Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Umweltbundesamt. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Umweltbundesamt mit Sitz in Dessau-Roßlau ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 17 aktive Ausschreibungen von insgesamt 529 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 161 Tsd. € bis 1,6 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 605 Tsd. €.
Als Vergabestelle schreibt Umweltbundesamt regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Umweltbundesamt sind IT-Dienstleistungen (32%), Unternehmensberatung & Recht (17%) und Öffentliche Verwaltung (16%). Weitere relevante Bereiche umfassen Software & IT-Systeme und Laborgeräte.
Alle Ausschreibungen von Umweltbundesamt werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
529 Ausschreibungen (Seite 1 von 20)
Ausgeschrieben werden IT-Serviceleistungen, die in Form eines EVB IT-Servicevertrags zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre mit der Option einer einmaligen Verlängerung um ein Jahr. Der Leistungsumfang ist auf 70 Personentage pro Jahr ausgelegt. . Der Betrieb des aktuell in der DEHSt eingesetzten IT-VBS auf der Basis von DOMEA® muss gewährleistet sein. Im Rahmen der Systembetreuung werden u. a. folgende Leistungen nachgefragt: . ▸ Unterstützung im Rahmen der Fach- und Systemadministration; ▸ Behebung technischer Störungen und funktioneller Mängel; ▸ Einspielen von Patches und Updates; ▸ Entwicklung und Implementierung technischer Schnittstellen; ▸ Testen und Dokumentieren von Systemänderungen; ▸ Übergabe der Dokumente und Quellen; ▸ Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Architekturkonzepts für die IT gestützte Vorgangsbearbeitung; ▸ Einführung ergänzender Komponenten für die IT gestützte Vorgangs-bearbeitung; ▸ Mitwirkung am Produkt-Upgrade von DOMEA® auf das ECM for Government. . Die näheren fachlichen Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Angaben der Leistungsbeschreibung.
ReFoPlan Titel: Privates Kapital für die nachhaltige Transformation und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft - Sustainable Finance Das Projekt soll zum einen die öffentlich verfügbaren Dokumente von internationalen, europäischen und deutschen Unternehmen, Verbänden und sonstigen Interessensvertretern im Rahmen der europäischen Diskussionen um Sustainable Finance bzw. nachhaltige Investitionen im weiteren Sinne seit 2024 auswerten, die Argumente strukturieren und Akteuren bzw. Akteursgruppen zuordnen, um deren Probleme und Bedenken zielgenau adressieren zu können. Diese Analyse soll zum anderen durch validierte Informationen aus informellen Prozessen ergänzt werden, um die Einordnung der jeweiligen Argumente zu erleichtern und ihre Berücksichtigung in Vorschlägen für die Weiterentwicklung des nationalen und europäischen Sustainable Finance Rahmens und die Förderung nachhaltiger Investitionen zu unterstützen. Abschließend sollen entsprechende Vorschläge für diese Weiterentwicklung bzw. Förderung erarbeitet werden, einschließlich Vorschlägen für eine besser zugängliche, zielgruppengenaue und anwendungsorientierte Kommunikation.
Die anthropogene Verstärkung des Klimawandels prägt zunehmende die Extremwettereignisse in Deutschland. Bereits in den vergangenen Jahren wurde deutlich, welche Ausmaße solche Ereignisse erreichen können und welche ökonomischen Schäden dadurch entstehen. Informationen über Schäden aus extremen Wettereignissen bilden eine wichtige Grundlage für einen strategischen und effektiven Umgang mit den Folgen des Klimawandels. Eine Studie im Auftrag des BMWK und des BMUV schätzt die Schäden durch extreme Wetterereignisse in Deutschland seit dem Jahr 2000 auf mindestens 145 Milliarden Euro. Über das neue Klimaanpassungsgesetz (§4 Absatz 3) gibt es unter anderem einen gesetz-lichen Auftrag regelmäßig Daten zu Schäden durch Wetterextreme zu erfassen. Ähnliche Anforderungen entstehen auch international über das Sendai Rahmenwerk und die Klima-berichterstattung unter EU und Klimarahmenkonvention. Im Auftrag des Umweltbundsamtes hat eine Studie Empfehlungen zur systematischen Erfassung extremwetterbedingter Schäden in Deutschland gegeben und protypisch für drei Ereignisse geschätzt. In 2024/2025 hat das Umweltbundesamt darauf aufbauend eine konkrete, pragmatische Methodik zu Schätzung der Schäden auf Basis der bisher verfüg-baren Daten entwickeln lassen. Andere Bundeseinrichtungen arbeiten ebenfalls an Konzepten zu systematischeren Schadenserhebung und -schätzung, insbesondere beschäftigen sich das das Bundesamt für Katastrophenschutz und das Statistische Bundesamt mit nationalen Schadensdaten und -schätzungen. Hier sind mittelfristig relevante Beiträge zu erwarten. Bis dahin soll dieses Projekt auf Basis der entwickelten Methodik die Schadensschätzung fortschreiben. Ziel des Projektes ist es eine bestehen Datenreihe mit Schätzung der extremwetterbedingten Schäden seit dem Jahr 2000 mit einer bestehen Erfassungsverfahren kontinuierlich fortzuschreiben und den entsprechenden Indikator im Monitoringsystem zu Deutschen Anpassungsstrategie zu aktualisieren. Die Aktualisierung soll in der Regel jährlich rückwirkend für das letzte Kalenderjahr erfolgen. In diesem Projekt geht es um die regelmäßige Anwendung einer vorhandenen Methodik in den Jahren 2026 bis 2030. Umfassende Weiterentwicklungen werden in separaten Projekten adressiert. Die Leistungen - jeweils für die Jahre 2026-2030 - werden über einen Rahmenvertrag vereinbart und können jährlich abgerufen werden. Ein Anspruch auf Abruf der Leistungen über das erste Jahr hinaus besteht nicht. Mögliche Gründe können beispielsweise die Einschränkungen in der Verfügbarkeit von Mitteln, wesentliche Veränderungen in den Datenquellen oder die Verfügbarkeit vergleichbarer Leistungen durch andere Bundesbehörden sein. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
UBA ist durch das BMUKN beauftragt, alle zwei Jahre Berichte zu Anpassung an den Klimawandel an die EU (EU Regierungsverordnung) und UNFCCC (Biennial Transparency Reports und National Communication) zu entwerfen, mit den Ressorts abzustimmen und fristgerecht einzureichen. Die derzeitige Struktur der Berichterstattung basiert überwiegend auf qualitativen Textabschnitten, aufgeteilt in die verschiedenen Prozessschritte des Anpassungspolitikzyklus: Stand und Hauptergebnisse der Klimarisikoanalyse, Planung von nationalen Anpassungsmaßnahmen, Stand der Umsetzung, Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation. Bei der Berichterstattung werden zu ca. 90% bereits veröffentlichte, ressortabgestimmte Texte aus Kernprodukten der Arbeit von UBA KomPass und des BMUKN (z.B. Klimarisikoanalyse, Monitoringbericht, DAS 2024 etc.) genutzt. Informationen hierfür stammen aus den oben genannten Kernprodukten, die ressortabgestimmt und auf den Seiten des BMUKN und des UBA veröffentlicht sind. Der Monitoringbericht zur DAS hat mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 393) § 5 (2) die Aufgabe erhalten, wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung der Anpassungsstrategie zu sein. Bislang orientiert sich die Struktur des DAS Monitorings an der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel von 2008 (DAS 2008). In der Weiterentwicklung der Strategie wurden für sieben Cluster ressortabgestimmte messbare Ziele in der Bundesregierung vereinbart (Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024). In den nächsten beiden Strategiezyklen sollen diese Ziele mit Indikatoren unterlegt werden, die im DAS Monitoring berichtet werden. Dazu werden von den clusterverantwortlichen Ressorts Indikatoren für die von ihnen formulierten messbaren Ziele entwickelt und auch bestehende DAS Monitoring Indikatoren als Indikatoren für messbare Ziele festgelegt. Die Indikatoren stellen die Grundlage der Fortschrittsbewertung der Anpassungsstrategie dar und sollen in das bestehende Monitoringsystem zur DAS integriert werden. Damit soll die Aufgabe erfüllt werden die Öffentlichkeit nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft über die beobachteten Folgen des Klimawandels in Deutschland sowie über den Stand der Zielerreichung zu informieren. Auf der COP30 wurde 2025 in Belém ein Set an Indikatoren verabschiedet, mit denen mittelfristig Anpassung an die globale Erwärmung gemessen und verglichen werden sollen. Sie thematisieren Zustand und Umfang der Lebensgrundlagen, der Wasserversorgung, klimaresilienter Infrastrukturen, der Gesundheit und des Schutzes von Ökosystemen. Die gleichen Themen werden auch mit den DAS Monitoring Indikatoren adressiert. Mit der Integration der Indikatoren für die messbaren Ziele der DAS 2024 in das DAS Monitoring kann der Monitoringbericht zur DAS noch stärker als bisher als Grundlage für die internationale Berichterstattung für EU und UNFCCC dienen. Ziel des ausgeschriebenen Gutachtens ist es, ein übergreifendes Gesamtkonzept für die Struktur des DAS Monitoringberichts zu entwickeln, das sich an der DAS 2024 orientiert und somit eine wesentliche und langfristige Basis für die internationale Berichterstattung darstellt. Im Ergebnis soll die aktuelle Anpassungspolitik mit ihren messbaren Zielen besser gespiegelt werden und damit künftig für die zweijährige Berichterstattung nach der EU Implementing Regulation (Anpassungsteil in der EU-Regierungsverordnung, Art. 19), die UNFCCC Biennial Transparency Reports (zweijährig) sowie die UNFCCC National Communication (alle vier Jahre) besser als Datenquelle nutzbar zu sein. Aufgabe für den Auftragnehmer (AN) ist es, diese Struktur zu entwickeln und anschlie-ßend die Hintergrunddokumentation des bestehenden Monitoring-Indikatorensystems entsprechend der entwickelten Struktur überarbeiten. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung.
Europäische Experten arbeiten seit 2011 an der Harmonisierungsinitiative zur europaweiten Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten mittels EU-LCI Werten (LCI: Lowest Concentration of Interest). Diese Arbeitsgruppe (EU-LCI AG) hat eine umfassende Liste von 185 emissionsrelevanten Stoffen zusammengestellt, das Verfahren zur Ableitung von EU-LCI Werten dargelegt und harmonisierte EU-LCI-Werte publiziert (siehe ECA Bericht Nr. 29 und die Internetseite der EU-LCI AG unter https://ec.europa.eu/growth/sectors/construction/eu-lci_en). Für ca. 60 Stoffe wurden von Anfang an gleiche nationale LCI Werte aus Deutschland und Frankreich als EU-LCI Werte übernommen und als ‚ascribed EU-LCI‘ bezeichnet. Für diese Stoffe müssen die EU-LCI Werte überarbeitet und gemäß dem EU-LCI-Ableitungsvorgehensweise neu abgeleitet werden. Die EU-LCI-Liste ist als wesentliches Merkmal im Zusammenhang mit der Freisetzung gefährlicher Stoffe Teil der harmonisierten Bauproduktnormen unter der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011). Die in diesem Projekt entwickelten Stoffberichte werden benötigt um die EU-LCI Liste und die dazugehörigen EU-LCI Werte zu finalisieren. Im Rahmen dieses Gutachtens sollen für die folgenden Stoffe die toxikologischen Basis-daten recherchiert und zusammengestellt werden: - 1-Hexanol (CAS 111-27-3), - 2-Methoxy-1-propanol (CAS 1589-47-5), - 2-Methoxy-1-propylacetat (CAS 70657-70-4) und - Hexandioldiacrylat (CAS 13048-33-4). Anhand der recherchierten Daten sollen anschließend EU-LCI Werte für diese Stoffe vorgeschlagen werden. Die toxikologischen Daten und die Ableitung der EU-LCI Werte sollen in tabellarischer Form in englischer Sprache zusammengefasst werden. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vorrangiges Ziel des Vorhabens ist die Ermittlung und Bewertung psychischer Belastungen der Führungskräfte des UBA gemäß §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Basie-rend auf den Ergebnissen sollen gezielte Maßnahmen entwickelt werden, um die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern und die psychische Gesundheit sowie die langfristige Leistungsfähigkeit der Führungskräfte zu stärken Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ziel des Projektes ist es maßgeschneiderte Kompetenzen für KI-gestütztes, datenschutzkonformes Arbeiten in der wissenschaftlichen Politikberatung im Bereich Anpassung an Klimawandelfolgen aufzubauen. Hierbei sollen insbesondere Standardaufgaben, wie die Erstellung der europäischen und internationalen Berichterstattung, welche auf veröffentlichten und ressortabgestimmten Kernprodukten des Bundes basiert, durch gezieltes Einsetzen von KI unterstützt und damit der Arbeitsaufwand reduziert werden. Konkret soll eine Serie von vier maßgeschneiderten Kompetenzaufbausessions (je zwei Stunden) entwickelt werden, in welchen Kompetenzen für fünf ausgewählte Fach- und Projektmitarbeiter*innen praxisnah für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Hinblick auf wissenschaftliche Politikberatung zu Klimawandelanpassung aufgebaut werden. Abschließend sollen in einem kurzen Gutachten die Inhalte des Kompetenzaufbaus mit Empfehlungen zur Nutzung von KI sowie praktischen Tipps und Tricks dokumentiert werden. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gemäß § 15 Abs. 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind zur Ableitung der nach § 8 Bundes-Bodenschutzgesetz festzulegenden Prüf- und Maß-nahmenwerte die Methoden und Maßstäbe zu deren Ableitung (im nachfolgenden Text als „Ableitungsmaßstäbe“ bezeichnet) zu beachten. Diese sind in der „Bekanntmachung über Methoden und Maßstäbe für die Ableitung der Prüf- und Maßnahmenwerte nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 18. Juni 1999“ (Bundesanzeiger, Band 51, Heft 161a, S. 1-39) veröffentlicht und dienen „der sachgerechten und einheitlichen Anwendung der Prüf- und Maßnahmenwerte der BBodSchV im Einzelfall sowie der Sicherstellung gleichwertiger Einzelfallentscheidungen bei Stoffen, für die die BBodSchV keinen Prüf- oder Maßnahmenwert enthält. Abweichungen von diesen Methoden und Maßstäben sind nur bei gesicherten neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zulässig.“ In den „Ableitungsmaßstäben“ ist u. a. für den Wirkungspfad Boden-Mensch die Ableitungsmethodik für die entsprechend in der BBodSchV aufgeführten Nutzungsszenarien Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- und Freizeitanlagen sowie Industrie- und Gewerbegrundstücke mit den zugrunde zulegenden Expositionsannahmen dargestellt. Die „Ableitungsmaßstäbe“ wurden seit 1999 keiner Aktualisierung unterzogen. Laut der Veröffentlichung zu den Methoden und Maßstäben (Bundesanzeiger, Band 51, Heft 161a, S. 1-39) „[erfolgt] zu gegebener Zeit eine Anpassung der Ableitungsmaßstäbe an den neuen wissenschaftlichen Erkenntnisstand“. Ziel des Vorhabens ist es, einen Überblick zu den konzeptionellen Grundlagen verschiedener Länder für die Ableitung bodenbezogener Werte, die den deutschen Prüf- und Maß-nahmenwerten für den Wirkungspfad Boden-Mensch (Direktpfad) entsprechen, im Vergleich zu der in Deutschland praktizierten Herangehensweise zu erhalten. Weiterhin ist eine detaillierte qualitative und quantitative Darstellung der in den anderen Ländern geregelten Stoffen zu erzielen. Die Ergebnisse dienen dem Umweltbundesamt (UBA) in der Einordnung der deutschen „Ableitungsmaßstäbe“ hinsichtlich ihrer Konformität mit dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand und der europäischen und internationalen regulatorischen Praxis. Des Weiteren sollen die Ergebnisse Hinweise zur Identifikation von Regelungsbedarfen von in Deutschland bislang ungeregelter Stoffe und eines etwaigen Aktualisierungsbedarfes bestimmter Prüf- und Maßnahmenwerte für den Direktpfad liefern. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
ReFoPlan: „Überprüfung und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Evaluierung Fluglärmschutzgesetz“ Im Rahmen der 2. Evaluierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) im Jahre 2027 und einer folgenden Novellierung des FluLärmG soll dieses Vorhaben die Fluglärmschutzregelungen und die bisherige Vollzugspraxis näher untersuchen, um bestehende sowie neu aufgetretene Defizite und Verbesserungspotentiale zu ermitteln und Handlungsempfehlungen für eine mögliche Novellierung auf Basis der Evaluation zu erarbeiten. Dies beinhaltet unter anderem eine Akteursbefragung bezüglich einer ggf. notwendigen Änderung des FluglärmG. Darüber hinaus sollen diesbezüglich Verbesserungsempfehlungen erarbeitet sowie die sachgerechte Ausgestaltung der Siedlungssteuerung im Umfeld der Flugplätze weiterentwickelt werden. Ergänzend zu diesen Vorschlägen, soll eine exemplarische Kostenschätzung für drei Flughäfen mit ausgewiesenen Lärmschutzbereichen nach AzB, durchgeführt werden. Neben dem FluglärmG sollen dabei auch andere rechtliche Instrumente außerhalb des Fluglärmschutzgesetzes, bspw. aus dem Raumordnungs-, Planungs- und Baurecht sowie weitere rechtliche Regelungen u.a. aus dem Luftverkehrsrecht betrachtet werden. Explizit soll auch herausgearbeitet werden, welche Regelungsbedarfe außerhalb des Instrumentariums des FluLärmG im Bereich des aktiven Schallschutzes zur effektiven Fluglärmminderung bestehen und wie diese in Wechselwirkung zu den identifizierten Verbesserungspotentialen beim FluglärmG stehen.
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Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Umweltbundesamt aus Dessau-Roßlau. Aktuell sind 17 Ausschreibungen aktiv (von 529 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind IT-Dienstleistungen, Unternehmensberatung & Recht, Öffentliche Verwaltung. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert. Die Auftragswerte liegen zwischen 161 Tsd. € und 1,6 Mio. €.
Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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Umweltbundesamt ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Umweltbundesamt: IT-Dienstleistungen (32%), Unternehmensberatung & Recht (17%), Öffentliche Verwaltung (16%), Software & IT-Systeme (11%), Laborgeräte (7%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Umweltbundesamt bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei Umweltbundesamt folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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