Öffentliche Ausschreibung

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Bimekizumab, ATC L04AC21 (OBO) für die Zeit 01.10.2024 - 30.09.2026

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Auftraggeber

Adresse
Nagelsweg 27- 31
20097 Hamburg

Weitere beteiligte Organisationen (2)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 164 Tage
Angebotsfrist
05. August 2026
Veröffentlichungsdatum
14. August 2024

Beschreibung

§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Bimekizumab, ATC L04AC21, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.10.2024 in Kraft und endet am 30.09.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

Lose (1)

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Häufig gestellte Fragen

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V für den Wirkstoff Bimekizumab (ATC L04AC21). Diese Vereinbarung wird zwischen der DAK-Gesundheit und pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, um Rahmenrabattverträge für Arzneimittel zu ermöglichen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegeben werden. Die Vereinbarung tritt am 01.10.2024 in Kraft und endet am 30.09.2026, es sei denn, ein Exklusivvertrag tritt früher in Kraft.

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