Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Marketing. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
635 Ausschreibungen (Seite 1 von 64)
Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH (WiCM) ist eine Gesellschaft unter dem Dach der TriWiCon und verantwortlich für den Betrieb des Veranstaltungshauses RheinMain CongressCenter. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung-, Auf- und Abbau einer weihnachtlichen Lichtinszenierung auf dem Luisenplatz, Wiesbaden in den Jahren 2026 bis 2028, optional 2029. Die Lichtinszenierung auf dem Luisenplatz soll in Anlehnung der Lichtinszenierungen der Jahre 2022 - 2025 umgesetzt werden. Die Lichtinszenierung des Luisenplatzes soll mindestens folgende Aspekte berücksichtigen: • Inszenierung der Fassade der Bonifatiuskirche (solange die Kirche wegen der Baustelle eingerüstet ist, werden zusätzliche Lichtobjekte im Wert der Kirchenbeleuchtung aufgestellt. Bitte den Wert der Kirchenbeleuchtung benennen.) • Inszenierung der Bäume - rund um den Luisenplatz (40 St.) • Inszenierung der Bäume des Wichtelwaldes (ca. 200 St.) • Innenbeleuchtung der Wichtelhäuser • Inszenierung Hecken (2 Felder mit je 112 lfm Hecke) • Inszenierung des Rundbeetes • Beleuchtung Obelisk und Reiter • Aufstellung von 3D-Lichtskulpturen Die Programmierung erfolgt durch den Auftragnehmer. Einschl. notwendigem Zubehör wie Verkabelungsmaterialen, Kabelbrücken für alle Positionen ab Stromübergabepunkten. Die Lichtinszenierung soll täglich 24 h sichtbar sein. Die Programmierung erfolgt durch den Auftrag-nehmer. Detailierte Beschreibungen der Reinigungsleistungen entnehmen Sie bitte der allgemeinen Aufgaben- und Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen. Ebenso entnehmen Sie diesen Lagepläne, Grundrisse und Basisinformationen für das Objekt. Zeitraum Lichtinszenierung: jeweils Dienstag nach Totensonntag bis 30. Dezember des Jahres Aufbau: ab 01. November in Abstimmung mit der Auftraggeberin abgeschlossen und betriebsbereit bis 1 Kalendertag vor Eröffnung Abbau: die Folgewoche nach Ende der Veranstaltung, in Abstimmung mit der Auftraggeberin abgeschlossen bis 1 Woche nach Ende der Veranstaltung Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, beginnend am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Es besteht eine Option den Vertrag um zwei weitere Jahre zu verlängern. Maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre. Nähere Informationen siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe.
10015912 - Adaptation and Delivery of a Training of Trainers on Gender Equity and Social Inclusion in Deforestation-Free Agriculture (African Context)
Zur Absicherung der zeitkritischen Geschäftsprozesse der gematik GmbH (als Unternehmen) gegen ungeplante Unterbrechungen hat die gematik GmbH (gematik) ein Business Continuity Management System (BCMS) in Anlehnung an den BSI Standard 200-4 implementiert. Das gematik-interne BCMS umfasst die BCM-Prozesse, -Verantwortungen und -Organisation für die gematik Geschäftsprozesse und unterstützende Ressourcen des Unternehmens zur Wahrnehmung ihrer Governance-Rolle. Wesentliche Elemente des gematik-internen BCMS sind die Business Impact Analyse (BIA), den Soll-Ist-Vergleich, die Vorbereitung und das Testen von Geschäftsfortführungspläne (GFP) sowie die Durchführung von Krisenstabsübungen. Diese Komponente des BCMS umfassen Regelaufgaben, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Aufgrund begrenzter interner Ressourcen und zur Gewährleistung einer neutralen und unabhängigen Prüfung der Ergebnisse der BCM-Regelaufgaben müssen die vorhandenen Kapazitäten durch BCM-Beratungsleistungen ergänzt werden. Grundsätzlich ist vorgesehen, bei einem Auftragnehmer jährlich verschiedene Beratungsleistungen nach Bedarf des Auftraggebers abzurufen. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über den Abruf von BCM-Beratungsleistungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer für eine Laufzeit von maximal 4 Jahren (2 Jahre Erstvertragslaufzeit, Vertragsverlängerungsoption um 2 weitere Jahre). Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 362.000,- EUR (netto). Die Einzelabrufe erfolgen zu konkreten Fragestellungen im Kontext BCM und die Leistungen sind in Übereinstimmung mit BSI Standard 200-4 zu erbringen. Der Auftraggeber wird die benötigten Leistungen im jeweiligen Einzelabruf konkretisieren, wobei keine Abrufverpflichtung besteht (bis auf den feststehenden Leistungsbestandteil der Onboardingphase). Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung.
Die Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208 in 19063 Schwerin mit einer Kapazität von 345 Plätzen zum 01.09.2026 aus. In der Gemeinschaftsunterkunft werden durch das Land zugewiesene Flüchtlinge sowie direkt in der Unterkunft ankommende ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht. Die Unterkunft wird durchgehend mit drei Wachleuten bewacht. Die Bewachung umfasst die Aufgaben des Objektschutzes mit Wach- und Streifendienst. Der Vertrag umfasst gem. § 2 folgende Aufgaben: a) Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft b) Sicherung des Objektes und des Geländes c) Schutz der Heimbewohner d) Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit innerhalb der Unterkunft und auf dem zugehörigen Gelände e) Zutrittskontrolle und Führen von Nachweisen über Besucher in der Gemeinschaftsunterkunft f) Unterstützung des Betreibers bei der Umsetzung der Heimordnung sowie bei der Durchsetzung des Hausrechts g) Führen von Anwesenheitslisten (insbesondere am Wochenende und an Feiertagen) gem. Rahmenvereinbarung mit dem Betreiber (siehe § 9 Abs. 4 des Vertrags)
Pfortendienstleistung auf dem Gelände des Karlsruher Großmarktes Die Einsatzzeiten für Zutritts- und Zufahrtkontrolle und Kontrollgänge gestalten sich wie folgt: - Montags bis Freitag: jeweils von 21:00 Uhr bis 04:15 Uhr des Folgetages - Samstag: ab 18:00 Uhr, durchgehend bis Montag 04:15 Uhr - Feiertage: Feiertage sind hinsichtlich der Einsatzzeiten wie Sonntage zu behandeln. Es ist immer eine Sicherheitskraft einzusetzen, die nach II 1 a Lohn-TV, Wach u. Sicherheitsgewerbe Baden-Württemberg qualifiziert ist. Vertragslaufzeit 2026/2027: 01.08.2026 – 31.07.2027 Verlängerungsoption: 01.08.2027 – 31.07.2028
REZ NRW 45ind JC Rhein-Kreis Neuss
Sonstiges
Das Leistungsbild der vorliegenden Rahmenvereinbarung umfasst die Beratung und Unterstützung der NRW.BANK bei der Optimierung, insb. mit dem Schwerpunkt der Umsetzung von regulatorischen/bankenaufsichtlichen Anforderungen im Bereich Compliance und nichtfinanzielle-Risiken (CNR). Ziel der Beratungs- und Unterstützungsleistungen ist es, den Bereich "Compliance und nicht-finanzielle Risiken" bei der Umsetzung oder Optimierung von bankenaufsichtlichen und regulatorischen Themen (insbesondere im Kontext Compliance, Geldwäsche, Informationssicherheit, Datenschutz, TLPT, Auslagerungsmanagement, DORA) zu unterstützen und die Organisation zukunftsfähig zu gestalten. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich themenspezifisch im Rahmen konkreter Vorhaben der NRW.BANK. Diese werden entweder nach klassischer, hybrider oder agiler Projektmanagementmethode durchgeführt. Die Bandbreite der Beratungsthemen variiert und kann beispielsweise Vorhaben im Umfeld regulatorischer Themen, Systemeinführungen bzw. die Erarbeitung und Umsetzung strategischer (Teil-) Konzepte zur Neuausrichtung bestimmter Themen umfassen. Beispielsweise können folgende Tätigkeiten von der NRW.BANK mit Bezug zu dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden (eine weitere Detaillierung der Aufgaben wird im Rahmen der Zusammenarbeit nachgelagert in den Einzelaufträgen vorgenommen): Übergreifend: Unterstützung bei der Konzeption und Erstellung von diversen Berichten (z.B. Risikoberichten), Begleitung von internen und externen Prüfungen von CNR, Unterstützung bei der Dokumentation und Abarbeitung von übergreifend festgestellten Schwachstellen, Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen im Bereich Compliance und nicht-finanzielle Risiken, insbesondere KWG, MaRisk, DORA, SREP, einschlägige EBA-Guidelines, Durchführung von aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen/Prüfungen in den aufgeführten Themenfeldern - Informationssicherheit - Zentrales Auslagerungsmanagement (ZAM) / Drittparteienmanagement -Compliance (MaRisk/WpHG) - Geldwäsche/SSH/TF/Sanktionen - OPRisiko - Notfallmanagement und Business Continuity Management - Datenschutz Gegenstand der Beauftragungen unter dieser Rahmenvereinbarung wird i.d.R. die Mitarbeit im Rahmen von Vorhaben sowie die Unter stützung in der Linie zu o.a. Themenstellungen in der NRW.BANK sein. Die Aufgaben im Rahmen der Projektmitarbeit, mit Fokus zu den zuvor genannten Aufgaben im Bereich CNR, umfassen beispielsweise: Unterstützung des Product Owner internen Projektleitung bei der Anleitung von Teammitgliedern, Wahrnehmung der Externen Projektleitung, Beratung des Projektmanagementoffice, Beratung zur Anwendung klassischen, hybriden und agilen Projektmanagements, Unterstützung in der Projektadministration, Erstellung von Dokumentationen (z.B. Prozesse, Fachkonzepte, Handbuchtexte), Erstellung von Präsentationen für Gremiensitzungen (z.B. Lenkungsausschuss), Erstellung von Schulungsunterlagen für Mitarbeiterveranstaltungen Bei allen Aufträgen erwarten wir konkrete Optimierungsvorschläge unter Einbringung von exzellentem Branchenwissen und best practices aus dem Bankenumfeld. Zudem erfolgt die Leistungserbringung in deutscher Sprache. Zu den oben genannten möglichen Themen gehört immer die Fähigkeit, ein adäquates Stakeholder-Management im Management-Umfeld durchführen zu können. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Geschätze Personentage: Projektleiter: 480 Personentage Senior Berater: 1.500 Personentage Berater: 1.020 Personentage Summe: 3.000 Personentage Es müssen exakt 1 Projektleiter, 4 Senior Berater und 3 Berater angeboten werden.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Rechtsberatungsleistungen im Vergaberecht (Bereich Bau).
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