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5 Ausschreibungen
Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind nach § 293 Abs. 7 SGB V beauftragt, ein bundesweites Verzeichnis aller in den nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern und ihren Ambulanzen tätigen Ärzte einzurichten und zu betreiben. Die Vereinbarungen zu Art und Aufbau des Verzeichnisses und der enthaltenen Angaben, das Verfahren und die Voraussetzungen zum Abgleich der Arztnummer mit dem Bundesarztregister, die Fortschreibung des Verfahrens sowie die sachlichen und personellen Voraussetzungen treffen der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Einvernehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Der Auftragsgegenstand ist die Übernahme der betriebsbereiten IT-technischen Lösung (Individualsoftware) für ein Krankenhausarztnummernverzeichnis (KHANR-VZ), der laufende technische Betrieb mit Wartung und Support sowie die Einrichtung einer personell besetzten Geschäftsstelle zur kontinuierlichen Datenpflege und Qualitätssicherung. Der Dienstleistungsvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre.
Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind nach § 293 Abs. 7 SGB V beauftragt, ein bundesweites Verzeichnis aller in den nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern und ihren Ambulanzen tätigen Ärzte einzurichten und zu betreiben. Die Vereinbarungen zu Art und Aufbau des Verzeichnisses und der enthaltenen Angaben, das Verfahren und die Voraussetzungen zum Abgleich der Arztnummer mit dem Bundesarztregister, die Fortschreibung des Verfahrens sowie die sachlichen und personellen Voraussetzungen treffen der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Einvernehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Der Auftragsgegenstand ist die Übernahme der betriebsbereiten IT-technischen Lösung (Individualsoftware) für ein Krankenhausarztnummernverzeichnis (KHANR-VZ), der laufende technische Betrieb mit Wartung und Support sowie die Einrichtung einer personell besetzten Geschäftsstelle zur kontinuierlichen Datenpflege und Qualitätssicherung. Der Dienstleistungsvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre.
Der GKV-Spitzenverband, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (TPG-Auftraggeber) sind durch die §§ 15a bis h TPG beauftragt, ein zentrales Transplantationsregister (Tx-Register) zu betreiben. Das Tx-Register wird von der Tx-Registerstelle geführt, zusätzlich wird eine unabhängige Vertrauensstelle eingerichtet. Für die Tx-Registerstelle wird ein gesondertes Vergabeverfahren durchgeführt. Bieter können den Zuschlag nur für den hiesigen Ausschreibungsgegenstand oder die Tx-Registerstelle erhalten (Zuschlagslimitierung). Die unabhängige Vertrauensstelle ist die Stelle, die die Daten der Datenlieferanten nach § 15e Absatz 1 TPG annimmt, die unmittelbar personenbeziehbaren Daten pseudonymisiert und die ungelesenen medizinischen Nutzdaten mit den Pseudonymen an die Tx-Registerstelle übermittelt. Zu bestimmten, im TPG definierten Anlässen muss auch eine Wiederherstellung des Personenbezugs erfolgen unter Anwendung einer Depseudonymisierung. Auftragsgegenstand ist die sichere und fehlerfreie Bereitstellung der Funktionalität der Vertrauensstelle einschließlich des laufenden Betriebs. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus dem beigefügten Lastenheft und dem Vertrag, die Bestandteile der Vergabeunterlagen sind. Die Auftraggeber weisen bereits jetzt darauf hin, dass der zukünftige Vertragspartner in der Auftragsdurchführung weisungsfrei, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig sein und frei von Interessenkollisionen handeln muss. Eine vorformulierte Erklärung mit den genauen Inhalten und Anforderungen an die Unabhängigkeit des Vertragspartners findet sich in Formblatt 7 und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Kann der Bewerber eine Erklärung zur Unabhängigkeit nicht oder nur eingeschränkt abgeben, hat er darzulegen, worin eine Abhängigkeit, Einflussnahme, bzw. ein Interessenskonflikt besteht und zu erläutern, welche Maßnahmen bzw. Vorkehrungen er treffen wird, um die Unabhängigkeit im Sinne der Anforderungen aus Formblatt 7 zu erfüllen.
Der GKV-Spitzenverband K. d. Ö. R., die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. beabsichtigen, einen Vertrag zur Übernahme und zum Betrieb einer zentralen Transplantationsregisterstelle abzuschließen. Die Einzelheiten zum Auftragsgegenstand und dem geplanten Leistungsumfang ergeben sich aus dem Lastenheft und dem Vertrag.
Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) ist der Betrieb einer bundesweiten Servicestelle inklusive einer Datenbank erforderlich (www.asv-servicestelle.de). Diese Servicestelle hat die Aufgabe, ASV-Teams (bzw. von diesen Beauftragten) die Registrierung und Pflege der Daten zu ermöglichen, ASV-Teamnummern zu vergeben sowie mit Dritten (u. a. Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, Landeskrankenhausgesellschaften sowie erweiterte Landesausschüsse) und ASV-Teams zu kooperieren und sich auszutauschen. Die Abrechnung selber zählt nicht zur Aufgabenstellung. Es werden ausschließlich formale Prüfungen von der Servicestelle erwartet. Die Aufgabe der ASV-Servicestelle erfordert u. a. eine unmittelbare Kommunikation mit ASV-Teams sowie oben genannten Dritten über eine zu entwickelnde Webanwendung und telefonischen/schriftlichen Austausch. Die Webanwendung soll auch der Information der Öffentlichkeit über die Angebote zur ASV dienen. Die zu verwaltenden Daten enthalten personenbezogene und Sozialdaten, daher ist die komplette Dienstleistung innerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Union, des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder in einem Drittstaat sofern ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO vorliegt und zusätzlich die sich aus dem Angemessenheitsbeschluss ergebenden Voraussetzungen (wie zum Beispiel erforderliche Zertifizierungen) vorliegen, zu erbringen. Die hier ausgeschriebene ASV-Servicestelle soll ihre Tätigkeit zum 15. März 2024 mit dem Aufbau der Infrastruktur sowie der Datenübernahme vom derzeitigen Dienstleister aufnehmen und zum Vertragsende des laufenden Vertrages ab dem 1. Juli 2024 den Regelbetrieb starten.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. mit Sitz in Berlin verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 5 erfassten Vergabeverfahren.
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Die Auftragsverteilung bei Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.: IT-Dienstleistungen (80%), Öffentliche Verwaltung (20%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
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