Harburg

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Harburg, Niedersachsen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.

Landkreis
Niedersachsen
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6 aktiv
DE933

Aktuelle Ausschreibungen

60 Ausschreibungen (Seite 1 von 12)

Ganztagsbetreuung in den Winsener Grundschulen mit Ferienbetreuung

Aktiv
Frist: 29.01.2026
Veröffentlicht: 23.12.2025
Stadt Winsen (Luhe)

LOS 1: Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Ganztagsangebote an den drei in Schulträgerschaft der Stadt Winsen befindlichen Grundschulen auf der Grundlage des Runderlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 01.08.2014 geändert durch RdErl. vom 10.04.2019 (SVBl. S. 291) und den Vorgriffsregelungen im Zusammen-hang mit der Novellierung des RdErl. d. MK „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ sowie die Ferienbetreuung. Die Stadt Winsen (Luhe), die Schule und der Bieter schließen einen trilateralen Vertrag. Die kapitalisierten Lehrerstunden werden vom Regionalen Landesamt für Bildung und Schule direkt an die Stadt Winsen (Luhe) erstattet. LOS 2: Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Ganztagsangebote an den drei in Schulträgerschaft der Stadt Winsen befindlichen Grundschulen auf der Grundlage des Runderlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 01.08.2014 geändert durch RdErl. vom 10.04.2019 (SVBl. S. 291) und den Vorgriffsregelungen im Zusammen-hang mit der Novellierung des RdErl. d. MK „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ sowie die Ferienbetreuung. Die Stadt Winsen (Luhe), die Schule und der Bieter schließen einen trilateralen Ver-trag. Die kapitalisierten Lehrerstunden werden vom Regionalen Landesamt für Bildung und Schule direkt an die Stadt Winsen (Luhe) erstattet.

Planungsleistungen für Erweiterungsbau Feuerwehrgerätehaus Wenzendorf

Aktiv
Frist: 12.02.2026
Veröffentlicht: 07.01.2026
Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestel...

Die Leistungen werden ausgeschrieben nach HOAI für Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 1-9. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 und anschließend die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Der Baubeginn soll in 2026 erfolgen.

A7, GI, Horster Dreieck - AS Thieshope, km 17,7-27,0, FR Süd, Los 3 Fahrzeugrückhaltesysteme (Abschnitt 1)

Aktiv
Frist: 17.02.2026
Veröffentlicht: 15.01.2026
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Ve...

Es sind folgende Hauptarbeiten durchzuführen: - 4.510 m Fahrzeugrückhaltesystem (FRS) aus Stahl im Mittelstreifen H2/W4 herstellen - 1.000 m Betonschutzwand im Mittelstreifen H2/W1 herstellen - 1.455 m FRS aus Stahl im Seitenraum H1/W4 herstellen - 3.850 m FRS aus Stahl im Seitenraum N2/W3 herstellen - 1.945 m FRS aus Stahl im Seitenraum H2/W4 herstellen - 2 St Anpralldämpfer montieren - 24 m Betonstreifenfundament herstellen Der Abbau der vorhandenen Fahrrückhaltesysteme wird vom AN Erd- und Straßenbau durchgeführt.

Projektmanagementleistungen für eine Östliche Umfahrung Buchholz i. d. N. (Neubau einer Kreisstraße von der K 28 nördlich Reindorfer Weg bis K 13 nördlich Buenser Weg)

Aktiv
Frist: 23.02.2026
Veröffentlicht: 22.01.2026
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Mi...

Der Autoverkehr in der Buchholzer Innenstadt kann nicht mehr leistungsfähig abgewickelt werden und eine zukunftsfähige Stadtentwicklung ist wegen der verkehrlichen Situation kaum möglich. Um die vorhandene und prognostizierte zukünftige Verkehrsbelastung der Innenstadt von Buchholz zu vermindern, das Straßenverkehrsnetz neu zu strukturieren und dessen Leistungsfähigkeit zu verbessern, soll eine östliche Ortsumfahrung als Kreisstraße geschaffen werden. Der Landkreis bereitet gemeinsam mit der Stadt Buchholz in der Nordheide die Planung der östlichen Ortsumfahrung von Buchholz vor. Die Federführung obliegt dem Betrieb Kreisstraßen des Landkreises. Bereits seit den 70er Jahren gibt es in Buchholz i. d. N. Überlegungen für eine östliche Umfahrung der Innenstadt, die seit dieser Zeit auch in den Flächennutzungsplänen (1978 / 2002) dargestellt wurde. Konkrete Planungen für die Umgehungsstraße wurden ab dem Jahr 1998 aufgenommen, das gesamte Planungsverfahren war über viele Jahre politisch umstritten. Im Jahr 2009 erging der Planfeststellungsbeschluss für den sogenannten Ostring, 2011 hob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit seiner Entscheidung diesen Beschluss wieder auf. Unter dem Namen "Buchholz 2025plus" entwickelte die Stadtverwaltung einen städtebaulichen Rahmenplan inklusive Wohnbauflächen mit bis zu 1500 Wohneinheiten im Osten der Stadt. Das Straßennetz in Buchholz ist derzeit stark belastet und die im Planungsgebiet entstehende städtebauliche Entwicklung würde weitere Verkehre generieren. Da diese aus Kapazitätsgründen nicht mehr durch die innerstädtischen Straßenzüge geführt werden können, erfordert die Umsetzung der geplanten Stadtentwicklung eine leistungsfähige Ortsumfahrung. Ein Variantenvergleich ergab eine Vorzugsvariante, welche als Basis für weitergehende Untersuchungen innerhalb einer Machbarkeitsstudie herangezogen wurde. Die Machbarkeitsstudie (siehe untenstehenden Link) hatte die Aufgabe, die Umsetzbarkeit der verschiedenen Trassen zu prüfen und mögliche Optimierungen darzustellen. Dazu wurden verschiedene Streckenverläufe und Knotenpunkte entwickelt und verglichen. Der Planungsraum wurde im Wesentlichen in drei Abschnitte gegliedert, die durch die Anbindung der östlichen Umfahrung an die auf Buchholz zuführenden Kreisstraßen definiert werden. In die Untersuchung eingeflossen sind die Ergebnisse der verkehrlichen Bewertung der Varianten und die Abschätzung der Umweltverträglichkeit potenzieller Trassenvarianten auf Basis der Auswertung vorhandener Unterlagen. Im Ergebnis wurden verschiedene Streckenführungen ermittelt, die die technischen Voraussetzungen für eine Kreisstraße erfüllen. Bei der Planung soll der Trassenkorridor der Vorzugsvarianten der Machbarkeitsstudie zuzüglich der aus dem Stadt- und Entwicklungsausschuss vorgeschlagenen Varianten berücksichtigt werden. Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ist nach Mitteilung der Unteren Landesplanungsbehörde nicht erforderlich. Stattdessen wird mit einer landesplanerischen Stellungnahme im Rahmen des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch die oberste Landesentwicklungsbehörde festgestellt, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Die Baukosten werden für die Maßnahme nach aktueller Kostenannahme auf ca. 40 Mio. Euro (inklusive Ingenieurbauwerke und Erschließungsstraßen) veranschlagt. Weitere Informationen können der Machbarkeitsstudie (Anlage 1) entnommen werden. Eine konkrete Beschreibung des Vorhabens erfolgt mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes.

Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur für die Gemeinde Stelle sowie die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen

Aktiv
Frist: 23.02.2026
Veröffentlicht: 21.01.2026
Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestel...

Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das die Konzessionsgeber erarbeitet haben (Anlage 1 Ladeinfra-strukturprojekt). Das Ziel im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot ist der strategische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sollen rund 62 Standorte mit ungefähr 140 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 3 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache erhöht werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Die Ladepunkte sollen den Anforderungen moderner Elektromobilität entsprechen und eine nachhaltige sowie nutzerfreundliche Infrastruktur bieten. Gesucht wird ein Dienstleister, der die benötigte Ladeinfrastruktur auf Basis des zuvor erwähnten Ladeinfrastrukturprojektes errichten und betreiben kann. Dieser Dienstleister soll die Aufgaben der Nutzerverwaltung, Zugangskontrolle, Abrechnung sowie das Monitoring der Ladevorgänge komplett übernehmen (sog. "Betreibermodell"). Zu diesem Zwecke vergeben die Konzessionsgeber eine Konzession für die Planung, die Errichtung, den Betrieb sowie die Wartung und ggf. den Rückbau von öffentlicher LIS im Kreisgebiet. Sämtliche Ladesäulen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,

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Häufige Fragen zu Ausschreibungen in Harburg

In Harburg finden Sie Ausschreibungen von Kommunen, Landkreisen, öffentlichen Einrichtungen und Behörden. Typische Vergaben umfassen Bauleistungen, IT-Dienstleistungen, Lieferaufträge und Beratungsleistungen. Aktuell sind 60 Ausschreibungen aus Harburg verfügbar.