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Zweck-verband das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt. 16 Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" Förderanträge für weiße Flecken gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Die Stadt Weil der Stadt hat darüber hinaus noch einen weiteren Förderantrag im Sonderaufruf "Schulen" gestellt und auch diesbezüglich Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland ("VwV Breitbandmitfinanzierung") beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHPA4/documents heruntergeladen werden können.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in dem „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in dem „Lückenschluss-Gebiet“ des Landkreises Böblingen.
Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen mit Sitz in Böblingen verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 4 erfassten Vergabeverfahren.
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