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Bei den Gebäuden Ernst-Toller-Straße 1-13 und Tivolistraße 12-20, 07545 Gera handelt es sich um zwei 5- bis 6-geschossige Wohngebäude in DDR-Typenbauweise, vermutlich Typ Magdeburg (IW65), welche im Jahr 1969 bzw. 1972 errichtet wurden. Die Gebäude befinden sich im Stadtzentrum in der Nähe des Hauptbahnhofs sowie des Hofwiesenparks. Sie sind Bestandteil des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum“ und wurden in den 1990er Jahren teilsaniert. In den vergangenen Jahren wurden keine Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an den Gebäuden durchgeführt, lediglich einzelne Wohnungen wurden einer Sanierung unterzogen. Um die Gebäude grundlegend einer zukünftigen dauerhaften Nutzung und Auslastung zuzuführen und damit das vollständige Potential der Lage zu heben, ist eine umfassende Modernisierung der Gebäude geplant. Hierbei sollen neben der Erneuerung der Haustechnik und Modernisierung der Wohnungen auch die energetische Sanierung umgesetzt werden. Die Sanierung der Gebäude erfolgt unter bewohnten Bedingungen, wobei die Belegung gegenwärtig bei ca. 50% liegt. Im Rahmen der Sanierung soll eine Aufwertung der Gebäude in optischer und technischer Hinsicht erfolgen. In diesem Zusammenhang sind neben dem Anbau von Aufzügen, auch die Erneuerung des Dachs, der Austausch der Fenster und Wohnungstüren sowie die Sanierung leerstehender Wohnungen vorgesehen. Zusätzlich soll die Haustechnik erneuert werden. Im Rahmen der Planung soll das Konzept des Auftraggebers auf Realisierbarkeit geprüft werden. In diesem Zusammenhang ist geplant zunächst nur die Leistungsphasen 1-4 zu beauftragen. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt stufenweise mit Projektfortschritt. Mit der Planung soll umgehend nach Zuschlagserteilung begonnen werden.
Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Linie für die Überbetriebliche Ausbildung und die Meistervorbereitung. Die Gebäude sind größtenteils auf dem baulichen Stand des jeweiligen Errichtungsjahres. Die meisten Gebäude entsprechen aufgrund des Baualters technisch sowie energetisch nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Modernisierung ist erforderlich. Bestandteil der Maßnahmen ist neben dem Neubau eines Technikums mit ca. 4.000 qm BGF ebenfalls der Ersatzneubau des Gebäudes G und die Modernisierung der Bestandsflächen. Das Vorhaben soll in verschiedenen Maßnahmenpaketen entsprechend der Priorisierung der Maßnahmen, d.h. bauabschnittsweise umgesetzt werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Planung sollte im Vorfeld, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, übergreifend erfolgen. Zudem sind die Förderantragsunterlagen (Z-Bau) nach Abschluss der Leistungsphase 3 gemeinsam für alle Maßnahmen einzureichen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ist hierzu im Vorfeld bereits zu klären. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb. Weitere förderfähige Maßnahmen (z.B. Rückbau, Stellplätze, etc.) sind entsprechend des jeweiligen Leistungsbildes Bestandteil der Beauftragung. Es wird erwartet, dass die gesamte Planung in 3D-Modellen erfolgt, unter anderem um eine höhere Genauigkeit bei der Massenermittlung und Kollisionsprüfung zu erreichen. Die Anwendung von BIM ist jedoch nicht vorgesehen. Die Vorgaben des GEG sind für die Neubauten und Modernisierungen einzuhalten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Maßnahmen inkl. Rückbau, wurde mit ca. 45,7 Mio. EUR brutto ermittelt (BKI Stand 2023). Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel sowie einen Anteil an Eigenmitteln finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln, Landesmitteln und GRW-Mitteln. Es ist gemeinsames Ziel die Förderunterlagen im Jahr 2027 einzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers bis zum April 2027 vorliegen. Es ist von einer Inbetriebnahme der letzten hochbaulichen Maßnahmen bis Dezember 2036 auszugehen. Daran anschließend erfolgt der Rückbau der als Interim genutzten Bestandsgebäude und daran anschließend die finale Fertigstellung und Inbenutzungnahme der Freianlagen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle als Fahr-zeug-, Werkstatt- und Lagerhalle einschließlich Sozial- und Nebenräumlichkeiten. Beauftragt werden die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Los 1 Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) - Los 2 Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) - Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen gem. Anlage 11 zu § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure („HOAI“) für das Projekt „Planungsleistungen zum Ersatzneubau Krankenhaus Hetzelstift in Neustadt an der Weinstraße“ der Marienhaus Kliniken GmbH.
Bei den Gebäuden Ernst-Toller-Straße 1-13 und Tivolistraße 12-20, 07545 Gera handelt es sich um zwei 5- bis 6-geschossige Wohngebäude in DDR-Typenbauweise, vermutlich Typ Magdeburg (IW65), welche im Jahr 1969 bzw. 1972 errichtet wurden. Die Gebäude befinden sich im Stadtzentrum in der Nähe des Hauptbahnhofs sowie des Hofwiesenparks. Sie sind Bestandteil des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum“ und wurden in den 1990er Jahren teilsaniert. In den vergangenen Jahren wurden keine Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an den Gebäuden durchgeführt, lediglich einzelne Wohnungen wurden einer Sanierung unterzogen. Um die Gebäude grundlegend einer zukünftigen dauerhaften Nutzung und Auslastung zuzuführen und damit das vollständige Potential der Lage zu heben, ist eine umfassende Modernisierung der Gebäude geplant. Hierbei sollen neben der Erneuerung der Haustechnik und Modernisierung der Wohnungen auch die energetische Sanierung umgesetzt werden. Die Sanierung der Gebäude erfolgt unter bewohnten Bedingungen, wobei die Belegung gegenwärtig bei ca. 50% liegt. Im Rahmen der Sanierung soll eine Aufwertung der Gebäude in optischer und technischer Hinsicht erfolgen. In diesem Zusammenhang sind neben dem Anbau von Aufzügen, auch die Erneuerung des Dachs, der Austausch der Fenster und Wohnungstüren sowie die Sanierung leerstehender Wohnungen vorgesehen. Zusätzlich soll die Haustechnik erneuert werden. Im Rahmen der Planung soll das Konzept des Auftraggebers auf Realisierbarkeit geprüft werden. In diesem Zusammenhang ist geplant zunächst nur die Leistungsphasen 1-4 zu beauftragen. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt stufenweise mit Projektfortschritt. Mit der Planung soll umgehend nach Zuschlagserteilung begonnen werden.
Planung des grundhaften Ausbaus der Erich-Steinfurt-Straße zwischen der Zufahrt zur Kleingartenanlage Herrmannsgrube und der Zufahrt zur Kleingartenanlage Barschgrube als Anschluss an die Walzwerkstraße in Finowfurt.
Nach der aktuellen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Havelland für die Schuljahre 2025/26 bis 2030/31 werden die Schülerzahlen im weiterführenden allgemeinbildenden Bereich insgesamt weiter ansteigen. Der Landkreis Havelland ist als Schulträger verpflichtet, ausreichende und bedarfsgerechte Schulkapazitäten vorzuhalten. Vor diesem Hintergrund wurde die Planung für den Neubau eines zunächst vierzügigen Gymnasiums einschließlich einer Dreifeldsporthalle am Standort der Gemeinde Wustermark initiiert. Der Neubau soll mit einer Erweiterungsoption auf sechs Züge realisiert werden. Die Fertigstellung ist zum Schuljahr 2030/31 vorgesehen. Da der Bedarf an Schulplätzen bereits ab dem Schuljahr 2027/28 besteht, ist ab diesem Zeitpunkt eine Interimslösung zu schaffen. In Abstimmung mit der Gemeinde Wustermark kann die Beschulung im ersten Schuljahr 2027/28 vollumfänglich in den Räumlichkeiten der am Standort befindlichen Grundschule erfolgen. Ab dem Schuljahr 2028/29 müssen die Klassen- und Verwaltungsräume in einem Interimsgebäude untergebracht werden. Hierfür stellt die Gemeinde Wustermark dem Landkreis Havelland ein Grundstück in der Nähe des zukünftigen Schulstandortes zur Verfügung. Weitere funktionale Bereiche - insbesondere einzelne Räume, die Sporthalle, die Außensportflächen sowie die Aula/Mensa - können weiterhin in der Grundschule genutzt werden, sodass der Umfang des erforderlichen Interimsgebäudes auf das notwendige Maß reduziert werden kann. Der Interimsbau soll Kapazitäten für insgesamt zwölf Klassen abbilden. In den drei Jahrgängen werden jeweils vier Klassen unterrichtet. Dementsprechend wird mit 360 Schülerinnen und Schülern zzgl. Lehrpersonal geplant. Der konkrete Bedarf wird im weiteren Verlauf der Ausschreibungsunterlagen näher erläutert. Mit Inbetriebnahme des neuen Gymnasiums wird der Interimsbau nicht mehr benötigt und soll zurückgebaut werden, da die notwendigen schulischen Räumlichkeiten dann vollständig im Neubau zur Verfügung stehen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen HLSG am Betriebsstandort H6 Donautal der EBU
Bei den Gebäuden Ernst-Toller-Straße 1-13 und Tivolistraße 12-20, 07545 Gera handelt es sich um zwei 5- bis 6-geschossige Wohngebäude in DDR-Typenbauweise, vermutlich Typ Magdeburg (IW65), welche im Jahr 1969 bzw. 1972 errichtet wurden. Die Gebäude befinden sich im Stadtzentrum in der Nähe des Hauptbahnhofs sowie des Hofwiesenparks. Sie sind Bestandteil des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum“ und wurden in den 1990er Jahren teilsaniert. In den vergangenen Jahren wurden keine Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an den Gebäuden durchgeführt, lediglich einzelne Wohnungen wurden einer Sanierung unterzogen. Um die Gebäude grundlegend einer zukünftigen dauerhaften Nutzung und Auslastung zuzuführen und damit das vollständige Potential der Lage zu heben, ist eine umfassende Modernisierung der Gebäude geplant. Hierbei sollen neben der Erneuerung der Haustechnik und Modernisierung der Wohnungen auch die energetische Sanierung umgesetzt werden. Die Sanierung der Gebäude erfolgt unter bewohnten Bedingungen, wobei die Belegung gegenwärtig bei ca. 50% liegt. Im Rahmen der Sanierung soll eine Aufwertung der Gebäude in optischer und technischer Hinsicht erfolgen. In diesem Zusammenhang sind neben dem Anbau von Aufzügen, auch die Erneuerung des Dachs, der Austausch der Fenster und Wohnungstüren sowie die Sanierung leerstehender Wohnungen vorgesehen. Zusätzlich soll die Haustechnik erneuert werden. Im Rahmen der Planung soll das Konzept des Auftraggebers auf Realisierbarkeit geprüft werden. In diesem Zusammenhang ist geplant zunächst nur die Leistungsphasen 1-4 zu beauftragen. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt stufenweise mit Projektfortschritt. Mit der Planung soll umgehend nach Zuschlagserteilung begonnen werden.
Planung ELT-Außenanlagen
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