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515 Ausschreibungen (Seite 1 von 40)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant im Zuge der Wohnraumoffensive der Bundesregierung die Neubebauung eines Grundstücks in Berlin Steglitz- Zehlendorf. Die neu geschaffenen Mietwohnungen werden im Rahmen der Wohnungsfürsorge an Bundesbedienstete zu leistbaren Mieten vergeben. Es sind zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils drei Vollgeschossen und einem Untergeschoss inklusive Tiefgarage und Mieterkellern zu planen. Es werden 22 Wohneinheiten mit drei - und zwei - Raumwohnungen errichtet. Planungsinhalt stellt auch die Neugestaltung und deren Umsetzung der Außenanlagen dar. Ehemals befand sich ein Verwaltungsgebäude auf der Liegenschaft, welches bereits abgerissen wurde. Auf dem hinteren Bereich des Grundstücks befindet sich eine Garage, die auch im gleichen Zug saniert und als Fahrradgarage sowie Geräteschuppen genutzt werden soll. Das hier auszuschreibenden Los 1 aus Paket 3 - HB 12 Fassade beinhaltet die die Außenputzarbeiten und den Anstrich der Fassaden an den Wohnhäusern, sowie die Putzarbeiten der Garagen und der Treppenhäuser. Das Los 2 - HB 13 Trockenbau beinhaltet den kompletten Trockenbau aller Wände und Decken einschließlich Liefern und Einbau der Schiebetüren. Das Los 3 - HB 14 Estrich-/Abdichtungsarbeiten beinhaltet die Ausgleichschüttung, das Verlegen einer Wärmedämmschicht auf den Decken sowie den Einbau des Zementestrichs als Heizestrich in sämtlichen Räumen.
Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen
Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation bis 1.000 V gemäß DGUV Vorschrift 4 nach DIN VDE 0105-100/A --- Die wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. - Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Leistungsbeschreibung enthalten sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen. - Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut zu machen und sich einweisen zu lassen. Die Freigabe zu den Arbeiten erfolgt schriftlich durch den Anlagenverantwortlichen der BImA. Hierzu ist durch den AN ein Arbeitsverantwortlicher schriftlich zu benennen. - Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. - Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Arbeitsbühnen, Leitern, Tritte) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. - Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Mit dieser Ausschreibung und der projektbegleitenden Steuerung des Auftragnehmers (AN) über die gesamte Laufzeit des Vertrages soll für die ausgeschriebenen Leistungen des Betreibens, Bedienens und des Störungsmanagements der technischen Anlagen des Presse- u. Informationsamtes der Bundesregierung in Berlin ein qualitativ hochwertiges Gebäudemanagement zu wirtschaftlich günstigen Konditionen sichergestellt werden. --- Es ist eine uneingeschränkte Nutzung des Gebäudes und der technischen Anlagen (365 /366 Tage pro Jahr / 24 Stunden am Tag) mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes anzustreben. --- Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt. Der AN ist damit u.a. für die zyklische und termingerechte Wartung; Inspektion und Prüfung während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst. -- Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen. --- Weitere Leistungsbestandteile sind u.a. das Energie-, Kommunikations- und Stillstandsmanagement, die Gewährleistungsüberwachung, alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen sowie die Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen. -- Weitere Leistungen sind die der Start-Up-Phase / Vertragsauslaufphase mit der geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende, des Instandhaltungsmanagements und Bereitschaftsdienstes, der Objektleitung und Haustechnikleistungen. -- Der AN hat über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen. Dazu können Bau- oder Dienstleistungsaufträge in unterschiedlichem Umfang/Auftragswert gehören. -- Der AN setzt für die Bereiche Bürokommunikation (Word, Excel, Outlook), elektronische Zeiterfassung der Mitarbeiter des AN, Instandhaltungsplanung, Instandsetzung, Kaufmännisches, Management und Energiemanagement eigenständig moderne EDV- bzw. CAFM-Systeme zur Weitergabe der benötigten Daten an die AG ein. Das CAFM-System des AN muss sowohl software- als auch hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen BSI entsprechen. Das CAFM-System muss in einer nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz oder gleichwertig zertifizierten Betriebsumgebung implementiert sein. -- Dem AN stehen Räumlichkeiten sowie Wärme, Wasser und Elektroenergie für seine Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Der AN stellt alle erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Materialien für seine Leistungserbringung. -- Das eingesetzte Personal des AN einschl. der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz). --- Für die Ausführung der Leistungen werden u.a. 1 Objektleiter und 2 Haustechniker sowie deren Vertreter benötigt. Die Regelarbeitszeit lautet: 06:00 - 20:00 Uhr; Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit ohne Pausen beträgt 8 h. Objektleiterleistungen sind zwischen 07:00 - 19:00 Uhr (spätestens aber ab 08:30 Uhr) zu erbringen. Haustechnikerleistungen sind im Schichtbetrieb von Montag bis Donnerstag 07:00 - 19:00 und Freitag 08:00 - 17:00 Uhr zu erbringen. --- Genaue Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
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