Altenkirchen (Westerwald)

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.

Landkreis
Rheinland-Pfalz
|100Ausschreibungen
2 aktiv
DEB13

Öffentliche Ausschreibungen in Altenkirchen (Westerwald)

Der Landkreis Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz verzeichnet aktuell 2 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 240 Tsd. € bis 32,4 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 12,1 Mio. €.

Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Altenkirchen (Westerwald) sind Architektur & Ingenieurwesen (44%), Bauarbeiten (13%) und Finanz- & Versicherungsdienste (10%). Weitere relevante Bereiche umfassen Post- & Fernmeldedienste und Bildung & Weiterbildung.

Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Altenkirchen (Westerwald) zählen Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld (37 Ausschreibungen), Verbandsgemeindeverwaltung Wissen (14 Ausschreibungen) sowie Kreisverwaltung Altenkirchen (11 Ausschreibungen).

Aktiv
2
Ø Wert
12,1 Mio. €
Top Branche
Architektur & Ingenieurwesen
Top Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld

Aktuelle Ausschreibungen

100 Ausschreibungen (Seite 1 von 20)

Vergabe des Netzbetriebes der Breitbandversorgung II

Aktiv
Frist: 23.02.2026
Veröffentlicht: 30.01.2026
Kreisverwaltung Altenkirchen

Der Landkreis Altenkirchen wird derzeit durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau von Netzbetreibern teilweise mit Breitbandnetzen und Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s ausgebaut. Darüber hinaus erhält der Landkreis für Teilgebiete der Versorgungslücken Fördermittel durch die Gigabitrichtlinie 2.0 und hat den Bau, Betrieb und Versorgung mit Endkundendiensten nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell vergeben. Der eigenwirtschaftliche und der geförderte Ausbau sind nicht flächendeckend und es verbleiben im Anschluss weiterhin Versorgungslücken. Der Landkreis Altenkirchen nimmt die Aufgabe der Breitbandversorgung für den gesamten Kreis mit Ausnahme der Alt-Verbandsgemeinde Betzdorf wahr und beabsichtigt, Teile dieser Lücken zu schließen und mit diesem Verfahren Bau und Betrieb eines FTTH-Netzes innerhalb des verfahrensgegenständlichen Versorgungsgebietes einschließlich der Erbringung von Endkundendienstleistungen auf der Basis einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziff. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu vergeben. Der Ausbau soll in Anknüpfung an die jeweiligen Zuwendungsbescheide in einem Los (siehe dazu nachstehend unter III. - Los) mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Kommunen realisiert werden. Grundlage dafür ist insbesondere die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - vom 31.03.2023 in der Fassung zweite Änderung vom 13.01.2025 sowie die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024. Die Förderbescheide des Bundes und des Landes liegen dem Auftraggeber bereits vor. Der Bieter ist verpflichtet, den Inhalt sämtlicher Zuwendungsbescheide anzuerkennen und die sich aus den Zuwendungsbescheiden ergebenden Anforderungen zu beachten sowie diese an seine Nachunternehmer weiterzugeben. Die Nachunternehmer sind verpflichtet, ihre Nachunternehmer entsprechend weiter zu verpflichten. Die Zuwendungsbescheide sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Ausführung der Leistungen soll gekoppelt an den in dem Gebiet etwaig bereits aufgenommenen eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau erfolgen, um Synergien zu nutzen. Der vorgesehene Fertigstellungstermin liegt im Dezember 2029, der von den Bietern bei der Angebotskalkulation zugrunde zu legen ist. Ausgehend davon, kann der Bieter auch einen nach seiner Einschätzung abweichenden Termin von den Vergabeunterlagen angeben, der nur verbindlich ist, wenn eine Verlängerung gegenüber dem Fördermittelgeber erzielt werden kann. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollen marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im entsprechenden Projektgebiet zur Verfügung stehen. Eigene Netze sollen, soweit vorhanden, von dem späteren Konzessionsnehmer ebenso für die Planung und Errichtung des Netzes eingebracht und genutzt werden, wie bereits vorhandene öffentliche Infrastruktur oder von Dritten anzumieten Netzteile (soweit wirtschaftlich sinnvoll). Der Konzessionsnehmer übernimmt folgende Rechte und Verpflichtungen: (1) Errichtung der entsprechenden Breitbandinfrastruktur (2) Installation der aktiven Komponenten (3) Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes (4) Betrieb des Gigabit-Netzes über die Dauer der Zweckbindung (5) Bereitstellung entsprechender Dienstleistung und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) gegenüber den Endkunden sowie interessierten Drittanbietern zu marktüblichen und/oder normativ vorgegebenen Konditionen. Die Leistungen sind in jedem Los spätestens sechs Monate vor dem Ende des in dem jeweiligen Zuwendungsbescheid/Änderungsbescheid angegebenen Bewilligungszeitraums abzuschließen. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

Vergabe des Netzbetriebes der Breitbandversorgung II

Aktiv
Frist: 23.02.2026
Veröffentlicht: 26.01.2026
Kreisverwaltung Altenkirchen

Der Landkreis Altenkirchen wird derzeit durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau von Netzbetreibern teilweise mit Breitbandnetzen und Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s ausgebaut. Darüber hinaus erhält der Landkreis für Teilgebiete der Versorgungslücken Fördermittel durch die Gigabitrichtlinie 2.0 und hat den Bau, Betrieb und Versorgung mit Endkundendiensten nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell vergeben. Der eigenwirtschaftliche und der geförderte Ausbau sind nicht flächendeckend und es verbleiben im Anschluss weiterhin Versorgungslücken. Der Landkreis Altenkirchen nimmt die Aufgabe der Breitbandversorgung für den gesamten Kreis mit Ausnahme der Alt-Verbandsgemeinde Betzdorf wahr und beabsichtigt, Teile dieser Lücken zu schließen und mit diesem Verfahren Bau und Betrieb eines FTTH-Netzes innerhalb des verfahrensgegenständlichen Versorgungsgebietes einschließlich der Erbringung von Endkundendienstleistungen auf der Basis einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziff. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu vergeben. Der Ausbau soll in Anknüpfung an die jeweiligen Zuwendungsbescheide in einem Los (siehe dazu nachstehend unter III. - Los) mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Kommunen realisiert werden. Grundlage dafür ist insbesondere die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - vom 31.03.2023 in der Fassung zweite Änderung vom 13.01.2025 sowie die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024. Die Förderbescheide des Bundes und des Landes liegen dem Auftraggeber bereits vor. Der Bieter ist verpflichtet, den Inhalt sämtlicher Zuwendungsbescheide anzuerkennen und die sich aus den Zuwendungsbescheiden ergebenden Anforderungen zu beachten sowie diese an seine Nachunternehmer weiterzugeben. Die Nachunternehmer sind verpflichtet, ihre Nachunternehmer entsprechend weiter zu verpflichten. Die Zuwendungsbescheide sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Ausführung der Leistungen soll gekoppelt an den in dem Gebiet etwaig bereits aufgenommenen eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau erfolgen, um Synergien zu nutzen. Der vorgesehene Fertigstellungstermin liegt im Dezember 2029, der von den Bietern bei der Angebotskalkulation zugrunde zu legen ist. Ausgehend davon, kann der Bieter auch einen nach seiner Einschätzung abweichenden Termin von den Vergabeunterlagen angeben, der nur verbindlich ist, wenn eine Verlängerung gegenüber dem Fördermittelgeber erzielt werden kann. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollen marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im entsprechenden Projektgebiet zur Verfügung stehen. Eigene Netze sollen, soweit vorhanden, von dem späteren Konzessionsnehmer ebenso für die Planung und Errichtung des Netzes eingebracht und genutzt werden, wie bereits vorhandene öffentliche Infrastruktur oder von Dritten anzumieten Netzteile (soweit wirtschaftlich sinnvoll). Der Konzessionsnehmer übernimmt folgende Rechte und Verpflichtungen: (1) Errichtung der entsprechenden Breitbandinfrastruktur (2) Installation der aktiven Komponenten (3) Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes (4) Betrieb des Gigabit-Netzes über die Dauer der Zweckbindung (5) Bereitstellung entsprechender Dienstleistung und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) gegenüber den Endkunden sowie interessierten Drittanbietern zu marktüblichen und/oder normativ vorgegebenen Konditionen. Die Leistungen sind in jedem Los spätestens sechs Monate vor dem Ende des in dem jeweiligen Zuwendungsbescheid/Änderungsbescheid angegebenen Bewilligungszeitraums abzuschließen. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

Löschzug Wissen - Lieferung einer Drehleiter DLA(K) 23/12 mit Gelenk nach DIN EN 14043 und E DIN 14701-2

Abgelaufen
Frist: 27.01.2026
Veröffentlicht: 26.01.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen

Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen ist die Beschaffung einer Drehleiter DLA(K) 23/12 auf einem Straßenfahrgestell im Jahr 2026 vorgesehen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot gemäß der beigefügten Vergabeunterlagen erteilt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein detailliertes Bewertungsverfahren für die Vergabeentscheidung vorliegt. Bei den Bietern werden neben Preis-, Garantie-, Liefer- und Skontobedingungen weitere technische und kaufmännische Daten abgefragt. All diese Faktoren werden nach einem vorher festgelegten Bewertungsschema bewertet (siehe Anlage Bewertungskriterien). Die jeweils besten Bieter der Ausschreibung, bei denen eine Vergleichsvorführung entscheidungsrelevant ist, werden zu der Vorführung eingeladen und stellen ihre Produkte vor. Die Besteller bewerten in einem gesonderten „Bewertungsbogen“ die Qualität. Die Kriterien hierfür sind diesem Schreiben beigefügt (siehe „Kriterien für die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots bei Feuerwehrfahrzeugen“). In diesem so genannten Qualitätsbogen werden die Bewertungen der Besteller zu einzelnen Kriterien erfasst. Die Ergebnisse beider Auswertungen werden addiert und führen zu der Vergabeentscheidung. Die Nicht-Teilnahme an der wertungsrelevanten Vorführung zur Qualitätsbegutachtung führt zum Ausschluss eines Bieters/ eines Angebots vom Vergabeverfahren. Die Vergleichsvorführung wird am 03.02.2026 in 57537 Wissen, Bahnhofstraße 55, stattfinden. Beginn ab 10.00 Uhr.

Vergabe des Netzbetriebes der Breitbandversorgung

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 20.01.2026
Kreisverwaltung Altenkirchen

Der Landkreis Altenkirchen wird derzeit durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau von Netzbetreibern teilweise mit Breitbandnetzen und Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s ausgebaut. Der eigenwirtschaftliche Ausbau ist nicht flächendeckend und es verbleiben im Anschluss Versorgungslücken. Der Landkreis Altenkirchen nimmt die Aufgabe der Breitbandversorgung für den gesamten Kreis mit Ausnahme der Alt-Verbandsgemeinde Betzdorf wahr und beabsichtigt, Teile dieser Lücken zu schließen und den Bau und Betrieb eines FTTH-Netzes innerhalb des verfahrensgegenständlichen Versorgungsgebietes einschließlich der Erbringung von Endkundendienstleistungen auf der Basis einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziff. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Ausbau soll in Anknüpfung an die jeweiligen Zuwendungsbescheide in insgesamt 3 Losen mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Kommunen realisiert werden. Grundlage dafür ist insbesondere die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - vom 31.03.2023 in der Fassung vom 13.01.2025 sowie die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024. Die Förderbescheide des Bundes und des Landes liegen dem Auftraggeber bereits vor. Der Bieter ist verpflichtet, den Inhalt sämtlicher Zuwendungsbescheide anzuerkennen und die sich aus den Zuwendungsbescheiden ergebenden Anforderungen zu beachten sowie diese an seine Nachunternehmer weiterzugeben. Die Nachunternehmer sind verpflichtet, ihre Nachunternehmer entsprechend weiter zu verpflichten. Die Zuwendungsbescheide sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Ausführung der Leistungen soll gekoppelt an den in dem Gebiet etwaig bereits aufgenommenen eigenwirtschaftlichen Ausbau erfolgen, um Synergien zu nutzen. Der vorgesehene Fertigstellungstermin liegt im Dezember 2028, der von den Bietern bei der Angebotskalkulation zugrunde zu legen ist. Ausgehend davon, kann der Bieter auch einen nach seiner Einschätzung abweichenden Termin in den Vergabeunterlagen angeben, der nur verbindlich ist, wenn eine Verlängerung gegenüber dem Fördermittelgeber erzielt werden kann. Es wird ein einheitlicher Zeitpunkt in allen Losen angestrebt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollen marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im entsprechenden Projektgebiet zur Verfügung stehen. Eigene Netze sollen, soweit vorhanden, von dem späteren Konzessionsnehmer ebenso für die Planung und Errichtung des Netzes eingebracht und genutzt werden, wie bereits vorhandene öffentliche Infrastruktur oder von Dritten anzumieten Netzteile (soweit wirtschaftlich sinnvoll). Der Konzessionsnehmer übernimmt folgende Rechte und Verpflichtungen: (1) Errichtung der entsprechenden Breitbandinfrastruktur (2) Installation der aktiven Komponenten (3) Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes (4) Betrieb des Gigabit-Netzes über die Dauer der Zweckbindung (5) Bereitstellung entsprechender Dienstleistung und Angebote (Telefonie, Internet, Mehr-wertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) gegenüber den Endkunden sowie interessierten Drittanbietern zu marktüblichen und/oder normativ vorgegebenen Konditionen. Die Leistungen sind in jedem Los spätestens sechs Monate vor dem Ende des in dem jeweiligen Zuwendungsbescheid/Änderungsbescheid angegebenen Bewilligungszeitraums abzuschließen. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

Linienbündel Altenkirchen

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 18.12.2025
Landkreis Altenkirchen

Bus- und RufBus-Verkehr

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Häufige Fragen zu Ausschreibungen in Altenkirchen (Westerwald)

In Altenkirchen (Westerwald) sind aktuell 2 Ausschreibungen aktiv (von 100 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Architektur & Ingenieurwesen, Bauarbeiten, Finanz- & Versicherungsdienste. Die Auftragswerte liegen zwischen 240 Tsd. € und 32,4 Mio. €.