Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Werra-Meißner-Kreis, Hessen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
Der Landkreis Werra-Meißner-Kreis in Hessen verzeichnet aktuell 5 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Werra-Meißner-Kreis sind Bauarbeiten (23%), Architektur & Ingenieurwesen (16%) und Reinigung & Umweltschutz (15%). Weitere relevante Bereiche umfassen Software & IT-Systeme und Transportmittel.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Werra-Meißner-Kreis zählen Werra-Meißner-Kreis, Der Kreisausschuss (32 Ausschreibungen), Klinikum Werra-Meißner GmbH (7 Ausschreibungen) sowie Orthopädische Klinik Hessisch Lichtenau gemeinnützige GmbH (7 Ausschreibungen).
100 Ausschreibungen (Seite 1 von 20)
Ausführung von Reinigungsarbeiten der Tunnel Schürzeberg B 27 (Region Osthessen), Feldbergzubringer B 455 (Region Rhein Main), Lohberg B 426 und Hirschhorn B 37 (Region Südhessen) von Hessen Mobil 2026-2028
Ausführung von Reinigungsarbeiten der Tunnel Schürzeberg B 27 (Region Osthessen), Feldbergzubringer B 455 (Region Rhein Main), Lohberg B 426 und Hirschhorn B 37 (Region Südhessen) von Hessen Mobil 2026-2028
Die Gemeinde Meißner (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die Konzessionsgeber haben dazu jeweils im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und jeweils Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem jeweiligen Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 1.000.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile der Konzessionsgeber haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMM4N/documents heruntergeladen werden können.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im "Lückenschluss-Gebiet" in der Stadt Großalmerode. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) zu Spitzenlastzeitbedingungen gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Konzessionsgeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunter-nehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"). Der Konzessionsgeber hat dazu innerhalb des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" i.R.d. "Lückenschluss-Programms" i.S.v. Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in endgültiger Höhe bewilligt bekommen.
Beschaffung eines Gerätewagen Logistik (GW-L1)
Kostenlos die größte Ausschreibungsdatenbank in DACH mit semantischer Suche durchsuchen. 100+ Plattformen.
Kostenlos starten