Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Essen, Kreisfreie Stadt, Nordrhein-Westfalen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
149 Ausschreibungen (Seite 1 von 30)
Rasenmahd auf Kinderspielplätzen und in Grünanlagen im Bereich Nord in den Jahren 2026-2028. Im Grünbereich Nord soll die Mahd von Rasenflächen auf Spielplätzen und in Grünanlagen vergeben werden. Die Flächen werden zur Zeit in gleicher Intensität, wie sie jetzt ausgeschrieben werden sollen, überwiegend mit Großflächenmähern gepflegt (außer Spielplätze) und befinden sich in einem guten Zustand. Für die Pflegegänge auf den Rasenflächen werden von März bis Dezember Ausführungsintervalle von jeweils 2 Wochen mit Tagesdatum vorgegeben. Der erste Pflegezeitpunkt für das erste Vertragsjahr erfolgt sofort nach Auftragserteilung in Absprache mit der Bauleitung. Die vorgegebenen Ausführungszeiträume müssen eingehalten werden. Abweichungen aus zwingendem Grund, wie z.B. ungünstige Witterungsbedingungen, bedürfen der Zustimmung der Bauleitung in den Pflegebetrieben. Änderungsvorschläge/Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Gesamtgröße der Rasenflächen in den Objekten und deren Teilflächenanzahl sind der Objektliste zu entnehmen. Dort finden sich auch Übersichtspläne, aus denen die Lage der Objekte ersichtlich ist. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt. Es muss mindestens 1 Teillos komplett angeboten werden. Es können ebenso beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Hinweise zum Leistungsverzeichnis: Die Mengenansätze in den Leistungspositionen der Teillose ergeben sich aus den Summen aller zugehörigen Objekte. Hinweise zum Angebot Bei den Arbeiten handelt es sich um Pflegearbeiten gem. DIN 18919. Die Pflegeleistungen werden auf Flächen mit einem insgesamt guten Pflegezustand durchgeführt. Die weitaus meisten Flächen sind in der vorangegangenen Pflegeperiode bis Dezember bearbeitet worden Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um einen 3 - jährigen Pflegevertrag, d.h. bei zufriedenstellender Durchführung der Pflegeleistungen im 1. Beauftragungsjahr erfolgt eine Folgebeauftragung für das darauf folgende Jahr ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Die angebotenen Preise sind verbindlich für drei Vertragsjahre vereinbart. Die Fristen für die Pflegegänge verschieben sich für die darauf folgenden Jahre um jeweils einen Tag nach vorne und sind ebenso wie die Fristen des Erstbeauftragungsjahres verbindlich vereinbart. Der erste Pflegegang im März 2026 erfolgt sofort nach Auftragserteilung. Es besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht bis zum 13. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres für die darauf folgende Pflegeperiode. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum o.g. Datum bei dem zuständigen Sachbearbeiter eingehen. Eine Kopie ist per E-Mail an die Vergabestelle zu übermitteln (z.Hd. Frau Losch vergabe@gge.essen.de) Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Fassaden- und Verblendmauerarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses.
Die aufgeführten Mengen umfassen den geschätzten Bedarf für einen Zeitraum von ca. 150 Wochen, gerechnet mit ca. 4-20 Baustelleneinrichtungen in der Woche. Das Volumen ergibt sich aus einer qualifizierten Schätzung auf Grundlage der bisherigen Absperrmaßnahmen, kann jedoch starken Schwankungen durch klimatische Veränderungen, politischen Entscheidungen, betriebsabhängigen oder anderen unvorhersehbaren Gründen unterliegen und daher nicht die exakte Abrechnungssumme wiedergeben. Die Mengenansätze in dem Leistungsverzeichnis sind die Gesamtsummen zahlreicher Einzelmaßnahmen (Haltverbotszonen, (Teil-)Sperrungen von Straßenzügen). Da die Baumschnittarbeiten sich auf akute kurzfristig gemeldete Schadens- oder Risikofälle beziehen, ist eine ortsbezogene Planung und Massenermittlung vor ab nicht möglich. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass es sich um Verkehrssicherungsmaßnahmen unter sog. Priorität 2 Bäumen handelt, d.h. nach Abruf der Leistung muss binnen 14 Tagen die komplett eingerichtete Haltverbotszone vorgehalten werden und montiert sein. Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Absperrleistungen um einen 3 - jährigen Vertrag, d.h. bei zufriedenstellender Durchführung der Absperrleistungen im 1. Beauftragungsjahr erfolgt eine Folgebeauftragung für das darauf folgende Jahr ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Ebenso gilt diese Regelung für das 2. Bauftragungsjahr. Jedes Jahr wird separat beauftragt. Die angebotenen Preise sind verbindlich für drei Vertragsjahre vereinbart. Es besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres für das darauf folgende Beauftragungsjahr. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum o.g. Datum bei dem zuständigen Sachbearbeiter eingehen. Eine Kopie ist per E-Mail an die Vergabestelle zu übermitteln. ( z. Hd. Frau Losch vergabe@gge.essen.de) Die auszuführenden Absperrleistungen erstrecken sich über das gesamte Stadtgebiet. Es ist zu erwarten, dass zur gleichen Zeit an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes Arbeiten durchgeführt werden müssen. Es ist daher unumgänglich, dass der Auftragnehmer die benötigten Fahrzeuge, Verkehrszeichen und Absperrmaterialien im notwendigen Umfang nachweisen kann. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Arbeiten von geschultem Montagepersonal fachgerecht durchgeführt werden. Das Fachpersonal einschließlich des verantwortlichen Bauleiters ist namentlich zu benennen. Hinsichtlich der Arbeitsstellensicherung sind Nachweise für die Eignung und Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) mit dem Angebot vorzulegen. Danach muss der Verantwortliche für die Verkehrssicherung die deutschen Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben der Verkehrsführung, der Beschilderung, der Markierung, sowie der Beleuchtung beherrschen und entsprechend den aktuellen ZTV-SA herstellen und beurteilen können. Rechtzeitig vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten/Maßnahmen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, sind vom Amt für Straßen und Verkehr 66-5-1 Baustellenmanagement, verkehrsrechtliche Anordnungen gemäß § 45 Abs. 6 der STVO über die Absperrung und Kennzeichnung der Arbeitsstellen einzuholen. Es ist Kontakt zum Amt für Straßen und Verkehr aufzunehmen. Sollte ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren akzeptiert werden, so ist dies zwingend zu beantragen und den Vorgaben des Amtes für Straßen und Verkehr entsprechend umzusetzen. Hier ist konkret eine Jahresgenehmigung angestrebt, bei der die Genehmigung für eine Woche per Liste eingereicht wird. Verkehrszeichenpläne werden nur im Anhang mitversandt. Unmittelbar vor dem tatsächlichen Beginn der Arbeiten/Maßnahmen sind ggf. die zuständigen Behörden (Polizei, Feuerwehr, EVAG und sonstige betroffene Institutionen) über die Absperrmaßnahmen zu informieren. Den erteilten bzw. den im Verlauf der Maßnahme ergänzend erteilten verkehrsrechtlichen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Die eventuell dadurch entstehenden Auswirkungen auf den Ablauf der Arbeiten sind unverzüglich dem Bauleiter des Auftraggebers mitzuteilen. Die hierdurch entstehenden organisatorischen Aufwände z.B. zum Erlangen von verkehrsrechtlichen Anordnungen und Genehmigungen von Plänen usw. sind in die Einheitspreise der entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Durchführung der Absperrmaßnahmen nicht nach, so werden die eventuellen Mehrkosten dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Mehrkosten entstehen, wenn durch Verschulden des Auftragnehmers die vorgesehenen Arbeiten seitens des Auftraggebers nicht durchgeführt werden können. Das Gestellen von Sicherungsposten und einer FAT (Fahrbare Absperrtafel) geschieht durch den Auftraggeber. Diese Leistungen werden im Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt. Das Deaktivieren von ortsfester Beschilderung sowie das Reaktivieren der vorgenannten Beschilderung im Zuge einer Verkehrssicherungsmaßnahme gehört mit zur Leistung des Auftragnehmers und wird nicht gesondert vergütet. Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Verbrauchsmaterialien wie Zündkerzen, Ölfilter, Luftfilter und Ventildeckeldichtungen/Dichtungen. Der RV betreibt auf vielen seiner 66 Kläranlagen (KA) BHKW- Anlagen. Um den ordnungsmäßigen Betrieb dieser Anlagen zu gewährleisten, ist die Beschaffung von Ersatzteilen für die Gasmotoren zwingend notwendig. Der hier ausgeschriebene Umfang an Verbrauchsmaterialien orientiert sich am Bedarf von einem Kalenderjahr. Es besteht keine Garantie für die Abnahme der dort gelisteten Artikel oder Mengen. Eine Abnahmepflicht durch den AN besteht nicht. Der Versand der Artikel erfolgt an die Betriebsstellen des Ruhrverbandes frei Verwendungsstelle und ist nicht von einem Mindestbestellwert abhängig. Allerdings gibt es Mindestbestellmengen, die je Artikel festgelegt sind. Im Jahr 2025 hat es ca. 70 Bestellungen an die verschiedenen Betriebsstellen gegeben. Das Transportrisiko trägt allein der Auftragnehmer (AN). Elektronischer Katalog: Der AG nutzt den elektronischen Katalog der M-Exchange AG (MX). Das System basiert auf dem Import von Excel- und BMEcat-Dateien. Das BMEcat-Format ist ein XML-basiertes standardisiertes Austauschformat für Katalogdaten im B2B-Bereich. Der Aufbau und die vom AG benötigten Daten werden im „Lieferantenleitfaden zur Erstellung eines elektronischen Kataloges im BMEcat-Format für den Ruhrverband“ erläutert. Der AN stimmt nach Auftragsvergabe den endgültigen Inhalt des elektronischen Einkaufskatalogs mit dem AG ab. Darüber hinaus können sich während des Auftragszeitraumes Änderungen im geforderten Sortiment des AG ergeben, die entsprechende Anpassungen der elektronischen Einkaufskataloge durch den AN erfordern. Sollten neue Artikel mit in das Sortiment aufgenommen werden, so erfolgt die Preisstellung auf Grundlage des Stückpreises.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Lüftungs- und Kälteanlagen. Die Leistungen umfassen die Errichtung einer redundanten Kälte- und Klimaversorgung für einen neuen Relaisraum, die mechanische Lüftung eines neuen Batterieraums unter Berücksichtigung brandschutztechnischer Anforderungen, die Kühlung von zwei neuen USV-Räumen, den Neubau einer Lüftungsanlage für technische Räume mit bedarfsabhängigem Außenluftanteil sowie die Installation von wassergekühlten Kaltwassersätzen mit Rückkühlern, Rohrleitungsnetzen und Nebenaggregaten. Ergänzend sind Anpassungen und Neubauten von Brandschutzklappen und Kondensat-Ablaufleitungen, sowie Dämmarbeiten auszuführen. Die Arbeiten erfolgen unter Einhaltung aller geltenden technischen, sicherheits- und brandschutzrechtlichen Vorgaben.
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