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Externer Informationssicherheitsbeauftragter
Aufgabe der wissenschaftlichen Evaluation ist es, die Umsetzung der digitalen Kommunikation und des Informationsaustausches fachlich zu begleiten, zu analysieren und zu bewerten. Im Zentrum der wissenschaftlichen Evaluation steht die Untersuchung der Praktikabilität und des Nutzens telepflegerischer Lösungen in verschiedenen Anwendungsfeldern, um neben ihrer Eignung auch konkrete pflegerische Leistungen zu identifizieren, die unter/bei Sicherstellung der Versorgungsqualität telepflegerisch erbracht werden können. In diesem Zusammenhang sind der Nutzen und die Effekte des Einsatzes telepflegerischer Lösungen sowie Anforderungen an die Anwendbarkeit von Telepflege zur Leistungserbringung, an die Qualifikation des Personals, an die technische Umsetzbarkeit sowie die Auswirkungen auf die Arbeits- und Organisationsprozesse zu untersuchen, die mit der Implementierung und Umsetzung telepflegerischer Lösungen verbunden sind. Weiterhin sind geeignete Vorschläge für die Modifikation pflegerischer Leistungen mit Hilfe von Bild- und Tonübertragung zu erarbeiten, um eine Übertragbarkeit auf andere und vergleichbare Pflegeeinrichtungen und Netzwerke zu gewährleisten. Neben der Identifikation und Benennung einsetzbarer pflegerischer Lösungen im Kontext der Telepflege sind als Ergebnis, begründete Befunde mit Blick auf Potentiale und Nutzen (förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen) telepflegerischer Lösungen in verschiedenen Anwendungsfeldern aufzubereiten. In der Evaluation sind die zentral an der Erprobung der Telepflege Beteiligten in den geförderten Projekten zu berücksichtigen. Dies sind neben den pflegebedürftigen Personen, den Einrichtungsleitenden, den Pflegedienstleitenden und dem Pflegepersonal alle am pflegerischen Prozess teilnehmenden Leistungserbringer sowie die für die technische Umsetzung verantwortlichen Akteure. Bei den Datenerhebungen (pflegerelevante Daten, Ergebnisse der Befragungen etc.) sind die Datenschutzbestimmungen zu beachten. Zur Bearbeitung der unterschiedlichen Fragestellungen muss ein adäquates, den Anforderungen entsprechendes Methodenset zum Einsatz gebracht werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Verfahren enthält. In diesem Zusammenhang sind auch Befragungen der oben genannten Beteiligten in das Evaluationsverfahren zu integrieren. Die Anwendungsfelder müssen sowohl in der bisherigen üblichen Form der Leistungserbringung als auch unter dem Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationsmittel untersucht und miteinander verglichen werden. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag, die Bestandteile der Vergabeunterlagen sind.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des GKV - Spitzenverbandes, Lieferzeitraum: 01.01.2025 - 31.12.2026, Liefermenge: ca. 788.705 kWh/Jahr
Das zu evaluierende Vorhaben wurde initiiert, um von 2021 bis 2026 modellhaft zu erproben, wie eine gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie gelingen kann und welche Ergebnisse erreichbar sind. Die stimmberechtigten NPK-Mitglieder geben dafür durch verschiedene Aktivitäten Impulse, um relevante Akteure (intermediäre Zielgruppen des Vorhabens) für insgesamt vier primäre Zielgruppen und deren Bedarfe zu sensibilisieren. Gleichzeitig sollen die Akteure angeregt werden, für die Zielgruppen neue Aktivitäten umzusetzen, bestehende Aktivitäten auszuweiten bzw. besser aufeinander abzustimmen sowie miteinander zu verzahnen. Beim Thema Pflege werden beruflich Pflegende, pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen als primäre Zielgruppen in den Blick genommen, beim Thema psychische Gesundheit sind es Kinder und Jugendliche aus psychisch (einschließlich sucht-)belasteten Familien. Für jede Zielgruppe wurden – gemeinsam von allen an dem Vorhaben Beteiligten auf Bundesebene – ein übergeordnetes Ziel und zwei Teilziele für die gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit definiert. Die stimmberechtigten NPK-Mitglieder haben daran anknüpfend eigene (gemeinschaftliche und akteursspezifische) Ziele vereinbart und Aktivitäten abgestimmt, um ihre selbstgesteckten Ziele zu erreichen. Die weiteren am NPK-Vorhaben beteiligten Akteure wurden eingeladen, analog zu verfahren. Im zweiten Präventionsbericht der NPK findet sich sowohl eine ausführliche Beschreibung der im Rahmen des NPK-Vorhabens vereinbarten Ziele und Aktivitäten als auch Informationen zu den an dem Vorhaben beteiligten Akteuren, zur Ausgangslage, zur bisherigen Umsetzung sowie zu ersten Zwischenergebnissen. Darüber hinaus wird in dem Bericht ein Evaluationskonzept skizziert; dieses ist im Rahmen des zu vergebenen Auftrags weiterzuentwickeln und umzusetzen. Die vorliegende Fassung des Evaluationskonzepts sieht vor, dass die Evaluation des NPK-Vorhabens auf Basis einer Programmtheorie die Prozesse und Ergebnisse des Vorhabens formativ begleitet, dokumentiert, analysiert und bewertet, um aus der Erprobung gesamtgesellschaftlicher Zusammenarbeit einen möglichst großen Erkenntnisgewinn zu erzielen.
Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband in § 7a Abs. 9 SGB XI beauftragt, alle drei Jahre und damit erneut zum 30. Juni 2026 einen unter wissenschaftlicher Begleitung erstellten Bericht vorzulegen über: - Die Erfahrungen und Weiterentwicklung der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI; - Die Durchführung, Ergebnisse und Wirkungen der Beratung in der eigenen Häuslichkeit sowie die Fortentwicklung der Beratungsstrukturen nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI. Die Berichtspflicht dient als eine wichtige Erkenntnisquelle hinsichtlich der Entwicklung der Beratungsstrukturen, der Regelungen zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie zur Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI und deren Wirksamkeit. Für die Umsetzung dieser Berichtspflicht ist eine Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit erforderlich. In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages hat der GKV-Spitzenverband erstmals im Jahr 2020 und zuletzt im Jahr 2023 die Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen gemäß § 7a Abs. 9 SGB XI veröffentlicht. Die Weiterentwicklung der Strukturen der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung für die Jahre 2023 bis 2026 evaluiert. Hierfür hat jeder Bieter ein schriftliches Angebot nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen zu erarbeiten.
GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 60 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 0 € bis 3,4 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 763 Tsd. €.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von GKV-Spitzenverband sind IT-Dienstleistungen (32%), Forschung & Entwicklung (20%) und Unternehmensberatung & Recht (13%). Weitere relevante Bereiche umfassen Büro & Computer und Hotel- & Gaststättengewerbe.
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GKV-Spitzenverband ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei GKV-Spitzenverband: IT-Dienstleistungen (32%), Forschung & Entwicklung (20%), Unternehmensberatung & Recht (13%), Büro & Computer (10%), Hotel- & Gaststättengewerbe (7%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
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