Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
273 Ausschreibungen (Seite 1 von 28)
In der Kindertagesstätte dürfen gemäß aktueller Betriebserlaubnis bei rechnerisch 50 Plätzen regelmäßig bis zu 45 Kinder betreut werden. Die Plätze verteilen sich auf: - 1 Regel-Kindergartengruppe für bis zu 20 Kinder (ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) - 1 altersgemischte Gruppe für rechnerisch bis zu 20 Kinder; bei der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren reduziert sich die Gruppengröße um jeweils einen Platz je U3-Kind, bei fünf U3-Kindern auf 15 Plätze, - 1 Regel-Krippe für bis zu 10 Kinder (ab der 8. Lebenswoche bis zum 3. Lebensjahr) Dabei gelten zurzeit folgende von den Eltern wählbare Betreuungszeitmodelle: - zwischen 30 - 50 Betreuungsstunden/Woche für Kinder unter 3 Jahren sowie - zwischen 40 - 50 Betreuungsstunden/Woche für Kinder über 3 Jahren. Außerdem ist bei Bedarf Schulkindern im Kindergarten ein Betreuungsangebot gegen eine ortsübliche finanzielle Elternbeteiligung vorzuhalten. Dazu müssen gesonderte organisatorische und personelle Vorkehrungen und Vereinbarungen durch den Auftragnehmer mit den Eltern getroffen werden. Der KiTa-Betrieb soll davon aber nicht beeinträchtigt werden.
Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft -Wohnprojekt- im Gebiet des Planungsraumes I des Landkreises Zwickau mit Hauptstandort Zwickau und den Ortsteilen Marienthal, Bahnhofsvorstadt, Nordvorstadt
Strahlenschutzkurse (online) für 4 Jahre nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz und Richtlinie zur StrlSchV - Strahlenschutz in der Medizin 1. Rahmenvertrag für Strahlenschutzkurse (4 Jahre) - UKMD (Universitätsklinikum Magdeburg) 2. Rahmenvertrag für Strahlenschutzkurse (4 Jahre) - LKLUM (Lungenklinik Lostau) 3. Rahmenvertrag für Strahlenschutzkurse (4 Jahre) - KCPUM (Klinikum Kracau) 4. Rahmenvertrag für Strahlenschutzkurse (4 Jahre) - MVZCUM (MVZ Kracau) Der vorhandene Vertrag läuft 04/2026 aus Die Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen erfordert die Fachkunde im Strahlenschutz (§83 StrlSchG). Die technische Durchführung erfordert mindestens entsprechende Kenntnisse (§ 49 StrlSchV) und sind eine gesetzliche Pflicht. Die erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz werden u.a. durch die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen erworben (§74 StrlSchG). Die erforderlichen Aktualisierungen der Fachkunde und die erforderlichen Aktualisierungen der Kenntnisse im Strahlenschutz werden durch die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen erworben. Die Aktualisierungspflicht ergibt sich aus der Strahlenschutzverordnung (StrlSchG). Kenntnisse und Fachkunden müssen fortlaufend alle fünf Jahre für das gesamte betroffene Personal aktualisiert werden und sind verpflichtend (§§ 48 & 49 StrlSchV). Onlinekurse sind flexibel an den Dienstplänen des med. Personals anwendbar, bequem zu absolvieren, decken die neuesten Erkenntnisse und Aspekte des Strahlenschutzes ab und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Es werden 4 Rahmenverträge abgeschlossen. Es kommt aus wirtschaftlichen Gründen für die 4 Rahmenverträge nur ein Anbieter in Betracht!
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der kantonale Leistungsauftrag Asyl. Er beinhaltet die Organisation und Führung der regionalen Asylzentren und die Betreuung und Unterstützung der asyl- und schutzsuchenden Personen in der normalen Lage. Die besondere Lage ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die ausgeschriebenen Dienstleistungen verteilen sich auf die folgenden Bereiche: - Unterbringung und Betriebsorganisation - Betreuung und Unterstützung
Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.
Betrieb einer psychiatrische Kurzzeitstation innerhalb des Justizvollzuges Hamburg
Die AOK PLUS (nachfolgend Auftraggeberin genannt) stellt ihren Versicherten im Rahmen der Sekundärprävention folgende Angebote zur Verfügung: "Gesunder Rücken", "Bewegung und Ernährung", "Ernährungsberatung" und "Mental gesund". Für jedes dieser Angebote wird eine separate Bekanntmachung veröffentlicht. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS Angebot "Gesunder Rücken". Mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Rahmenvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Rahmenvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen bis zum 22.04.2026 einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine weitere Teilnahmemöglichkeit während der Laufzeit zu eröffnen; dies wird rechtzeitig durch eine erneute Bekanntmachung mitgeteilt. Die Bewerber werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Fällt der Ablauf der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist zum Ablauf des folgenden Werktags. Leistungsbeginn ist - abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeunterlagen - in der Regel 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist; der genaue Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft, sobald die Auftraggeberin nach Eingang der vollständigen und durch den Bewerber unterzeichneten Teilnahmeunterlagen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Einreichungsfrist. Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätestens zum Ablauf des 31.12.2029. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung abgeschlossener Rahmenvereinbarungen insbesondere möglich ist, wenn festgestellt wird, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit die personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen gemäß des Rahmenkonzepts (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) nicht (mehr) erfüllt. Bei Unklarheiten und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" an die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen.
Die AOK PLUS (nachfolgend Auftraggeberin genannt) stellt ihren Versicherten im Rahmen der Sekundärprävention folgende Angebote zur Verfügung: "Gesunder Rücken", "Bewegung und Ernährung", "Ernährungsberatung" und "Mental gesund". Für jedes dieser Angebote wird eine separate Bekanntmachung veröffentlicht. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS Angebot "Bewegung und Ernährung". Mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Rahmenvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Rahmenvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen bis zum 22.04.2026 einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine weitere Teilnahmemöglichkeit während der Laufzeit zu eröffnen; dies wird rechtzeitig durch eine erneute Bekanntmachung mitgeteilt. Die Bewerber werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Fällt der Ablauf der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist zum Ablauf des folgenden Werktags. Leistungsbeginn ist - abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeunterlagen - in der Regel 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist; der genaue Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft, sobald die Auftraggeberin nach Eingang der vollständigen und durch den Bewerber unterzeichneten Teilnahmeunterlagen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Einreichungsfrist. Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätestens zum Ablauf des 31.12.2029. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung abgeschlossener Rahmenvereinbarungen insbesondere möglich ist, wenn festgestellt wird, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit die personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen gemäß des Rahmenkonzepts (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) nicht (mehr) erfüllt. Bei Unklarheiten und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" an die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen.
Die AOK PLUS (nachfolgend Auftraggeberin genannt) stellt ihren Versicherten im Rahmen der Sekundärprävention folgende Angebote zur Verfügung: "Gesunder Rücken", "Bewegung und Ernährung", "Ernährungsberatung" und "Mental gesund". Für jedes dieser Angebote wird eine separate Bekanntmachung veröffentlicht. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS Angebot "Mental gesund". Mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Rahmenvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Rahmenvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen bis zum 22.04.2026 einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Teilnahmemöglichkeit zu verlängern; eine solche Verlängerung wird rechtzeitig durch eine erneute Bekanntmachung mitgeteilt. Die Bewerber werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Fällt der Ablauf der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist zum Ablauf des folgenden Werktags. Leistungsbeginn ist - abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeunterlagen - in der Regel 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist; der genaue Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft, sobald die Auftraggeberin nach Eingang der vollständigen und durch den Bewerber unterzeichneten Teilnahmeunterlagen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Einreichungsfrist. Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätestens zum Ablauf des 31.12.2029. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung abgeschlossener Rahmenvereinbarungen insbesondere möglich ist, wenn festgestellt wird, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit die personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen gemäß des Rahmenkonzepts (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) nicht (mehr) erfüllt. Bei Unklarheiten und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" an die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen.
Die AOK PLUS (nachfolgend Auftraggeberin genannt) stellt ihren Versicherten im Rahmen der Sekundärprävention folgende Angebote zur Verfügung: "Gesunder Rücken", "Bewegung und Ernährung", "Ernährungsberatung" und "Mental gesund". Für jedes dieser Angebote wird eine separate Bekanntmachung veröffentlicht. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS Angebot "Gesunder Rücken". Mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Rahmenvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Rahmenvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen bis zum 22.04.2026 einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine weitere Teilnahmemöglichkeit während der Laufzeit zu eröffnen; dies wird rechtzeitig durch eine erneute Bekanntmachung mitgeteilt. Die Bewerber werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Fällt der Ablauf der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist zum Ablauf des folgenden Werktags. Leistungsbeginn ist - abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeunterlagen - in der Regel 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist; der genaue Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft, sobald die Auftraggeberin nach Eingang der vollständigen und durch den Bewerber unterzeichneten Teilnahmeunterlagen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Einreichungsfrist. Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätestens zum Ablauf des 31.12.2029. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung abgeschlossener Rahmenvereinbarungen insbesondere möglich ist, wenn festgestellt wird, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit die personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen gemäß des Rahmenkonzepts (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) nicht (mehr) erfüllt. Bei Unklarheiten und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" an die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen.
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