Koblenz

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Koblenz, Rheinland-Pfalz. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.

Regierungsbezirk
Rheinland-Pfalz
|100Ausschreibungen
44 aktiv
DEB1

Öffentliche Ausschreibungen in Koblenz

Der Regierungsbezirk Koblenz verzeichnet aktuell 44 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren.

Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Koblenz sind Bauarbeiten (44%), Architektur & Ingenieurwesen (28%) und Transportmittel (3%). Weitere relevante Bereiche umfassen Reinigung & Umweltschutz und Gartenbau & Forstwirtschaft.

Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Koblenz zählen DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) (10 Ausschreibungen), DB Netz AG (Bukr 16) (9 Ausschreibungen) sowie Ahrtal Marketing GmbH (8 Ausschreibungen).

Innerhalb von Koblenz finden Sie Ausschreibungen in den Landkreisen Koblenz, Kreisfreie Stadt, Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Bad Kreuznach, Birkenfeld und Mayen-Koblenz und 5 weitere.

Aktiv
44
Top Branche
Bauarbeiten
Top Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

Aktuelle Ausschreibungen

100 Ausschreibungen (Seite 1 von 20)

Liegenschaften der GSG in 56564 Neuwied und Stadtteilen und in 56170 Bendorf

Aktiv
Frist: 11.02.2026
Veröffentlicht: 02.02.2026
Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuw...

Gegenstand des Auftrages sind Arbeiten betreffend die laufende Pflege und Unterhaltung von Grünflächen von Teilen der Liegenschaften der GSG. Die Leistungen dienen der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, verkehrssicheren und gepflegten Zustandes der Grünanlagen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten: Rasenpflege ( Mulchen, Mähen), Pflege von Gehölz- und Strauchflächen (z. B. Rückschnitt, Auslichtung), Heckenschnitt, Pflege von Stauden - und Pflanzflächen, Laubbeseitigung, Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Rahmen der Pflegeleistungen, Entsorgung des anfallenden Schnitt- und Pflegegutes gemäß den geltenden Vorschriften.

Vergabe des Netzbetriebes der Breitbandversorgung II

Aktiv
Frist: 23.02.2026
Veröffentlicht: 30.01.2026
Kreisverwaltung Altenkirchen

Der Landkreis Altenkirchen wird derzeit durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau von Netzbetreibern teilweise mit Breitbandnetzen und Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s ausgebaut. Darüber hinaus erhält der Landkreis für Teilgebiete der Versorgungslücken Fördermittel durch die Gigabitrichtlinie 2.0 und hat den Bau, Betrieb und Versorgung mit Endkundendiensten nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell vergeben. Der eigenwirtschaftliche und der geförderte Ausbau sind nicht flächendeckend und es verbleiben im Anschluss weiterhin Versorgungslücken. Der Landkreis Altenkirchen nimmt die Aufgabe der Breitbandversorgung für den gesamten Kreis mit Ausnahme der Alt-Verbandsgemeinde Betzdorf wahr und beabsichtigt, Teile dieser Lücken zu schließen und mit diesem Verfahren Bau und Betrieb eines FTTH-Netzes innerhalb des verfahrensgegenständlichen Versorgungsgebietes einschließlich der Erbringung von Endkundendienstleistungen auf der Basis einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziff. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu vergeben. Der Ausbau soll in Anknüpfung an die jeweiligen Zuwendungsbescheide in einem Los (siehe dazu nachstehend unter III. - Los) mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Kommunen realisiert werden. Grundlage dafür ist insbesondere die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - vom 31.03.2023 in der Fassung zweite Änderung vom 13.01.2025 sowie die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024. Die Förderbescheide des Bundes und des Landes liegen dem Auftraggeber bereits vor. Der Bieter ist verpflichtet, den Inhalt sämtlicher Zuwendungsbescheide anzuerkennen und die sich aus den Zuwendungsbescheiden ergebenden Anforderungen zu beachten sowie diese an seine Nachunternehmer weiterzugeben. Die Nachunternehmer sind verpflichtet, ihre Nachunternehmer entsprechend weiter zu verpflichten. Die Zuwendungsbescheide sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Ausführung der Leistungen soll gekoppelt an den in dem Gebiet etwaig bereits aufgenommenen eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau erfolgen, um Synergien zu nutzen. Der vorgesehene Fertigstellungstermin liegt im Dezember 2029, der von den Bietern bei der Angebotskalkulation zugrunde zu legen ist. Ausgehend davon, kann der Bieter auch einen nach seiner Einschätzung abweichenden Termin von den Vergabeunterlagen angeben, der nur verbindlich ist, wenn eine Verlängerung gegenüber dem Fördermittelgeber erzielt werden kann. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollen marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im entsprechenden Projektgebiet zur Verfügung stehen. Eigene Netze sollen, soweit vorhanden, von dem späteren Konzessionsnehmer ebenso für die Planung und Errichtung des Netzes eingebracht und genutzt werden, wie bereits vorhandene öffentliche Infrastruktur oder von Dritten anzumieten Netzteile (soweit wirtschaftlich sinnvoll). Der Konzessionsnehmer übernimmt folgende Rechte und Verpflichtungen: (1) Errichtung der entsprechenden Breitbandinfrastruktur (2) Installation der aktiven Komponenten (3) Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes (4) Betrieb des Gigabit-Netzes über die Dauer der Zweckbindung (5) Bereitstellung entsprechender Dienstleistung und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) gegenüber den Endkunden sowie interessierten Drittanbietern zu marktüblichen und/oder normativ vorgegebenen Konditionen. Die Leistungen sind in jedem Los spätestens sechs Monate vor dem Ende des in dem jeweiligen Zuwendungsbescheid/Änderungsbescheid angegebenen Bewilligungszeitraums abzuschließen. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

Wiederherstellung des Kurparks Bad Neuenahr-Ahrweiler: Landschaftsbauarbeiten

Aktiv
Frist: 23.02.2026
Veröffentlicht: 26.01.2026
Ahrtal Marketing GmbH

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt, den im Zuge der Flutkatastrophe von Juli 2021 zerstörten Kurpark wiederherzustellen und hat hierfür ihre Tochtergesellschaft, die Ahrtal Marketing GmbH, mit der Steuerung der Wiederherstellung beauftragt. Mit dem Aufbau und der Erneuerung der Elektroinstallation / Infrastruktur wird Energieversorgung, Energieverteilung, die Beleuchtung und die datentechnische Infrastruktur des Kurparks wieder hergestellt. Ziel dieses Projekts ist es, die technische Infrastruktur des betreffenden Bereichs zu sanieren und dessen sicheren und effizienten Betrieb langfristig zu gewährleisten.

Vergabe des Netzbetriebes der Breitbandversorgung II

Aktiv
Frist: 23.02.2026
Veröffentlicht: 26.01.2026
Kreisverwaltung Altenkirchen

Der Landkreis Altenkirchen wird derzeit durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau von Netzbetreibern teilweise mit Breitbandnetzen und Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s ausgebaut. Darüber hinaus erhält der Landkreis für Teilgebiete der Versorgungslücken Fördermittel durch die Gigabitrichtlinie 2.0 und hat den Bau, Betrieb und Versorgung mit Endkundendiensten nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell vergeben. Der eigenwirtschaftliche und der geförderte Ausbau sind nicht flächendeckend und es verbleiben im Anschluss weiterhin Versorgungslücken. Der Landkreis Altenkirchen nimmt die Aufgabe der Breitbandversorgung für den gesamten Kreis mit Ausnahme der Alt-Verbandsgemeinde Betzdorf wahr und beabsichtigt, Teile dieser Lücken zu schließen und mit diesem Verfahren Bau und Betrieb eines FTTH-Netzes innerhalb des verfahrensgegenständlichen Versorgungsgebietes einschließlich der Erbringung von Endkundendienstleistungen auf der Basis einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziff. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu vergeben. Der Ausbau soll in Anknüpfung an die jeweiligen Zuwendungsbescheide in einem Los (siehe dazu nachstehend unter III. - Los) mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Kommunen realisiert werden. Grundlage dafür ist insbesondere die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - vom 31.03.2023 in der Fassung zweite Änderung vom 13.01.2025 sowie die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024. Die Förderbescheide des Bundes und des Landes liegen dem Auftraggeber bereits vor. Der Bieter ist verpflichtet, den Inhalt sämtlicher Zuwendungsbescheide anzuerkennen und die sich aus den Zuwendungsbescheiden ergebenden Anforderungen zu beachten sowie diese an seine Nachunternehmer weiterzugeben. Die Nachunternehmer sind verpflichtet, ihre Nachunternehmer entsprechend weiter zu verpflichten. Die Zuwendungsbescheide sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Ausführung der Leistungen soll gekoppelt an den in dem Gebiet etwaig bereits aufgenommenen eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau erfolgen, um Synergien zu nutzen. Der vorgesehene Fertigstellungstermin liegt im Dezember 2029, der von den Bietern bei der Angebotskalkulation zugrunde zu legen ist. Ausgehend davon, kann der Bieter auch einen nach seiner Einschätzung abweichenden Termin von den Vergabeunterlagen angeben, der nur verbindlich ist, wenn eine Verlängerung gegenüber dem Fördermittelgeber erzielt werden kann. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollen marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im entsprechenden Projektgebiet zur Verfügung stehen. Eigene Netze sollen, soweit vorhanden, von dem späteren Konzessionsnehmer ebenso für die Planung und Errichtung des Netzes eingebracht und genutzt werden, wie bereits vorhandene öffentliche Infrastruktur oder von Dritten anzumieten Netzteile (soweit wirtschaftlich sinnvoll). Der Konzessionsnehmer übernimmt folgende Rechte und Verpflichtungen: (1) Errichtung der entsprechenden Breitbandinfrastruktur (2) Installation der aktiven Komponenten (3) Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes (4) Betrieb des Gigabit-Netzes über die Dauer der Zweckbindung (5) Bereitstellung entsprechender Dienstleistung und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) gegenüber den Endkunden sowie interessierten Drittanbietern zu marktüblichen und/oder normativ vorgegebenen Konditionen. Die Leistungen sind in jedem Los spätestens sechs Monate vor dem Ende des in dem jeweiligen Zuwendungsbescheid/Änderungsbescheid angegebenen Bewilligungszeitraums abzuschließen. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

1H0029, Neubau 4-gruppige KITA St. Pius, Bad Neuenahr-Ahrweiler, LOS 14 - Mobile Trennwände

Aktiv
Frist: 23.02.2026
Veröffentlicht: 26.01.2026
Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad...

Neubau einer 4-gruppigen Kita als Ersatzgebäude für die Kita St- Pius, die beim Ahrhochwasser 2021 zerstört wurde. - 2-geschossiger Baukörper in Massivbauweise mit WDVS - Baugrundstück ca. 3.220 m². - Nettoraumfläche von rund 1.330 m². - Kita-Plätzen in Neubau Platz für 75 – 95 Kinder - Hochwasserangepasste Bauweise im Überschwemmungsgebiet - Fernwärme und PV - Zentrale Lüftungsanlage Im Rahmen von LOS 14 Mobile Trennwände ist folgende Beschaffung erforderlich: - Allgemeine Baustelleneinrichtung für alle Gewerke - Mobile Trennwand Nr. 1: 6435 x 2800 mm - Mobile Trennwand Nr. 2: 4760 x 2700 mm - Mobile Trennwand Nr. 3: 4760 x 2700 mm - Alle Trennwände bestehend aus einem Bodenschott, der Decken-UK inkl. Verkleidung und der eigentlichen Trennwand. - Eine Trennwand enthält eine Schlupftüre.

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Häufige Fragen zu Ausschreibungen in Koblenz

In Koblenz sind aktuell 44 Ausschreibungen aktiv (von 100 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Bauarbeiten, Architektur & Ingenieurwesen, Transportmittel.