Kommunen, Landesbetriebe, Behörden, Kliniken und Hochschulen beschaffen laufend Waren aller Art über öffentliche Lieferaufträge. Von Verbrauchsgütern über Ausstattung bis zu Rahmenvereinbarungen mit langen Laufzeiten finden Sie hier täglich neue Vergaben nach UVgO und VgV.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Lieferung-Vergaben veröffentlicht haben.
Mehrjährige Lieferverträge über wiederkehrende Warengruppen, ausgeschrieben von Beschaffungsstellen der Kommunen und Länder
Erstausstattung von Verwaltungen, Schulen und Kliniken mit Möbeln, Geräten und Zubehör
Regelmäßige Belieferung mit C-Artikeln wie Bürobedarf, Hygieneartikeln oder Medizinprodukten
Beschaffung von Fahrzeugen, IT-Hardware, Labor- oder Medizintechnik über Los- oder Gesamtvergaben
Unter Lieferleistungen fassen öffentliche Auftraggeber die Beschaffung von Waren und beweglichen Gütern zusammen, von Möbeln und Fahrzeugen über IT-Hardware bis zu Verbrauchsmaterial für Verwaltung, Schulen und Kliniken. Bund, Länder und Kommunen bündeln wiederkehrenden Bedarf häufig in Warengruppen und schließen Rahmenvereinbarungen ab, aus denen später einzelne Abrufe erfolgen. Je nach Auftragswert kommen die öffentliche Ausschreibung, die beschränkte Ausschreibung oder die Verhandlungsvergabe zum Einsatz. Umfangreiche Beschaffungen werden in Lose nach Produktgruppen oder Regionen geteilt, damit auch mittelständische Anbieter mitbieten können. Nach der Bekanntmachung über die Vergabeplattformen reichen Bieter ihr Angebot auf Grundlage der Leistungsbeschreibung ein, danach folgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot.
Lieferleistungen werden unterhalb der EU-Schwellenwerte nach der UVgO vergeben, oberhalb greift die VgV mit europaweiter Bekanntmachung. Der maßgebliche Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen liegt bei den meisten öffentlichen Auftraggebern bei 221.000 Euro. Ihre Eignung weisen Bieter über Referenzen vergleichbarer Aufträge, Angaben zum Umsatz der letzten Geschäftsjahre und eine Betriebshaftpflichtversicherung nach. Häufig verlangt die Vergabestelle zusätzlich Hersteller- oder Vertriebsnachweise, technische Datenblätter sowie Konformitätserklärungen nach den einschlägigen Produktnormen. Bei Rahmenvereinbarungen fließen oft Liefer- und Reaktionszeiten in die Anforderungen ein. Der Zuschlag erfolgt entweder allein über den Preis oder über eine Preis-Leistungs-Wertung, wenn Qualität, Ausstattung und Service für den Bedarf entscheidend sind.
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Lieferleistungen unterliegen unterhalb der EU-Schwellenwerte der UVgO und oberhalb der VgV. Bauleistungen nach VOB/A sind davon abzugrenzen. Der Auftraggeber legt Warengruppe, Menge und Lieferzeitraum im Leistungsverzeichnis fest.
Der Zuschlag erfolgt häufig rein über den niedrigsten Preis, wenn die Ware eindeutig spezifiziert ist. Bei komplexeren Beschaffungen zählt das beste Preis-Leistungs-Verhältnis mit Wertungskriterien wie Qualität, Lieferzeit und Service.
Eine Rahmenvereinbarung legt Konditionen für wiederkehrende Bestellungen über mehrere Jahre fest, ohne die Gesamtmenge fest abzunehmen. Abrufe erfolgen nach Bedarf, was Planungssicherheit für Bieter und flexible Beschaffung für die Verwaltung schafft.
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Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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