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16 Ausschreibungen (Seite 1 von 4)
Gegenstand der Ausschreibung sind die Verkehrsleistungen auf folgenden Linien: • Linie 310 (künftig Linie 210): Mühlheim/Mörnsheim – (Ensfeld – Haunsfeld – Pfaffenbügel) – Dollnstein - Eichstätt • Linie 410 (künftig Linie 220): Eichstätt – Workerszell/Sappenfeld – Schernfeld/Eberswang • Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi FX10) in Dollnstein, Mörnsheim und Schernfeld Betriebsbeginn für die dargestellten Verkehre ist am 01.08.2026. Die Laufzeit der dargestellten Linien beträgt 10 Jahre bis zum 31.07.2036. Für die Bedarfsverkehrslinie VGI-Flexi und damit in Anlage 1 ausgewiesene Fahrten im Bedarfsverkehr beträgt die Laufzeit des Betriebes 1 Jahr, also bis zum 31.07.2027. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums bis zum 31.07.2036. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.01.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Der Auftraggeber hat zudem die Option, das Verkehrsgebiet des VGI-Flexi FX10 ab dem 01.08.2027 auf die Gebiete der Gemeinden Pollenfeld und Titting zu erweitern. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.01.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Gegenstand der Beschaffung ist Technische Ausrüstung, ALG 4, gem. 53ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch besondere Leistungen beauftragt. Das gemeinsame Kommunalunternehmen des Marktes Nassenfels und der Gemeinde Adelschlag hat eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, in der die Abwasserentsorgung untersucht und ein optimiertes Konzept aufgestellt wird. Das neue Konzept sieht den Zusammenschluss der Kläranlagen Pietenfeld, Adelschlag, Möckenlohe und Nassenfels über die vorhandene Druckleitung (Pietenfeld -Adelschlag – Möckenlohe - Nassenfels) vor. Der zentrale Betrieb soll in der Kläranlage Nassenfels stattfinden. Die Machbarkeitsstudie empfiehlt für die Kläranlage Nassenfels die Weiternutzung des bestehenden Regenbeckens und der Rechenanlagen und den Neubau eines Belebungs- und Nachklärbeckens. Dieser Vorschlag zur Sanierung und Erweiterung der Kläranlage im laufenden Betrieb soll in der Leistungsphase 2 genauer betrachtet und ggf. Alternativen aufgezeigt werden. Ggf. fallen auch Leistungen geringeren Umfangs der Lüftungs- und Sanitärtechnik an. Die Kosten für diese Leistungen sind in den anrechenbaren Kosten berücksichtigt. Das Büro, welches die Machbarkeitsstudie erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Baukosten werden mit ca. 7,9 Mio. € brutto (KG 300-400) angenommen. Die Beantragung von Fördergeldern ist vorgesehen. Zeitschiene: Die Vergabeverhandlungen finden voraussichtlich im März 2024 statt, die Auftragsvergabe und der Leistungsbeginn des Planungsbüros ist direkt im Anschluss, voraussichtlich für April 2024 vorgesehen. In dem Wasserrechtsbescheid der Kläranlage Nassenfels endet die gehobene Erlaubnis zur Nutzung der Schutter zum 31.12.2023. Für die Kläranlagen Adelschlag und Möckenlohe endet diese Erlaubnis zur zum 31.12.2024, für die Kläranlagen in Pietenfeld ist sie bis zum 31.12.2024 beantragt. Der Baubeginn ist für 2025 und die Fertigstellung für 2026 geplant. Die Vergabeverhandlung wird in deutscher Sprache abgehalten. Auch für die Kommunikation während der Projektbearbeitung setzt der Auftraggeber die deutsche Sprache voraus. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Frist für die Einreichung der Angebote (in der 2. Verfahrensstufe) gemäß § 17 Abs. 7 VgV zu verkürzen. Die Frist wird jedoch mindestens 10 Tage betragen, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Gegenstand sind die Verkehrsleistungen auf den Linien • Linie X80: Schnellbus Eichstätt – Eitensheim, Bahnhof – Ingolstadt, • Linie 88 (künftig 280): Lippertshofen – Böhmfeld – Hofstetten – Hitzhofen – Eichstätt sowie Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) in Walting, Hitzhofen, Böhmfeld und Eitensheim. Betriebsbeginn ist am 01.12.2025. Für die Rufbusverkehrsleistung VGI-Flexi und damit in Anlage 1 ausgewiesene Fahrten im Bedarfsverkehr beträgt die Laufzeit des Betriebes 4 Jahre, also voraussichtlich bis 30.11.2029. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums bis zum 31.07.2035. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.05.2029 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Gegenstand sind die Verkehrsleistungen auf der Linie 9227 (künftig Linie 370): Oberndorf - Beilngries - Mindelstetten – Hiendorf sowie Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) in Mindelstetten, Oberdolling, Pförring, Altmannstein Betriebsbeginn für die dargestellten Verkehre ist am 01.01.2026. Für die Rufbusverkehrsleistung VGI-Flexi und damit in Anlage 1 ausgewiesene Fahrten im Bedarfsverkehr beträgt die Laufzeit des Betriebes 4 Jahre, also bis zum 31.12.2029. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums bis zum 31.07.2035. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 30.06.2029 durch den Auftraggeber in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Verkehrsleistungen auf folgenden Linien: • Linie 310 (künftig Linie 210): Mühlheim/Mörnsheim – (Ensfeld – Haunsfeld – Pfaffenbügel) – Dollnstein - Eichstätt • Linie 410 (künftig Linie 220): Eichstätt – Workerszell/Sappenfeld – Schernfeld/Eberswang • Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi FX10) in Dollnstein, Mörnsheim und Schernfeld Betriebsbeginn für die dargestellten Verkehre ist am 01.08.2026. Die Laufzeit der dargestellten Linien beträgt 10 Jahre bis zum 31.07.2036. Für die Bedarfsverkehrslinie VGI-Flexi und damit in Anlage 1 ausgewiesene Fahrten im Bedarfsverkehr beträgt die Laufzeit des Betriebes 1 Jahr, also bis zum 31.07.2027. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums bis zum 31.07.2036. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.01.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Der Auftraggeber hat zudem die Option, das Verkehrsgebiet des VGI-Flexi FX10 ab dem 01.08.2027 auf die Gebiete der Gemeinden Pollenfeld und Titting zu erweitern. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.01.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Landkreis Eichstätt mit Sitz in Eichstätt verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 16 erfassten Vergabeverfahren.
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Die Auftragsverteilung bei Landkreis Eichstätt: Transportdienstleistungen (81%), Architektur & Ingenieurwesen (13%), Bauarbeiten (6%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
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