Öffentliche Ausschreibung

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Edoxaban, ATC B01AF03 für die Zeit 01.04.2025 - 31.03.2026 (zzgl. Verlängerungsoption 1 x 12 Monate)

Auftraggeber

Adresse
Nagelsweg 27- 31
20097 Hamburg

Weitere beteiligte Organisationen (2)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 472 Tage
Angebotsfrist
05. Februar 2027
Veröffentlichungsdatum
20. Februar 2025

Beschreibung

§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Edoxaban, ATC B01AF03, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.04.2025 in Kraft und endet am 31.03.2026 (zzgl. Verlängerungsoption 1 x 12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

Lose (1)

Wichtige Links & Dokumente

Angebotsabgabe

Portal zur elektronischen Angebotseinreichung

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM55E70

Vergabeunterlagen

Alle offiziellen Dokumente herunterladen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM55E70/documents

Häufig gestellte Fragen

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung für den Wirkstoff Edoxaban (ATC B01AF03) gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Die DAK-Gesundheit beabsichtigt, bis zum Inkrafttreten neuer Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmen Rahmenrabattverträge abzuschließen. Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2025 in Kraft und endet am 31.03.2026, mit einer Verlängerungsoption von 12 Monaten. Ziel ist es, die Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen zu optimieren und gleichzeitig den Zugang zu diesem Arzneimittel zu gewährleisten.

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