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8 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan und die Ortsgemeinde Neunkirchen am Potzberg möchten in einer gemeinsamen Maßnahme die Kindertagesstätte Neunkirchen sanieren und erweitern sowie für die Bürger der Ortsgemeinde einen Multifunktionsraum errichten. Träger der Kindertagesstätte ist die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan. Bauherr für den Gemeindeteil ist die Ortsgemeinde Neunkirchen am Potzberg. Das Vorhaben befinden sich in der Friedhofstraße 14, 66887 Neunkirchen am Potzberg, Flurstück 2170. Das 1991 errichtete Bestandsgebäude des Kindergartens mit einer Bruttogrundfläche von ca. 315 m² soll nach aktuellen Anforderungen saniert und um ca. 450 m² erweitert werden. Im Bestand fehlen ausreichend große Förderräume. Die Küche muss erweitert werden, ein Schlafraum, Essensraum und Personalraum müssen angepasst werden. Die barrierefreie Erschließung zum Gebäude soll hergestellt werden. Bisher waren in der Kita zwei Regelgruppen untergebracht. Zusätzlich soll eine Krippengruppe und ein Multifunktionsraum (Kita) eingerichtet werden. Zur Deckung des zukünftigen Bedarfs ergibt sich eine erforderliche Bruttogrundfläche von ca. 765 m². Für den Multifunktionsraum (Gemeinde) mit Nebenräumen ist eine Bruttogrundfläche von ca. 260m² vorgesehen. Der Gemeindesaal soll an den Multifunktionsraum der Kita angegliedert und ggf. vom Kindergarten als zusätzlicher Bewegungsraum genutzt werden können. Bei Bedarf soll ein großer Raum von ca. 180m² nutzbar sein. Der Theken- und Küchenbereich, die Lagermöglichkeiten sowie die WC-Anlagen des Gemeindeteils sollen ausschließlich von der Ortsgemeinde genutzt werden. Für die Kita und für den Multifunktionsraum der Gemeinde sollen zwei separate Eingänge vorgesehen werden. Beide Multifunktionsräume müssen für sich eigenständig nutzbar sein. Die Baumaßnahme der Kita soll weitestgehend im laufenden Betrieb stattfinden, sodass der Erweiterungsbau voraussichtlich vor den Arbeiten im Bestand erfolgen muss. Der Entwurf muss so konzipiert sein, dass die Erweiterung des Gemeindeteils ggf. im 2. Bauabschnitt zeitlich versetzt umgesetzt werden könnte, ohne den Erweiterungsbau für die Kita einzuschränken. Der Auftragnehmer soll im Hinblick auf die Ausführung des Vorhabens eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anstellen. Mögliche Auswirkungen auf Kosten, Leistungsgrenzen, Gewährleistung, Provisorien etc. sind im weiteren Verfahren zu analysieren und der Bauherr ist diesbezüglich zu beraten. Die voraussichtlichen Kosten für die Modernisierung des Bestandes der Kita werden mit ca. 429.390 EUR netto und für den Erweiterungsbau derzeit mit ca. 1.651.500 EUR angenommen. Die voraussichtlichen Kosten des Gemeindeteils werden mit ca. 946.860 EUR geschätzt. Da der Gemeindeteil und die Kitaerweiterung unterschiedliche Förderprogramme beanspruchen, sind die Maßnahmen getrennt abzurechnen. Der Gemeindeteil ist über den Investitionsstock (Landesförderung) gefördert. Die Förderung der Kita erfolgt über die Regelförderung des Jugendhilfeträgers (Kreis). Sämtliche Rechnungen der AN müssen eindeutig der jeweiligen Maßnahme zuzuordnen sein. Die Auftraggeber sind bei der Fördermittelbeantragung zu unterstützen. Der Verteilungsschlüssel für die Abrechnung der ggf. erforderlichen gemeinsamen Bauteile und Leistungen wird nach der Leistungsphase 3 festgelegt. Die Leistungen werden ausgeschrieben in: - Los 1: Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI, - Los 2: Technische Ausrüstung HLS/Elektro/Küche in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI, - Los 3: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1-6 nach § 51 HOAI und - Los 4: Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 nach § 39 HOAI. Mit der Ausführung soll 2025 begonnen (Leistungsphase 8) und diese 2027 beendet werden. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan und die Ortsgemeinde Neunkirchen am Potzberg möchten in einer gemeinsamen Maßnahme die Kindertagesstätte Neunkirchen sanieren und erweitern sowie für die Bürger der Ortsgemeinde einen Multifunktionsraum errichten. Träger der Kindertagesstätte ist die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan. Bauherr für den Gemeindeteil ist die Ortsgemeinde Neunkirchen am Potzberg. Das Vorhaben befinden sich in der Friedhofstraße 14, 66887 Neunkirchen am Potzberg, Flurstück 2170. Das 1991 errichtete Bestandsgebäude des Kindergartens mit einer Bruttogrundfläche von ca. 315 m² soll nach aktuellen Anforderungen saniert und um ca. 450 m² erweitert werden. Im Bestand fehlen ausreichend große Förderräume. Die Küche muss erweitert werden, ein Schlafraum, Essensraum und Personalraum müssen angepasst werden. Die barrierefreie Erschließung zum Gebäude soll hergestellt werden. Bisher waren in der Kita zwei Regelgruppen untergebracht. Zusätzlich soll eine Krippengruppe und ein Multifunktionsraum (Kita) eingerichtet werden. Zur Deckung des zukünftigen Bedarfs ergibt sich eine erforderliche Bruttogrundfläche von ca. 765 m². Für den Multifunktionsraum (Gemeinde) mit Nebenräumen ist eine Bruttogrundfläche von ca. 260m² vorgesehen. Der Gemeindesaal soll an den Multifunktionsraum der Kita angegliedert und ggf. vom Kindergarten als zusätzlicher Bewegungsraum genutzt werden können. Bei Bedarf soll ein großer Raum von ca. 180m² nutzbar sein. Der Theken- und Küchenbereich, die Lagermöglichkeiten sowie die WC-Anlagen des Gemeindeteils sollen ausschließlich von der Ortsgemeinde genutzt werden. Für die Kita und für den Multifunktionsraum der Gemeinde sollen zwei separate Eingänge vorgesehen werden. Beide Multifunktionsräume müssen für sich eigenständig nutzbar sein. Die Baumaßnahme der Kita soll weitestgehend im laufenden Betrieb stattfinden, sodass der Erweiterungsbau voraussichtlich vor den Arbeiten im Bestand erfolgen muss. Der Entwurf muss so konzipiert sein, dass die Erweiterung des Gemeindeteils ggf. im 2. Bauabschnitt zeitlich versetzt umgesetzt werden könnte, ohne den Erweiterungsbau für die Kita einzuschränken. Der Auftragnehmer soll im Hinblick auf die Ausführung des Vorhabens eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anstellen. Mögliche Auswirkungen auf Kosten, Leistungsgrenzen, Gewährleistung, Provisorien etc. sind im weiteren Verfahren zu analysieren und der Bauherr ist diesbezüglich zu beraten. Die voraussichtlichen Kosten für die Modernisierung des Bestandes der Kita werden mit ca. 429.390 EUR netto und für den Erweiterungsbau derzeit mit ca. 1.651.500 EUR angenommen. Die voraussichtlichen Kosten des Gemeindeteils werden mit ca. 946.860 EUR geschätzt. Da der Gemeindeteil und die Kitaerweiterung unterschiedliche Förderprogramme beanspruchen, sind die Maßnahmen getrennt abzurechnen. Der Gemeindeteil ist über den Investitionsstock (Landesförderung) gefördert. Die Förderung der Kita erfolgt über die Regelförderung des Jugendhilfeträgers (Kreis). Sämtliche Rechnungen der AN müssen eindeutig der jeweiligen Maßnahme zuzuordnen sein. Die Auftraggeber sind bei der Fördermittelbeantragung zu unterstützen. Der Verteilungsschlüssel für die Abrechnung der ggf. erforderlichen gemeinsamen Bauteile und Leistungen wird nach der Leistungsphase 3 festgelegt. Die Leistungen werden ausgeschrieben in: - Los 1: Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI, - Los 2: Technische Ausrüstung HLS/Elektro/Küche in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI, - Los 3: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1-6 nach § 51 HOAI und - Los 4: Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 nach § 39 HOAI. Mit der Ausführung soll 2025 begonnen (Leistungsphase 8) und diese 2027 beendet werden. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan und die Ortsgemeinde Neunkirchen am Potzberg möchten in einer gemeinsamen Maßnahme die Kindertagesstätte Neunkirchen sanieren und erweitern sowie für die Bürger der Ortsgemeinde einen Multifunktionsraum errichten. Träger der Kindertagesstätte ist die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan. Bauherr für den Gemeindeteil ist die Ortsgemeinde Neunkirchen am Potzberg. Das Vorhaben befinden sich in der Friedhofstraße 14, 66887 Neunkirchen am Potzberg, Flurstück 2170. Das 1991 errichtete Bestandsgebäude des Kindergartens mit einer Bruttogrundfläche von ca. 315 m² soll nach aktuellen Anforderungen saniert und um ca. 450 m² erweitert werden. Im Bestand fehlen ausreichend große Förderräume. Die Küche muss erweitert werden, ein Schlafraum, Essensraum und Personalraum müssen angepasst werden. Die barrierefreie Erschließung zum Gebäude soll hergestellt werden. Bisher waren in der Kita zwei Regelgruppen untergebracht. Zusätzlich soll eine Krippengruppe und ein Multifunktionsraum (Kita) eingerichtet werden. Zur Deckung des zukünftigen Bedarfs ergibt sich eine erforderliche Bruttogrundfläche von ca. 765 m². Für den Multifunktionsraum (Gemeinde) mit Nebenräumen ist eine Bruttogrundfläche von ca. 260m² vorgesehen. Der Gemeindesaal soll an den Multifunktionsraum der Kita angegliedert und ggf. vom Kindergarten als zusätzlicher Bewegungsraum genutzt werden können. Bei Bedarf soll ein großer Raum von ca. 180m² nutzbar sein. Der Theken- und Küchenbereich, die Lagermöglichkeiten sowie die WC-Anlagen des Gemeindeteils sollen ausschließlich von der Ortsgemeinde genutzt werden. Für die Kita und für den Multifunktionsraum der Gemeinde sollen zwei separate Eingänge vorgesehen werden. Beide Multifunktionsräume müssen für sich eigenständig nutzbar sein. Die Baumaßnahme der Kita soll weitestgehend im laufenden Betrieb stattfinden, sodass der Erweiterungsbau voraussichtlich vor den Arbeiten im Bestand erfolgen muss. Der Entwurf muss so konzipiert sein, dass die Erweiterung des Gemeindeteils ggf. im 2. Bauabschnitt zeitlich versetzt umgesetzt werden könnte, ohne den Erweiterungsbau für die Kita einzuschränken. Der Auftragnehmer soll im Hinblick auf die Ausführung des Vorhabens eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anstellen. Mögliche Auswirkungen auf Kosten, Leistungsgrenzen, Gewährleistung, Provisorien etc. sind im weiteren Verfahren zu analysieren und der Bauherr ist diesbezüglich zu beraten. Die voraussichtlichen Kosten für die Modernisierung des Bestandes der Kita werden mit ca. 429.390 EUR netto und für den Erweiterungsbau derzeit mit ca. 1.651.500 EUR angenommen. Die voraussichtlichen Kosten des Gemeindeteils werden mit ca. 946.860 EUR geschätzt. Da der Gemeindeteil und die Kitaerweiterung unterschiedliche Förderprogramme beanspruchen, sind die Maßnahmen getrennt abzurechnen. Der Gemeindeteil ist über den Investitionsstock (Landesförderung) gefördert. Die Förderung der Kita erfolgt über die Regelförderung des Jugendhilfeträgers (Kreis). Sämtliche Rechnungen der AN müssen eindeutig der jeweiligen Maßnahme zuzuordnen sein. Die Auftraggeber sind bei der Fördermittelbeantragung zu unterstützen. Der Verteilungsschlüssel für die Abrechnung der ggf. erforderlichen gemeinsamen Bauteile und Leistungen wird nach der Leistungsphase 3 festgelegt. Die Leistungen werden ausgeschrieben in: - Los 1: Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI, - Los 2: Technische Ausrüstung HLS/Elektro/Küche in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI, - Los 3: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1-6 nach § 51 HOAI und - Los 4: Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 nach § 39 HOAI. Mit der Ausführung soll 2025 begonnen (Leistungsphase 8) und diese 2027 beendet werden. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan und die Ortsgemeinde Neunkirchen am Potzberg möchten in einer gemeinsamen Maßnahme die Kindertagesstätte Neunkirchen sanieren und erweitern sowie für die Bürger der Ortsgemeinde einen Multifunktionsraum errichten. Träger der Kindertagesstätte ist die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan. Bauherr für den Gemeindeteil ist die Ortsgemeinde Neunkirchen am Potzberg. Das Vorhaben befinden sich in der Friedhofstraße 14, 66887 Neunkirchen am Potzberg, Flurstück 2170. Das 1991 errichtete Bestandsgebäude des Kindergartens mit einer Bruttogrundfläche von ca. 315 m² soll nach aktuellen Anforderungen saniert und um ca. 450 m² erweitert werden. Im Bestand fehlen ausreichend große Förderräume. Die Küche muss erweitert werden, ein Schlafraum, Essensraum und Personalraum müssen angepasst werden. Die barrierefreie Erschließung zum Gebäude soll hergestellt werden. Bisher waren in der Kita zwei Regelgruppen untergebracht. Zusätzlich soll eine Krippengruppe und ein Multifunktionsraum (Kita) eingerichtet werden. Zur Deckung des zukünftigen Bedarfs ergibt sich eine erforderliche Bruttogrundfläche von ca. 765 m². Für den Multifunktionsraum (Gemeinde) mit Nebenräumen ist eine Bruttogrundfläche von ca. 260m² vorgesehen. Der Gemeindesaal soll an den Multifunktionsraum der Kita angegliedert und ggf. vom Kindergarten als zusätzlicher Bewegungsraum genutzt werden können. Bei Bedarf soll ein großer Raum von ca. 180m² nutzbar sein. Der Theken- und Küchenbereich, die Lagermöglichkeiten sowie die WC-Anlagen des Gemeindeteils sollen ausschließlich von der Ortsgemeinde genutzt werden. Für die Kita und für den Multifunktionsraum der Gemeinde sollen zwei separate Eingänge vorgesehen werden. Beide Multifunktionsräume müssen für sich eigenständig nutzbar sein. Die Baumaßnahme der Kita soll weitestgehend im laufenden Betrieb stattfinden, sodass der Erweiterungsbau voraussichtlich vor den Arbeiten im Bestand erfolgen muss. Der Entwurf muss so konzipiert sein, dass die Erweiterung des Gemeindeteils ggf. im 2. Bauabschnitt zeitlich versetzt umgesetzt werden könnte, ohne den Erweiterungsbau für die Kita einzuschränken. Der Auftragnehmer soll im Hinblick auf die Ausführung des Vorhabens eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anstellen. Mögliche Auswirkungen auf Kosten, Leistungsgrenzen, Gewährleistung, Provisorien etc. sind im weiteren Verfahren zu analysieren und der Bauherr ist diesbezüglich zu beraten. Die voraussichtlichen Kosten für die Modernisierung des Bestandes der Kita werden mit ca. 429.390 EUR netto und für den Erweiterungsbau derzeit mit ca. 1.651.500 EUR angenommen. Die voraussichtlichen Kosten des Gemeindeteils werden mit ca. 946.860 EUR geschätzt. Da der Gemeindeteil und die Kitaerweiterung unterschiedliche Förderprogramme beanspruchen, sind die Maßnahmen getrennt abzurechnen. Der Gemeindeteil ist über den Investitionsstock (Landesförderung) gefördert. Die Förderung der Kita erfolgt über die Regelförderung des Jugendhilfeträgers (Kreis). Sämtliche Rechnungen der AN müssen eindeutig der jeweiligen Maßnahme zuzuordnen sein. Die Auftraggeber sind bei der Fördermittelbeantragung zu unterstützen. Der Verteilungsschlüssel für die Abrechnung der ggf. erforderlichen gemeinsamen Bauteile und Leistungen wird nach der Leistungsphase 3 festgelegt. Die Leistungen werden ausgeschrieben in: - Los 1: Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI, - Los 2: Technische Ausrüstung HLS/Elektro/Küche in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI, - Los 3: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1-6 nach § 51 HOAI und - Los 4: Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 nach § 39 HOAI. Mit der Ausführung soll 2025 begonnen (Leistungsphase 8) und diese 2027 beendet werden. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan und die Ortsgemeinde Neunkirchen am Potzberg möchten in einer gemeinsamen Maßnahme die Kindertagesstätte Neunkirchen sanieren und erweitern sowie für die Bürger der Ortsgemeinde einen Multifunktionsraum errichten. Träger der Kindertagesstätte ist die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan. Bauherr für den Gemeindeteil ist die Ortsgemeinde Neunkirchen am Potzberg. Das Vorhaben befinden sich in Friedhofstraße 14, 66887 Neunkirchen am Potzberg, Flurstück 2170. Das 1991 errichtete Bestandsgebäude des Kindergartens mit einer Bruttogrundfläche von ca. 315 m² soll nach aktuellen Anforderungen saniert und um ca. 450 m² erweitert werden. Für den Multifunktionsraum (Gemeinde) mit Nebenräumen ist eine Bruttogrundfläche von ca. 260m² vorgesehen. Der Gemeindesaal soll an den Multifunktionsraum der Kita angegliedert und ggf. vom Kindergarten als zusätzlicher Bewegungsraum genutzt werden können. Für die Kita und für den Multifunktionsraum der Gemeinde sollen zwei separate Eingänge vorgesehen werden. Beide Multifunktionsräume müssen für sich eigenständig nutzbar sein. Die Außenanlage für die Kita wird mit ca. 1.500 m² und vom Gemeindesaal mit ca. 500 m² zu überplanen sein. Da der Gemeindeteil und die Kitaerweiterung unterschiedliche Förderprogramme beanspruchen, sind die Maßnahmen getrennt abzurechnen. Sämtliche Rechnungen der AN müssen eindeutig der jeweiligen Maßnahme zuzuordnen sein. Die Auftraggeber sind bei der Fördermittelbeantragung zu unterstützen. Die Leistungen werden ausgeschrieben in: - Los 1: Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI, - Los 2: Technische Ausrüstung HLS/Elektro/Küche in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI, - Los 3: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1-6 nach § 51 HOAI und - Los 4: Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 nach § 39 HOAI. Die Umsetzung der Maßnahme ist bis 2027 geplant. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
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