Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
Der Landkreis Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen verzeichnet aktuell 29 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 1 € bis 984 Tsd. €, bei einem Durchschnitt von 252 Tsd. €.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Rhein-Kreis Neuss sind Bauarbeiten (45%), Architektur & Ingenieurwesen (23%) und Reinigung & Umweltschutz (6%). Weitere relevante Bereiche umfassen Gartenbau & Forstwirtschaft und Transportmittel.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Rhein-Kreis Neuss zählen NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (15 Ausschreibungen), Stadt Grevenbroich (14 Ausschreibungen) sowie Stadt Jüchen (12 Ausschreibungen).
100 Ausschreibungen (Seite 1 von 20)
Die Stadt Neuss (im Folgenden: Stadt) entwickelt durch die Landesgartenschau Neuss 2026 GmbH (im Folgenden: LAGA) als Bau- und Betriebsgesellschaft aktuell auf dem 38 ha großen ehemaligen Rennbahngelände den Bürgerpark für die Landesgartenschau Neuss 2026. Dazu soll u. a. das auf dem Gelände befindliche zurzeit ungenutzte Gebäudeensemble "Hammfeldhof" aus dem Jahr 1968, bestehend aus einem Wohngebäude und zwei ehemaligen Stallgebäuden, hergerichtet und umgebaut werden. Zielsetzung: Umbau und Herrichtung des Gebäudeensembles Hammfeldhof, bestehend aus zwei ehemaligen Stallgebäuden und einem Wohngebäude auf dem Gelände der LAGA 2026 in Neuss.
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Liefe-rung eines Vollcontainer-Reachstackers mit elektrischem Antrieb für den Einsatz am Standort in Neuss europaweit aus. Bestandteil der anzubietenden Leistung ist auch ein durch den Bieter mit dem Angebot einzureichender Full-Service-Wartungsvertrag, welcher die unter 3. aufgeführten Mindestvorgaben (siehe Vorgaben im Leistungsverzeichnis in der Anlage 03 des Anlagenkonvoluts 03) enthält. Der Wartungsvertrag soll als optionale abrufbare Leistung angeboten werden, über deren Abruf die Auftraggeberin direkt mit der Zuschlagserteilung entscheiden wird. Eine ausführliche Beschreibung des Leistungssolls ist dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03 des Anlagenkonvoluts 03) und den entsprechenden, weiteren Anlagen (Typenblatt, Technikdaten, Spezifikation der Ausstattung, Anlagen 03a bis 03c des Anlagenkonvoluts 03) zu entnehmen. ACHTUNG: Aufgrund der Vorgaben des Fördermittelgebers muss der Reachstacker voll batteriebetrieben sein. Andere Betriebsarten können daher nicht akzeptiert werden. 2. Leistungszeitraum Die Leistung ist ab Zuschlagserteilung voraussichtlich Ende Februar 2026 zu erbringen. Die Bestellung muss unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen. Die Lieferung, Schulung und Inbetriebnahme müssen bis spätestens Mitte September 2026 erbracht worden sein. ACHTUNG: Aufgrund des fördermittelrechtlichen Hintergrunds sind unbedingt die oben dargestellten zeitlichen Vorgaben zu beachten. Die Bieter müssen aufgrund der zeitlichen Taktung mit dem unmittelbaren Leistungsbeginn ab Zuschlagserteilung rechnen. Dem AG ist bewusst, dass die Bieter die Leistung erst bestellen müssen. Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein An-gebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen: • Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03 des Anlagenkonvoluts 03) mit den entsprechenden Anlagen (Anlagen 03a bis 03c des Anlagenkonvoluts 03). • Die im Leistungsverzeichnis und den dazugehörigen Anlagen genannten Qualitäten sind als Mindestanforderungen zu verstehen. • Vertragliche Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden dort benannten Grundlagen (Anlage 03 des Anla-genkonvoluts 03) zu entnehmen. ACHTUNG: Verhandlungen über die vertraglichen Vorgaben sind nicht zuläs-sig! • Die Bieter müssen einen Full-Service-Wartungsvertrag anbieten. Dieser muss als Mindestanforderung die folgenden Vorgaben abdecken, die ebenfalls vom angebotenen Preis umfasst sein müssen: o Beilegung eines Wartungs- und Servicekonzepts, welches die Anforderungen eines 3-Schicht-Betriebs erfüllt o Alle vom Hersteller als notwendig betrachteten Inspektio-nen laut Bedienungsanleitung o Sämtliche Störungsbeseitigungen und die Durchführung von Reparaturen innerhalb der Vertragslaufzeit o Die hierfür benötigten Ersatzteile und Materialien einschließlich des kompletten Arbeitslohns o Die Durchführung aller gesetzlich geforderten Überprüfun-gen wie z.B. die jährliche UVV-Prüfung o Fahrtzeiten und Fahrkosten zu Reparaturen vor Ort, falls das Serviceobjekt nicht transportfähig ist o Der AN gewährleistet kurzfristig Service- und Reparaturleis-tungen. Der AN garantiert eine Ersatzteilbevorratung für den ausgelieferten Reachstacker für mindestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme. o Der AN muss den Instandhaltungsservice an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden täglich gewährleisten. Das Instandhaltungspersonal muss innerhalb von 3 Stunden ab Be-nachrichtigung Werktags durch den AG vor Ort sein können, übliche Verkehrsverhältnisse vorausgesetzt. o Die Kontaktdaten des Servicepersonals bzw. der Rufbereit-schaft sind dem AG mitzuteilen. Der AN muss über Zugriffe auf Ersatzteillager verfügen, die eine Ersatzteilversorgung innerhalb von 24 Stunden ab Benachrichtigung durch den AG ermöglicht. o Es ist eine Fernzugriff-Software zu liefern, die es dem AG ermöglicht zu jeder Zeit Betriebsdaten des Gerätes abzurufen. Für den Zeitraum von min. 7 Jahren ist diese Software inkl. Lizenz ohne weitere Folgekosten für den AG nutzbar sein. Dazu gehören u.A. / min.: Energieverbrauch Auswertung der Kennzahlen in Anlehnung an die ISO 50001 Status – Betriebsbereit / in Störung / in Wartung / in Reparatur Fehlermeldungen Betriebsstunden Fahrer-Erfassung (Login) ACHTUNG: Sollte der mit dem Angebot eingereichte Full-Service-Wartungsvertrag nicht den vorgenannten Mindestanforderungen entsprechen, so droht ein Ausschluss des Angebotes! Verhandlungen über das Angebot und den Wartungsvertrag sind nicht zulässig!
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