Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Ausrüstungen für Turnhallen. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
69 Ausschreibungen (Seite 1 von 14)
Es ist vorgesehen, eine Rahmenvereinbarung als Wertkontrakt über 24 Monate mit der Option einer Verlängerung von 12 Monaten für "verschiedene Kampfsportartikel" abzuschliessen. Mindestabnahmewert: 0,00 Euro /netto Geschätzter Abnahmewert: 271.200,00 Euro /netto Höchstabnahmewert: 298.320,00 Euro /netto
Kauf und Lieferung von Stoppuhren für den Dienstsport Es ist vorgesehen eine Rahmenvereinbarung mit einer Menge von bis zu 0 Stück (Mindestabnahmemenge) 1.258 Stück (geschätzter Abnahmemenge) und 1.384 Stück (Höchstabnahmemenge) mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate abzuschliessen.
Der Auftragnehmer hat Spielplatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile zu liefern. Die zu liefernden Spielplatzgeräte müssen eine ausreichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen sowie den Belastungen der Benutzer standhalten. Ecken und Kanten müssen gerundet oder gefasst ausgeführt sein. Muttern und Schraubenköpfe müssen versenkt in die Konstruktionsteile eingelassen sein, die Gewindeenden dürfen nicht überstehen oder sind entsprechend abzudecken. Unerwartete Hindernisse in Kopfhöhe oder im Gehbereich sind zu vermeiden. Die Bauausführung muss so erfolgen, dass diese Bauteile keine Gefährdung darstellen. Quetsch- und Scherstellen an Geräteteilen sind zu vermeiden (z.B. Federwippe) Fangstellen, bei denen die Gefahr besteht hängen zu bleiben (z.B. mit Fingern, Fuß, Kleidung etc.) sind zu vermeiden. Die Spielplatzgeräte müssen soweit technisch möglich demontagesicher bzw. vandalismussicher sein. Die Spielplatzgeräte müssen UV-stabilisiert ausgeführt und feuerbeständig sein. Bei der Verwendung von Holz sind ausschließlich Hölzer aus FSC-zertifiziertem Anbau oder mit einer Zertifizierung nach PEFC zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu nutzen. Der Nachweis ist auf besondere Anforderung vorzulegen. Imprägnierungen sind nach den Prüfbestimmungen des Güte- und Qualitätssiegels RAL-GZ-411 für die Schutzklasse 3 bzw. 4 oder gleichwertig durchzuführen. Die angebotenen Spielplatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile müssen vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) abgenommen und zertifiziert sein. Sämtliche angebotene Produkte müssen mit den Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes im Einklang stehen. Jedes Produkt muss mit dem Firmennamen des Herstellers, Nummer und Datum der DIN-EN-Norm, mit dem Gerätekennzeichen und dem Herstellungsjahr gekennzeichnet sein (Herstellerkennzeichnung). Die Kennzeichnung am Produkt muss witterungsfest angebracht sein. Sämtliche angebotene Produkte müssen über eine Zertifizierung nach der jeweils zugehörigen DIN-EN-Norm verfügen: Spielplatzgeräte: DIN EN 1176 - "Spielplatzgeräte" Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren Teil 2: Schaukeln Teil 3: Rutschen Teil 4: Seilbahnen Teil 5: Karussells Teil 6: Wippgeräte Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb Spielplatzböden: DIN EN 1177 - "Stoßdämpfende Spielplatzböden" Ausstattung für Skateparks: DIN EN 14974 - "Skateparks"
Kauf und Lieferung von Boxsäcken und Zubehör Es ist vorgesehen, eine Rahmenvereinbarung als Wertkontrakt über 24 Monate mit der Option einer Verlängerung von 12 Monaten von "Boxsäcken und Zubehör" abzuschliessen. Mindestabnahmewert: 0 € Geschätzter Abnahmewert: 79.000,00 Euro/netto Höchstabnahmewert: 103.000,00 Euro/netto
Lieferung von losen Einrichtungsgegenständen für eine 3-fach sowie eine 1-fach Sporthalle für ein Gymnasium. Schule und Sporthalle sind so positioniert, dass sie nach Westen hin einen großzügigen Vorplatz formen. Zum bestehenden Bannwald im Süden entsteht die Pausenhoffläche. Die Sportflächen schließen sich im rückwärtigen Teil des Grundstücks, im Osten des Gebäudes an. Der Umriss des Schulgebäudes entsteht durch zwei ineinander übergehende Körper. Umlaufende Fluchtbalkone verbinden beide Körper zu einem Gebäude. Der größere, östliche Teil des Schulgebäudes beherbergt die Jahrgangsstufen 5-10 sowie Fachklassen und besitzt zwei großzügige, nicht unterkellerte Innenhöfe. Im östlichen Gebäudeteil ist der Verwaltungs- und Lehrerbereich sowie die Jahrgangstufen 11-13 zu finden. Neben dem großzügigen Foyer findet im Erdgeschoss die leicht abgesenkte Aula, die als Versammlungsstätte eingestuft wird, Platz. Unter der Aula befindet sich die von Westen erschlossene, natürlich belüftete Großgarage mit 81 PKW-Stellplätzen. Zur Unterbringung der Technikanlagen ist das Schulgebäude teilunterkellert. Baulich angeschlossen ist im Untergeschoss auch der Sporthallenbereich. Dieser Gebäudeteil ist teilabgesenkt und umfasst einen separaten Eingangsbereich, eine Dreifachturnhalle, eine Einfachturnhalle sowie einen zweigeschossigen Kletterraum. Aufgrund der geringeren Innenhöhe der Einfachturnhalle wird die Dachfläche der 4.Teilhalle durch Ergänzung einer Freitreppen-Anlage als Terrasse ausgebaut und als Aufenthaltsfläche und Tribüne nutzbar gemacht. Auf den begrünten Dachflächen der Dreifachturnhalle und des Schulgebäudes wird eine PV-Anlage installiert. Das Schulgebäude wird im UG als Stahlbeton-Massivbau und ab dem EG in Hybridbauweise, als Stahlbetonskelettbau, ausgefacht mit massiven Holzwandelementen, errichtet. Als Deckenbauteile kommen überwiegend Holz-Beton-Verbunddecken, bestehend aus Brettstapelholzelementen und Aufbeton, zum Einsatz. Die Unterseite der Holzelemente erhält eine Akustikfräsung und bleibt später sichtbar. Die Dreifachturnhalle wird in Massivbauweise erstellt. Das Deckentragwerk besteht aus BSH-Doppelbildern mit einer Akustik-Trapezblechschalung. Die Einfachturnhalle wird in reiner Stahlbeton-Massivbauweise gebaut.
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