Das Land Berlin führt vielfältige Projekte im Bereich Freianlagen/Landschaftsbau durch. Dies betrifft große Entwicklungsvorhaben von öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen, sowie dem Hochbau angegliederte Außenanlagen, z.B. an Schulen, Jugendeinrichtungen und Kitas. Oft sind die Projekte von gesamtstädtischer Bedeutung und werden unter Verwendung von Fördermitteln errichtet.
In § 24 der Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO) ist festgelegt, dass die Projekte erst veranschlagt werden dürfen, „wenn Pläne, Kostenermittlungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Baumaßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtungen sowie die vorgesehene Finanzierung und ein Zeitplan ersichtlich sind“.
Für den Bereich Freianlagen/Landschaftsbau werden dies Prüfungen durch die SenMVKU durchgeführt, ggf. in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den jeweiligen Prüfstellen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Hochbau, Tiefbau/Straßenbau, Ingenieurbauwerke, Technische Anlagen).
Der Leistungsumfang beinhaltet die Unterstützung des internen Prüfteams bei der Prüfung von Planungsunterlagen (Bedarfsprogramme, Rahmenanträge, Vorplanungsunterlagen, Erweiterte Vorplanungsunterlagen, Bauplanungsunterlagen etc.) auf Zweckmäßigkeit in funktionaler, gestalterischer, konstruktiver, technischer, ökologischer, städtebaulicher, planungsrechtlicher, grundstücksmäßiger und wirtschaftlicher Hinsicht sowie die Schlüssigkeit des Planungsrahmens insbesondere hinsichtlich der Angemessenheit der Kosten gemäß ABau bzw. den Ergänzenden Ausführungsvorschriften zu den Ausführungsvorschriften zu § 24 LHO Berlin.
Die Leistung umfasst auch die Teilnahme an Terminen im Zusammenhang mit der Prüfung, z.B. Vorplanungskolloquien, Planungsbegleitende Ausschüsse.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Rahmenvertrag zur Unterstützung bei der baufachlichen Prüfung gemäß § 24 LHO Berlin. Dies umfasst die Prüfung von Planungsunterlagen im Bereich Freianlagen und Landschaftsbau, insbesondere für öffentliche Grünflächen, Parkanlagen sowie Außenanlagen an Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen. Die Prüfungen sollen sicherstellen, dass alle erforderlichen Pläne, Kostenermittlungen und Erläuterungen vorliegen, um die Projekte ordnungsgemäß zu veranschlagen.