Finden Sie aktuelle öffentliche Ausschreibungen zum Thema "Medizinprodukte" von Bund, Ländern und Kommunen. Täglich aktualisiert mit allen relevanten Vergabeverfahren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Aufbereitung von Medizinprodukten als externe Dienstleistung
Aufbereitung von Medizinprodukten als externe Dienstleistung
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Inhalt des Open House Verfahrens ist der Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) im Sinne der Anlage Va und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie im Sinne des § 31 SGB V, soweit nicht apothekenpflichtig. Die Vertragsparteien schließen diesen Vertrag gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. m. §§ 126, 127 SGB V in der bis 10.05.2019 gültigen Fassung über die Versorgung der Versicherten der AOK mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung, soweit die betreffenden Produkte nicht der Apothekenpflicht unterliegen. Der Vertrag dient der Erfüllung des Anspruchs der Versicherten nach § 31 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB V i. V. m. den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V. Ziel der Vertragsparteien ist es, die qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit den vertragsgegenständlichen Produkten zu gewährleisten und für alle Beteiligten klare, einheitliche und rechtssichere Bedingungen zu schaffen. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.02.2026, alle Verträge enden spätestens am 31.01.2030. Die Laufzeit ist auf vier Jahre begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit zum ersten eines Monats möglich, spätestens jedoch am 20.12.2029. Für einen Vertragsstart zum nächsten Monatsersten, müssen die Unterlagen bis spätestens zum 20. des Vormonats mittels qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de oder unterschrieben per Post bei der unten genannten Kontaktstelle eingehen. Zur Teilnahme am frühestmöglichen Vertragsbeginn 01.02.2026 müssen die Unterlagen bis spätestens 20.01.2026 vollständig mittels qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de oder unterschrieben per Post bei der unten genannten Kontaktstelle eingehen. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Die AOK kann die Verträge nur einheitlich gegenüber allen Vertragspartnern kündigen. Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Vor Vertragsstart müssen die Leistungserbringer die unter Pkt. II aufgeführten Nachweise fristgerecht bei der Vergabestelle der AOK Bayern einreichen. Ein von der AOK gegengezeichnetes Exemplar wird an den Leistungserbringer zurückgesandt. II. Einzureichende Unterlagen Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ein Vertrag wird mit allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern geschlossen, die ihre Eignung wie folgt nachweisen: 1. Vom Leistungserbringern ausgefüllter und unterzeichneter Vertrag in zweifacher Ausfertigung nebst Anlagen (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen). 2. Ausgefüllte und unterschriebene Zuverlässigkeitserklärung (Anlage 2 des Vertrages) Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Arzneimittelversorgung "Open-House-Vertrag Verbandstoffe" Carl-Wery-Str. 28 81739 München ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 20. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauffolgenden nächsten Monatsersten, ansonsten zum darauffolgenden übernächsten Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM hat eine Übersendung bis zum 20. eines jeden Monats der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab als Scan an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de fristwahrend für einen Vertragsbeginn zum ersten des darauffolgenden Monats zu erfolgen.
Der Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein soll ab 1. Juni 2026 durch eine Apotheke versorgt werden, die sowohl Arzneimittel und apothekenübliche Waren liefert, als auch die damit verbundenen Beratungs- und administrativen Leistungen im Sinne der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit erbringt. Hinweis: Der Ausschreibung liegt § 1 Abs. 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom 14. Nov.1980 i.d.g.F. zu Grunde, wonach die Preisspannen und Preise der Apotheken bei einer Abgabe an Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten ausgenommen sind. Die Vertragsapotheke versorgt die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein ab dem 01.06.2026 mit folgenden Leistungen: 1. apothekenpflichtige, u.a.rezeptpflichtige Arzneimittel 2. nicht apothekenpflichtige Arzneimittel 3. apothekenübliche Waren (u. a. ärztliches Verbrauchsmaterial und Medizinprodukte) 4. pharmazeutische Beratung 5. administrative Leistungen. Die Vertragsapotheke liefert den gesamten Bedarf der Justizvollzugseinrichtungen an Arzneimitteln. Die Abnahme einer bestimmten Warenmenge wird nicht vereinbart. In begründeten Fällen können ärztliches Verbrauchsmaterial, Medizinprodukte und andere apothekenübliche Waren seitens der Justizvollzugseinrichtungen über andere Stellen bezogen werden. Bei den zu versorgenden JVAen handelt es sich um die folgenden Einrichtungen: JVA Flensburg, JVA Itzehoe, JVA Kiel inkl. Außenstelle der JVA Kiel in Neumünster, JVA Lübeck, JVA Neumünster, Jugendarrestanstalt Moltsfelde in Neumünster, JA Schleswig. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung liegt bei 6.000.000,00 € netto für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch diese Rahmenvereinbarung.
Die derzeitige medizinische Ausbildung am Schiffsmedizinischen Institut der Marine in Kronshagen entspricht nicht mehr den aktuellen und zukünftigen Anforderungen und muss durch einen Simulator Schiffslazarett am zukünftigen Standort des Schifffahrtmedizinischen Institut der Marine am Bundeswehrkrankenhaus (BwKrhs) in Hamburg ersetzt werden. Der Auftragnehmer muss den Simulator Schiffslazarett erstellen, liefern und in die vorgesehenen Räumlichkeiten des Multifunktionsgebäudes am BwKrhs in Hamburg integrieren sowie in Betrieb nehmen. Dabei sind die infrastrukturellen Vorgaben des Gebäudes und festgelegten Übergabepunkte zu berücksichtigen. Dieser Simulator muss es ermöglichen, das Sanitätspersonal des Marinesanitätsdienstes realitätsnah aus- und fortzubilden. Die Ausstattung der einzelnen Räume und Funktionsbereiche des Simulators Schiffslazarett müssen unter Berücksichtigung infrastruktureller Rahmenbedingungen grundsätzlich den Verhältnissen an Bord einer Fregatte F125 bzw. einer Korvette K130 (Sanitätsgefechtsstation) entsprechen. Die Chirurgen, Anästhesisten und Anästhesiepfleger der Bordfacharztgruppen sollen im Simulator Schiffslazarett nahezu identische Rahmenbedingungen wie an Bord einer Fregatte vorfinden. Der Simulator Schiffslazarett wird über die Einsatzausbildung hinaus auch für die Dienstpostenausbildung, wie beispielsweise die Einweisung und Ausbildung einschließlich der Zertifizierung des Fachpersonals aus dem zentralen Sanitätsdienst, und für das Teamtraining (CRM und notfallmedizinisches Training) genutzt werden. Der Simulator Schiffslazarett muss dem Erhalt, der Anpassung und Optimierung einer einsatznahen Aus- und Fortbildung sowie der Wahrnehmung folgender Aufgaben dienen: - der Sicherstellung des Betriebes von Sanitätseinrichtungen auf den schwimmenden Plattformen der Marine, - der Durchführung des Sanitätsgefechtsdienstes, - dem Kompetenzerhalt des Sanitätspersonals - der Einweisung des Sanitätspersonals in die Nutzung der Medizingeräte einschließlich der notwendigen Maßnahmen für die Wartung und Pflege unter realistischen Bedingungen, - der Zertifizierung der an Bord eingesetzten Bordfacharzt- und Bordzahnarztgruppen und - der Durchführung notfallmedizinischer Teamausbildung und Crew Ressource Management (CRM). Durch den Einbau einer Bordsprechanlage soll der Dialog und die Dokumentation des Gefechtsverlaufs wie an Bord erfolgen. Hierzu ist es erforderlich, dass neben einer Schiffslautsprecheranlage (SLA) auch das Kommunikationssystem für den Schadensabwehrgefechtsdienst (SAGD) einschließlich Lagebilddarstellung abgebildet wird. Weiterhin ist eine Telefonanlage erforderlich, die die bordinterne Kommunikation außerhalb des Gefechtsdienstes (SAGD) ermöglicht. Der Simulator Schiffslazarett muss für die Einbindung in das medizinisches IT-Netz vorbereitet werden. Das medizinische IT-Netz ist notwendig für den gesetzeskonformen Betrieb einer Sanitätseinrichtung an Bord mit der Nutzung entsprechender Services an den Arbeitsplätzen und der Vernetzung aller vernetzbaren Medizinprodukte.
Die medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem (Körperschaft des öffentlichen Rechts) - nachfolgend MUL-CT genannt - und die benannten Tochterunternehmen Thiem-Service GmbH - TSG genannt, Thiem-Care GmbH - TCG genannt, CTK-Poliklinik GmbH (MVZ) - MVZ genannt, Thiem-Reinigung GmbH - TRG genannt planen als Auftraggeber auf Basis der gegenständlichen Ausschreibung einen Vertrag zur Textilen Vollversorgung abzuschließen. Mit ca. 1.200 Betten und insgesamt ca. 3.200 Mitarbeitern bestehend aus Pflege, Ärzten, Verwaltung und Auszubildenden der Medizinischen Schule, ist die Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem nicht nur einer der größten Arbeitgeber in der Region, sondern auch eines der leistungsfähigsten Krankenhäuser im Land Brandenburg. Mehr als 150.000 Patienten werden pro Jahr stationär und/oder ambulant behandelt. Im Jahr 2026 sollen die ersten Studenten und Studentinnen ihre Medizinerausbildung in Cottbus beginnen können. Es folgt ein kontinuierlicher Ausbau mit dem Ausbauziel von 1.200 Studierenden bis 2040. Darüber hinaus sollen die nachfolgenden Tochterunternehmen der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem ebenfalls mitversorgt werden. Die Thiem-Service GmbH (TSG) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der MUL-CT, welche Dienstleistungen für die MUL-CT erbringt. Der Aufgabenbereich umfasst die Logistik, den Patientenservice, die Speisenversorgung, die Aufbereitung von Medizinprodukten (AEMP), den Sicherheitsdienst sowie die Erbringung allgemeiner Dienstleistungen. Insgesamt sind derzeit rund 320 Mitarbeitende beschäftigt. Die Thiem-Care GmbH (TCG) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der MUL-CT. Der Aufgabenbereich umfasst die Kurzzeitpflege mit derzeit 21 Betten, das Wundzentrum für eine optimale Wundheilung sowie eine spezialisierte Hauskrankenpflege. Insgesamt sind derzeit rund 18 Mitarbeitende beschäftigt. Die CTK-Poliklinik GmbH (MVZ) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der MUL-CT und eines der größten medizinischen Versorgungscenter in der Lausitz. In 17 verschiedenen Fachrichtungen sind rund 180 Mitarbeitende angestellt. Die Thiem-Reinigung GmbH (TRG) ist eine 51%ige Tochtergesellschaft der MUL-CT. Der Aufgabenbereich fällt auf die Reinigung, die Sauberkeit und die Werterhaltung von Patientenzimmern, Büros und allen sonstigen Räumen und Fluren der MUL-CT. Hinzu kommt die Glas- und Fensterreinigung der Gebäude. Insgesamt sind derzeit rund 100 Mitarbeitende beschäftigt. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.04.2027 um 0:00 Uhr und hat eine Laufzeit von 96 Monaten bis zum 31.03.2035; 23:59 Uhr.
Gegenstand des dynamischen Beschaffungssystems (DBS) "002-2631: Prüf- und Wartungsverträge Medizintechnik" ist die Beschaffung von Dienstleistungen zur gesetzlich vorgeschriebenen sowie herstellerseitig empfohlenen Prüfung, Wartung und Instandhaltung medizintechnischer Geräte. Das DBS dient der flexiblen und bedarfsgerechten Vergabe entsprechender Leistungen über die gesamte Laufzeit des Systems an geeignete und zugelassene Unternehmen. Der Leistungsgegenstand bezieht sich auf Medizinprodukte im Sinne des MPDG.
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Macrogol und Macrogol in Kombinationen (ausschließlich nach Anlage 1 AM-RL G-BA verordnungsfähige Produkte oder nach Anlage 5 AM-RL G-BA verordnungsfähige Medizinprodukte), ATC A06AD15 und ATC A06AD65, nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.08.2024, alle Verträge enden am 31.07.2026. Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 05.06.2026. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter und unterzeichneter Anlage "Festlegung der vertragsgegenständlichen Arzneimittel" sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen. Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Vergabestelle SGB V ZE25 open-house Rabattverträge Carl-Wery-Str. 28 81739 München ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 05. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauf folgenden nächsten Monatsersten, ansonsten zum darauf folgenden übernächsten Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM ist eine Übersendung der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab per Fax (089/62730650151), als Scan an die E-Mail-Adresse vergabestelle1@by.aok.de oder über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de fristwahrend, wenn die vollständigen und korrekten Originalunterlagen in Papierform bis zum 10. des Monats bei der AOK Bayern, Vergabestelle, eingehen. Bitte beachten Sie die Ausfüllanleitung, die unter www.dtvp.de bei den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung. Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potentiellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt.
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