Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Hof, Landkreis, Bayern. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
Der Landkreis Hof, Landkreis in Bayern verzeichnet aktuell 7 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 76 Tsd. € bis 304 Tsd. €, bei einem Durchschnitt von 134 Tsd. €.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Hof, Landkreis sind Bauarbeiten (33%), Architektur & Ingenieurwesen (28%) und Transportdienstleistungen (11%). Weitere relevante Bereiche umfassen Transportmittel und Post- & Fernmeldedienste.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Hof, Landkreis zählen Stadt Helmbrechts (13 Ausschreibungen), Gemeinde Geroldsgrün (11 Ausschreibungen) sowie Kliniken HochFranken (9 Ausschreibungen).
100 Ausschreibungen (Seite 1 von 20)
Das Diakoniewerk Martinsberg plant die Generalsanierung des Sonderpädagogischen Förderzentrums (Schule am Martinsberg) auf dem Grundstück Flur-Nr. 994 und 1004/1 in 95119 Naila, Neulandstraße / Gartenstraße. Die "Schule am Martinsberg" ist ein privates Sonderpädagogisches Förderzentrum für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und Verhalten. Sie geht aus dem 1851 gegründeten "Kinderheim-Ret-tungshaus" des Träger-Vereins Diakoniewerk Martinsberg e.V. hervor. In den frühen 1970er Jahren bezog die Schule ihr damals neu errichtetes Schulgebäude in Naila, das seitdem geringfügig erweitert, aber nicht wesentlich saniert wurde. Im Jahr 2021 wurde vom Kuratorium des Trägervereins der Beschluss für eine umfassende Sanierung gefasst. Hierfür wurde mit der Regierung v. Oberfranken als Fördergrundlage ein aktualisiertes Raumprogramm erarbeitet, welches neben der Sanierung des Bestandes auch einen Erweiterungsbedarf konstatiert. Die baurechtlich erforderlichen Stellplätze werden im Zuge der Erneuerung der Freianlagen auf dem Grundstück errichtet. Das Grundstück liegt im südlichen Ortsbereich der Stadt Naila. Westlich und nördlich grenzen an das Grundstück Wohnbauflächen an, südlich und östlich gemischte Bauflächen. Der Ortskern von Naila und der Bahnhof sind innerhalb 10 Minuten fußläufig erreichbar. Das trägereigene Kinder- und Jugenddorf liegt 15 Gehminuten entfernt in südlicher Richtung. Neben dem Anliegerverkehr findet vor allem im Bereich der Gartenstraße Hol- und Bringverkehr durch das Förderzentrum statt. Im Zuge der Planung werden auf dem Grundstück Pkw- und Fahrradstellplätze in ausreichender Anzahl errichtet, sowie die Haltestellen für den Schulbusverkehr eingerichtet. Über die nahe gelegene Staatsstraße 2195 und die Bundesstraße 173 besteht Anbindung für den überörtlichen Verkehr in Richtung Selbitz, Schwarzenbach, Geroldsgrün, Bad Steben, Lichtenberg und Berg. Das Gelände fällt von der Gartenstraße nach Süd-Osten um fast eine Geschosshöhe ab. Die Räume im Untergeschoss des Bestandsbaus, die zum Pausenhof orientiert sind, werden somit natürlich über Fenster belichtet. Der Erweiterungsbau entsteht auf der überwiegend ebenen Pausenhoffläche im süd-westlichen Bereich des Grundstücks und schließt barrierefrei an den Bestandsbau an. Das bestehende Schulgelände ist im Bestand vollumfänglich erschlossen. In Abstimmung mit der zuständigen Abwasserbehörde ist ein zusätzlicher Kanalanschluss vorgesehen. Weitere Erschließungsmaßnahmen sind für die geplante Maßnahme nicht erforderlich. Es liegt eine Vorstudie vor, welche auf die Umsetzung der verfahrensgegenständlichen Leistungen mit der gleichen Planungs- und Bauaufgabe ausgerichtet ist. Die Vorstudie weist teilweise den Charakter einer Vorplanung gemäß Leistungsphasen 1-2 gem. § 34 HOAI auf. Die Vorstudie wurde im Jahr 2023 erstellt. Aufgrund zwischenzeitlich veränderter Rahmenbedingungen ist jedoch von einem Anpassungsbedarf im Raumprogramm auszugehen. Dazu gehören insbesondere die prognostiziert höheren Schülerzahlen, die voraussichtlich die Einrichtung mindestens einer weiteren Schulklasse erforderlich machen. Darüber hinaus soll das Lehrschwimmbad der Schule künftig nicht weiter betrieben werden, wodurch die Flächen frei werden und gegebenfalls neuen Nutzungen und Funktionen zugeführt werden können. Ergänzend bestehen nicht förderfähige Räume bzw. Flächen, deren Bewertung und funktionale Zuordnung im Zuge der Fortschreibung neu zu beurteilen ist. Vor diesem Hintergrund haben die Bieter die bestehende Vorstudie aufzugreifen und weiterzuentwickeln. Aus diesem Grund werden die Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 34 HOAI - obwohl diese bereits in Teilen vorliegen - erneut ausgeschrieben. In Leistungsphase 2 sollen weitere Varianten erarbeitet werden, die die vorgenannten Entwicklungen des Raumprogramms sowie der angepassten Planungs- und Bauaufgabe vollständig und nachvollziehbar berücksichtigen.
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