Planung

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369
Ausschreibungen aktiv
470
Ausschreibungen gesamt
2,9 Mio. €
Ø Auftragswert

Planungsleistungen Technische Ausrüstung für: Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg

Aktiv
Frist: 16.06.2026
Veröffentlicht: 15.05.2026
Handwerkskammer Südwestfalen

Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Linie für die Überbetriebliche Ausbildung und die Meistervorbereitung. Die Gebäude sind größtenteils auf dem baulichen Stand des jeweiligen Errichtungsjahres. Die meisten Gebäude entsprechen aufgrund des Baualters technisch sowie energetisch nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Modernisierung ist erforderlich. Bestandteil der Maßnahmen ist neben dem Neubau eines Technikums mit ca. 4.000 qm BGF ebenfalls der Ersatzneubau des Gebäudes G und die Modernisierung der Bestandsflächen. Das Vorhaben soll in verschiedenen Maßnahmenpaketen entsprechend der Priorisierung der Maßnahmen, d.h. bauabschnittsweise umgesetzt werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Planung sollte im Vorfeld, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, übergreifend erfolgen. Zudem sind die Förderantragsunterlagen (Z-Bau) nach Abschluss der Leistungsphase 3 gemeinsam für alle Maßnahmen einzureichen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ist hierzu im Vorfeld bereits zu klären. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb. Weitere förderfähige Maßnahmen (z.B. Rückbau, Stellplätze, etc.) sind entsprechend des jeweiligen Leistungsbildes Bestandteil der Beauftragung. Es wird erwartet, dass die gesamte Planung in 3D-Modellen erfolgt, unter anderem um eine höhere Genauigkeit bei der Massenermittlung und Kollisionsprüfung zu erreichen. Die Anwendung von BIM ist jedoch nicht vorgesehen. Die Vorgaben des GEG sind für die Neubauten und Modernisierungen einzuhalten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Maßnahmen inkl. Rückbau, wurde mit ca. 45,7 Mio. EUR brutto ermittelt (BKI Stand 2023). Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel sowie einen Anteil an Eigenmitteln finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln, Landesmitteln und GRW-Mitteln. Es ist gemeinsames Ziel die Förderunterlagen im Jahr 2027 einzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers bis zum April 2027 vorliegen. Es ist von einer Inbetriebnahme der letzten hochbaulichen Maßnahmen bis Dezember 2036 auszugehen. Daran anschließend erfolgt der Rückbau der als Interim genutzten Bestandsgebäude und daran anschließend die finale Fertigstellung und Inbenutzungnahme der Freianlagen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.

Planungsleistung, Technische Ausrüstung

Aktiv
Frist: 25.06.2026
Veröffentlicht: 12.06.2026
Landeshauptstadt München, Baureferat

Die geplante Maßnahme umfasst den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft in modularer Bauweise für bis zu 200 geflüchtete Personen auf einem Grundstück an der Stummer-/Servetstr., Flst.-Nr. 678/0, Gemarkung Allach-Untermenzing. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine unbebaute ca. 8.400 m² große Fläche, die bisher landwirtschaftlich genutzt wurde. Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme soll in 2-geschossiger Bauweise ein städtisches Notquartier für ca. 200 Personen errichtet werden. Die Planung erfolgt primär für die Zielgruppe Alleinstehende und Familien. Die Unterbringung wird in Doppelzimmern und Familienapartments geplant. Neben Gemeinschaftsräumen und -küchen soll die Sanitärausstattung in Einzel- und Gemeinschaftssanitärraumen erfolgen. Der temporäre Bau soll in modularer Systembauweise durch einen Generalunternehmer errichtet werden. Auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung erfolgt die Ausführungsplanung durch den Generalunternehmer. Die zu beauftragenden Leistungsbilder hierfür sind entsprechend angepasst. Zu den zu bearbeitenden Anlagen gehören auch folgende Anlagen der nichtöffentlichen Erschließung sowie technische Anlagen in Außenanlagen – Peripherie. Alle Anlagen außerhalb des Bereiches der Containeranlage bis zur Schnittstelle „Herstellung durch einen Generalunternehmer“ – alles, was nicht in den Leistungsbereich des Generalunternehmers fällt. Die zu beauftragenden Leistungsbilder hierfür sind entsprechend angepasst. Die Realisierung der Unterkunft steht unter hohem Zeitdruck, da dringend neue Plätze im städt. Sofortunterbringungssystem benötigt werden. Die Beauftragung des Generalunternehmers ist für das II. Quartal 2026 geplant. Die Inbetriebnahme ist für das IV. Quartal 2027 vorgesehen. Leistung: Ingenieurleistungen für Technische Ausrüstung ALG 1,2,3 (HLS) LPH 2-9 gem. § 53 - § 56 HOAI 2021, stufenweise Beauftragung Start der Leistung gleich nach Beauftragung.

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