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2 Ausschreibungen
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Westfalen-Lippe im SSB verordnet und abgegeben werden. Näheres zu den betroffenen Wirkstoffen ergibt sich aus der Fachgruppeneinteilung (Anlage 06 zu dieser Veröffentlichung). Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, für die Dauer der Vertragslaufzeit nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen über wirkstoffübergreifende und indikationsbezogene Kontrastmittel zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten. Die Leistung ist in zwei Gebietslose und neun Fachlose aufgeteilt. Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Teil-/Gebietslos geschlossen.
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