Öffentliche Ausschreibung

Unterhaltsreinigung für die Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut

Auftraggeber

Adresse
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut

Weitere beteiligte Organisationen (2)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Stadt Landshut

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 28 Tage
Angebotsfrist
17. November 2025
Veröffentlichungsdatum
16. Oktober 2025

Beschreibung

Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Vergabe der Unterhaltsreinigung für die nachfolgenden Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut: - Luitpoldstraße 27, 27 b und Luitpoldstr. 29 b in 84034 Landshut Die Unterhaltsreinigung umfasst die laufende, sich nach festgelegten Zeitabständen zeitgerecht wiederholende beschädigungsfreie, sorgfältige und fachgerechte Entfernung von nicht haftenden und haftenden Verschmutzungen gemäß den ergebnisorientierten Leistungsverzeichnissen. Im Rahmen der Unterhaltsreinigung sind außerdem die Abfallbehälter der Reinigungsobjekte zu leeren sowie sonstiger aufgefundener Abfall jeder Art und Herkunft zu sammeln sowie Müll- und Entsorgungsbeutel zu wechseln. Die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Müll- und Entsorgungsbeutel stellt der Auftragnehmer. Der gesammelte Abfall ist in den vorgeschriebenen Müll- und Entsorgungsbeuteln am vom Auftraggeber angegebenen Sammelplatz abzulegen. Die Abfuhr /Entsorgung des Abfalls erfolgt durch den Auftraggeber. Grundsätzlich erfolgt die Mülltrennung in Papiermüll, Biomüll, Restmüll und „Gelber Sack“. Es sind die Mülltrennungskonzepte der einzelnen Objekte zu beachten. Zur Unterhaltsreinigung zählen ferner Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen und Renovierungsarbeiten erforderlich werden, es sei denn, es handelt sich um die Folge größerer Instandsetzungen oder Bauarbeiten mit großflächiger Verschmutzung oder außergewöhnlich großem Verschmutzungsgrad, welche eine selbstständige Bauschlussreinigung, die nicht geschuldet ist, erforderlich macht. Die Grundreinigung und Neueinpflege (Neubeschichtung) der nichttextilen Bodenbeläge und spezielle Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften und Optik sind nicht im Umfang der Unterhaltsreinigung enthalten. Das Nachfüllen bzw. Auswechseln von Toilettenpapier, Hygienebeutel, Handtuchpapier, Handtuchrollen, Handseife und Desinfektionsmittel etc. erfolgt durch das Reinigungspersonal. Die Bedarfsartikel stellt der Auftraggeber zur Verfügung. Der erforderliche Bedarf ist vom Auftragnehmer rechtzeitig beim Verantwortlichen des Auftraggebers schriftlich anzuzeigen.

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