Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Berufliche Wiedereingliederung. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
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Schulkindbetreuung im Programm PfG (Pakt für den Ganztag) Start der Beauftragung: 01.08.2026 Beginn der Leistungserbringung: nach Absprache ab 01.08.2026 Anzahl der Kinder in der SKB: voraussichtlich 63 - Organisation & finanzielle Abwicklung eines Förderungs- und Betreuungsangebotes gemäß LV - Pädagogisches Konzept für die Gestaltung der Betreuung in Absprache mit der Schule - Organisation & Abrechnung einer gesunden, altersgerechten und warmen Mittagsversorgung - Organisation der Bibliothek an mind. 3 h täglich. - Schulkindbetreuung an fünf Tagen während der Unterrichtszeit für voraussichtlich 2 Gruppen im Modul 1 von 07.30 bis 15.00 Uhr & voraussichtlich 1 Gruppen im Modul 2 von 07.30 bis 17.00 Uhr - FERIENbetreuung von 7.30 - 17.00 Uhr (In Absprache mit der SL und nach Bedarf) BEACHTEN: Ab 01.08.2026: Max. Schließzeit 4 Wochen pro Schuljahr Personalschlüssel: - Während der gesamten Zeit des Förderungs- und Betreuungsangebots UND - mindestens die ersten 25 Wochenstunden ist die -> Anwesenheit mindestens einer Fachkraft mit Qualifikation gem. §25b HKJGB sicherzustellen. - Prinzipiell sind zunächst zwei Kräfte pro Betreuungsgruppe, hiervon mind. eine päd. Fachkraft, einzusetzen - Gruppengröße: 13-25 Kinder (Über- und Unterbelegung nach Absprache mit dem Auftraggeber) - Sofern Drittmittel in Form von Elternbeiträgen erhoben werden, hat dies in Abstimmung mit der Schule zu erfolgen - Finanzielle Zuschüsse durch Landes- und Kreismittel - nicht dem Zweck entsprechende Mittel und/oder Überschüsse sind zurückzuerstatten - Wünschenswert ist die Übernahme des derzeitigen Betreuungspersonals - Zuschlagskriterien: 1. Elternbeitrag (Betreuungskosten & Kosten Mittagessen)& 2. Pädagogisches Konzept -> s. Erläuterungen im LV und Wertungsmatrix
NECKARTALSCHULE, HIRSCHHORN Schulkindbetreuung im Programm PfG (Pakt für den Ganztag) Start der Beauftragung: 01.08.2026 Beginn der Leistungserbringung: nach Absprache ab 01.08.2026 Anzahl der Kinder in der SKB: voraussichtlich 80 - Organisation & finanzielle Abwicklung eines Förderungs- und Betreuungsangebotes gemäß LV - Pädagogisches Konzept für die Gestaltung der Betreuung in Absprache mit der Schule - Organisation & Abrechnung einer gesunden, altersgerechten und warmen Mittagsversorgung - Organisation der Bibliothek an mind. 3 h täglich. - Schulkindbetreuung an fünf Tagen während der Unterrichtszeit für voraussichtlich 3 Gruppen im Modul 1 von 07.30 bis 15.00 Uhr & voraussichtlich 1 Gruppen im Modul 2 von 07.30 bis 17.00 Uhr - FERIENbetreuung von 7.30 - 17.00 Uhr (In Absprache mit der SL und nach Bedarf) BEACHTEN: Ab 01.08.2026: Max. Schließzeit 4 Wochen pro Schuljahr Personalschlüssel: - Während der gesamten Zeit des Förderungs- und Betreuungsangebots UND - mindestens die ersten 25 Wochenstunden ist die -> Anwesenheit mindestens einer Fachkraft mit Qualifikation gem. §25b HKJGB sicherzustellen. - Prinzipiell sind zunächst zwei Kräfte pro Betreuungsgruppe, hiervon mind. eine päd. Fachkraft, einzusetzen - Gruppengröße: 13-25 Kinder (Über- und Unterbelegung nach Absprache mit dem Auftraggeber) - Sofern Drittmittel in Form von Elternbeiträgen erhoben werden, hat dies in Abstimmung mit der Schule zu erfolgen - Finanzielle Zuschüsse durch Landes- und Kreismittel - nicht dem Zweck entsprechende Mittel und/oder Überschüsse sind zurückzuerstatten - Wünschenswert ist die Übernahme des derzeitigen Betreuungspersonals - Zuschlagskriterien: 1. Elternbeitrag (Betreuungskosten & Kosten Mittagessen) & 2. Pädagogisches Konzept -> s. Erläuterungen im LV und Wertungsmatrix
LOS 1: Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Ganztagsangebote an den drei in Schulträgerschaft der Stadt Winsen befindlichen Grundschulen auf der Grundlage des Runderlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 01.08.2014 geändert durch RdErl. vom 10.04.2019 (SVBl. S. 291) und den Vorgriffsregelungen im Zusammen-hang mit der Novellierung des RdErl. d. MK „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ sowie die Ferienbetreuung. Die Stadt Winsen (Luhe), die Schule und der Bieter schließen einen trilateralen Vertrag. Die kapitalisierten Lehrerstunden werden vom Regionalen Landesamt für Bildung und Schule direkt an die Stadt Winsen (Luhe) erstattet. LOS 2: Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Ganztagsangebote an den drei in Schulträgerschaft der Stadt Winsen befindlichen Grundschulen auf der Grundlage des Runderlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 01.08.2014 geändert durch RdErl. vom 10.04.2019 (SVBl. S. 291) und den Vorgriffsregelungen im Zusammen-hang mit der Novellierung des RdErl. d. MK „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ sowie die Ferienbetreuung. Die Stadt Winsen (Luhe), die Schule und der Bieter schließen einen trilateralen Ver-trag. Die kapitalisierten Lehrerstunden werden vom Regionalen Landesamt für Bildung und Schule direkt an die Stadt Winsen (Luhe) erstattet.
CARL-ORFF-SCHULE, LINDENFELS Schulkindbetreuung im Programm PfG (Pakt für den Ganztag) Start der Beauftragung: 01.08.2026 Beginn der Leistungserbringung: nach Absprache ab 01.08.2026 Anzahl der Kinder in der SKB: voraussichtlich 70 - Organisation & finanzielle Abwicklung eines Förderungs- und Betreuungsangebotes gemäß LV - Pädagogisches Konzept für die Gestaltung der Betreuung in Absprache mit der Schule - Organisation & Abrechnung einer gesunden, altersgerechten und warmen Mittagsversorgung - Organisation der Bibliothek an mind. 3 h täglich. - Schulkindbetreuung an fünf Tagen während der Unterrichtszeit für voraussichtlich 1 Gruppe im Modul 1 von 07.30 bis 15.00 Uhr & voraussichtlich 2 Gruppen im Modul 2 von 07.30 bis 17.00 Uhr - FERIENbetreuung von 7.30 - 17.00 Uhr (In Absprache mit der SL und nach Bedarf) BEACHTEN: Ab 01.08.2026: Max. Schließzeit 4 Wochen pro Schuljahr Personalschlüssel: - Während der gesamten Zeit des Förderungs- und Betreuungsangebots UND - mindestens die ersten 25 Wochenstunden ist die -> Anwesenheit mindestens einer Fachkraft mit Qualifikation gem. §25b HKJGB sicherzustellen. - Prinzipiell sind zunächst zwei Kräfte pro Betreuungsgruppe, hiervon mind. eine päd. Fachkraft, einzusetzen - Gruppengröße: 13-25 Kinder (Über- und Unterbelegung nach Absprache mit dem Auftraggeber) - Sofern Drittmittel in Form von Elternbeiträgen erhoben werden, hat dies in Abstimmung mit der Schule zu erfolgen - Finanzielle Zuschüsse durch Landes- und Kreismittel - nicht dem Zweck entsprechende Mittel und/oder Überschüsse sind zurückzuerstatten - Wünschenswert ist die Übernahme des derzeitigen Betreuungspersonals - Zuschlagskriterien: 1. Elternbeitrag (Betreuungskosten & Kosten Mittagessen) & 2. Pädagogisches Konzept -> s. Erläuterungen im LV und Wertungsmatrix
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