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144 Ausschreibungen (Seite 1 von 29)
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) und Vertragspartei des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP; im Folgenden: Luftreinhaltekonvention) ist Bulgarien verpflichtet, sowohl die EU-Rechtsnormen zur Verbesserung der Luftqualität als auch die Luftreinhaltekonvention und ihre Protokolle , insbesondere das Göteborg-Protokoll, in seine nationale Gesetzgebung zu implementieren und zu vollziehen, um die Qualität der Luft zu verbessern. Dabei steht Bulgarien vor der Herausforderung von Grenzwertüberschreitungen, u. a. von Feinstaub (PM10). Um Fortschritte bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung zu erzielen, möchte das bulgarische Umweltministerium (Ministry of Environment and Water, MoEW), dass sowohl Aufsichtsbehörden als auch (Industrie-)Unternehmen, die neue Standorte oder Standorterweiterungen in Bulgarien planen, für die Berechnung geeigneter Schornsteinhöhen die Software BESTAL verwenden. Als Vorbereitung für eine möglichst breite Anwendung von BESTAL in Bulgarien möchte das MoEW zunächst relevantes Personal in der Anwendung von BESTAL schulen und mit Fachleuten politische und regulative Optionen reflektieren, die eine breite Anwendung von BESTAL in Bulgarien ermöglichen, u. a. als Element der offiziellen „Methodik zur Berechnung der Höhe der Abgasvorrichtungen, der Ausbreitung und der erwarteten Konzentrationen von Schadstoffen in der Bodenschicht“ gemäß Artikel 11 (2) und (3) des bulgarischen Luftreinhaltegesetzes , die in Bulgarien zur Berechnung der Ausbreitung von Schadstoffen in der Atmosphäre aus den Abgasen von stationären Quellen/Industrieunternehmen, Wärmekraftwerken etc. verwendet wird (im Folgenden: die offizielle Methodik). Als Partner im deutsch-bulgarischen Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes möchte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) das MoEW in seinem Anliegen unterstützen und erklärte sich bereit, im Rahmen seines Beratungshilfeprogramms (BHP) ein Projekt entwickeln zu lassen, dass bei der Einführung von BESTAL in Bulgarien hilft. In seiner Funktion als Projektträger für das BHP entwickelte das Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam mit dem MoEW die vorliegende Leistungsbeschreibung und sucht nun Expertise für die Durchführung dieses Projekts. Die direkten Projektziele sind: - Relevante Mitarbeitende des MoEW, seiner 15 regionalen Aufsichtsbehörden (Re-gional Inspektorates of Environment and Water, RIEWs) und der Umweltagentur (Executive Environment Agency, ExEA) verfügen über theoretische und praktische Kenntnisse, um die Software BESTAL anwenden zu können. - Eine Auswahl an Mitarbeitenden des MoEW, seiner 15 RIEWs und der ExEA ist in der Lage, als (interne) Ausbilder*innen für zukünftige Schulungen in der Anwendung der Software BESTAL in ihren Behörden und ggf. darüber hinaus in Bulgarien zu arbeiten. - Relevante Mitarbeitende des MoEW und weiterer relevanter Behörden haben Kenntnisse der institutionellen, rechtlichen und verwaltungsbezogenen Rahmenbedingungen der Luftreinhaltepolitik in Deutschland, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und der Anwendung der Software BESTAL in Deutschland und sind mit einem Verständnis der Gemeinsamkeiten und vor allem der Unterschiede in der Lage, bulgarienspezifische Vorschläge für Änderungen in Bulgarien zu entwickeln, u. a. eine neue offizielle Methodik und ggf. gesetzliche und/oder verwaltungsbezogene Änderungen, um eine breite und verlässliche Anwendung von BESTAL in Bulgarien zu ermöglichen (Schwerpunkte: Luftqualität und Industrieemissionen). Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Europäische Verpackungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Berichterstat-tung über das Aufkommen und die Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Vorhaben soll die für die Berichterstattung gemäß Verpackungsrichtlinie benötigten Daten für die Berichtsjahre 2024 und 2025 erheben und in einer für die Berichterstattung geeigneten Form bereitstellen. Für die Erhebung sollen die aktuellsten vorhandenen Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und deren Durchführungsrechtsakte bei der Datenerhebung und -bereitstellung berück-sichtigt werden. Für das Berichtsjahr 2024 liegt die „Entscheidung der Kommission vom 22. März 2005 zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 vom 17 April 2019 zugrunde. Für die Berechnung sind die in Anhang II des Durchführungsbeschlusses genannten Berechnungspunkte zu berücksichtigen. Die Zahlen sollen auch dazu genutzt werden um die Mengen der nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfälle zu berechnen, die Grundlage für die Eigenmittel der EU gemäß Beschluss 2020/2053 EG sind. Die Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und zu den Daten für die Eigenmittel müssen mit dem Vorhaben eingehalten werden. Das bedeutet, dass beispielsweise eine ausreichende Transparenz und nachvollziehbare Ermittlung der benötigten Daten und Qualitätssicherung der Daten notwendig ist. Die Vorgehensweise ist vor Beginn der Erhebungen mit dem Umweltbundesamt abzustimmen. Bestandteil des Projekts sind die Aktualisierung des Inventories, das Ausfüllen der Fragebögen von Eurostat zu den Berichtspflichten inklusive der Quality Reports und die Unterstützung bei der Beantwortung von Rückfragen der Europäische Kommission. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich 2026 oder 2027 einen Inspektionsbesuch in Deutschland durchführen bei dem nachgewiesen werden muss, dass die europäischen Vorgaben bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten zu den nicht recycelten Kunststoffverpackungen eingehalten werden. Die Auftragnehmer müssen den Inspektionsbesuch vorbereiten, beim Besuch die Methodik und die Daten vorstellen sowie Nachfragen (auch im Nachgang zum Inspektionsbesuch) beantworten. Falls bei oder nach dem Inspek-tionsbesuch Änderungs- oder Ergänzungsbedarfe im Inventory oder der Erhebung fest-gestellt werden, sind diese von den Auftragnehmern fristgerecht umzusetzen. Sollten von der Europäischen Kommission zusätzliche Daten oder Informationen zu den Daten für die Jahre 2024, 2025 oder die Vorjahre gefordert werden, sind diese bereitzustellen. Gegebenenfalls sind dafür zusätzliche Arbeiten erforderlich. Für weitere fachliche Einzelheiten witd auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsveränderlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 1: Standorte Berlin; Los 2: Bad Elster; Los 3: Langen
• Durchführen thermogravimetrischer Analysen (TGA) von Material und Umweltpro-ben (z.B. Polymere, Aktivkohle, Filtersande, Boden, Sediment) nach aktuellen DIN und ISO Normen • Verwendung der Gase Stickstoff, Helium und Synthetische Luft; optional unter konstanter relativer Luftfeuchtigkeit • Gleichzeitige Analyse der Zersetzungsgase mittels Infrarotspektroskopie (FTIR) und Massenspektrometrie (MS) • Automatisierung der TGA-FTIR/MS Messungen mittels Autosampler • Export der Messergebnisse (Rohdaten, TG, Spektren, Freisetzungsraten) in herstel-lerunabhängiges, offenes oder textbasiertes Format (z.B. CSV) • Technische Unterlagen (Benutzerhandbuch) für Betrieb und Wartung für alle Geräte • Benötigte Peripherie und Utensilien zur Durchführung einer Messung mit allen Geräten Auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen.
Gefordert wird ein Pyrolysemodul, gekoppelt an einen vollfunktionsfähigen Gaschromatograph-Massenspektrometer, welches für die qualitative und quantitative Analyse von Polymeren, Kunststoffen und Additiven geeignet ist. Das System muss in der Lage sein, verschiedene Pyro-lyse Modi (Double Shot/Multi Shot) und thermale Desorption auf Fest- und Flüssigproben anzu-wenden. Grundsätzlich sollte das Gerät auch in der Lage sein, eine klassische Flüssiginjektion durchzuführen, bei der eine flüssige Probe ohne vorangehende thermale Desorption oder Pyro-lyse auf dem GC/MS analysiert wird. Ein automatisches Probenzufuhrsystem (Autosampler), welches sowohl feste als auch flüssige Proben dem Pyrolysemodul zuführen kann, muss im Sys-tem integriert sein. Entsprechende Software zur Steuerung des Geräts und zur Auswertung der aufgezeichneten Daten insbesondere spezialisierte Auswertungsmöglichkeiten für die Pyrolyse-GC/MS sind verlangt.
Umweltbundesamt mit Sitz in Dessau-Roßlau verzeichnet aktuell 2 aktive Ausschreibungen von insgesamt 144 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 1 € bis 4,0 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 849 Tsd. €.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Umweltbundesamt sind Öffentliche Verwaltung (35%), IT-Dienstleistungen (24%) und Laborgeräte (11%). Weitere relevante Bereiche umfassen Unternehmensberatung & Recht und Reinigung & Umweltschutz.
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Umweltbundesamt ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Umweltbundesamt: Öffentliche Verwaltung (35%), IT-Dienstleistungen (24%), Laborgeräte (11%), Unternehmensberatung & Recht (10%), Reinigung & Umweltschutz (6%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
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