Öffentliche Ausschreibung

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Pimecrolimus, ATC D11AH02 für die Zeit 01.05.2025 - 30.04.2027

Auftraggeber

Adresse
Nagelsweg 27- 31
20097 Hamburg

Weitere beteiligte Organisationen (2)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 500 Tage
Angebotsfrist
05. März 2027
Veröffentlichungsdatum
13. März 2025

Beschreibung

§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Pimecrolimus, ATC D11AH02, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.05.2025 in Kraft und endet am 30.04.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

Lose (1)

Wichtige Links & Dokumente

Angebotsabgabe

Portal zur elektronischen Angebotseinreichung

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM550TC

Vergabeunterlagen

Alle offiziellen Dokumente herunterladen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM550TC/documents

Häufig gestellte Fragen

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Pimecrolimus (ATC D11AH02). Diese Vereinbarung soll es der DAK-Gesundheit ermöglichen, mit pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge abzuschließen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugeben sind. Die Vereinbarung tritt am 01.05.2025 in Kraft und endet am 30.04.2027, es sei denn, ein Exklusivvertrag tritt vorher in Kraft.

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