Ausschreibungen Gemeinde Nonnweiler

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Architektur & Ingenieurwesen
Häufigste Branche (92%) →

Neubau Bürgerhaus Kannenberg, Primstal

Abgelaufen
Frist: 14.03.2025
Veröffentlicht: 13.02.2025
Gemeinde Nonnweiler

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau des Bürgerhauses Kannenberg zu planen und auszuführen. Nach der ersten Stufe dieses Vergabeverfahrens erhalten die Bieter, die zur Teilnahme am weiteren Verfahren aufgefordert werden, die Aufgabe, skizzenhafte Lösungsideen zur Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms in ein zukunftsfähiges Konzept für den Neubau des Bürgerhauses Kannenberg auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück zu entwickeln. Eine Ortsbesichtigung ist möglich. Eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) wird angestrebt. Die Kriterien, nach denen die skizzenhaften Lösungsideen bewertet werden, können im Detail der Infobroschüre entnommen werden. Zur Erarbeitung von skizzenhaften Lösungsideen erhält jede(r) Bieter/Bietergemeinschaft eine Vergütung von 5.000 € netto nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, sofern die geforderten skizzenhaften Lösungsideen fristgerecht vorgelegt wurden und den genannten Planungsparametern gerecht werden. Diese Vergütung wird für den Bieter, der den Zuschlag erhält, mit dem vertraglich vereinbarten Honorar verrechnet. Dem beiliegenden Raum- und Funktionsprogramm ist zu entnehmen, wie die Nutzung des Neubaus vorgesehen ist. In einer Vorabmaßnahme wird das bestehende Gebäude rückgebaut. Im Erdgeschoss des Bürgerhauses ist eine großzügige Öffnung zum Schulhof gewünscht, die eine Verbindung zur Außenfläche schafft. Der Schulhof ist in der Planung zu berücksichtigen und mitzugestalten. Vom Obergeschoss aus soll eine fußläufige Anbindung zur Mehrzweckhalle vorgesehen werden, die einen direkten Zugang zu den dortigen Einrichtungen ermöglicht. Beide Gebäudeebenen sollen barrierefrei erschlossen werden. Bei der neu zu entwickelnden Gebäudekonzeption auf dem Grundstück sind neben den baurechtlichen Randbedingungen die Freiflächengestaltung, die medientechnische Erschließung, eine barrierefreie Erschließung, die Anlieferung und Entsorgung, die Rettungswegsituation, Feuerwehr-zufahrt und -aufstellflächen sowie Parkflächen zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die Grundschule der Gemeinde Nonnweiler – Dependance Primstal, die Schulturnhalle, die Mehrzweckhalle, das DRK. Möglicherweise entwickelt die Gemeinde Nonnweiler ein Nahwärmekonzept, welches auch für den Neubau des Bürgerhauses relevant sein könnte. Im Rahmen dieses Verfahrens ist zunächst von einer autarken Energieversorgung des Neubaus auszugehen. Weitere Informationen werden in den ersten Planungsphasen zur Verfügung stehen. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Nonnweiler. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inkl. Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Objektplanung Gebäude wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4; Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8. Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen (Grundleistungen, Besondere Leistungen, Optionale Leistungen) können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“, der Anlage "Pflichtenheft Nachhaltigkeitszertifizierung" sowie dem Honorarformblatt entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein. Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) soll innerhalb eines Kalendermonats nach Fertigstellung der Entwurfsplanung abgeschlossen werden. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen/-phasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben. Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen sind zu berücksichtigen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.

Neubau Bürgerhaus Kannenberg, Primstal

Abgelaufen
Frist: 17.03.2025
Veröffentlicht: 14.02.2025
Gemeinde Nonnweiler

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen in der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau des Bürgerhauses Kannenberg zu planen und auszuführen. Eine Ortsbesichtigung ist möglich. Eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) wird angestrebt. Dem beiliegenden Raum- und Funktionsprogramm ist zu entnehmen, wie die Nutzung des Neubaus vorgesehen ist. In einer Vorabmaßnahme wird das bestehende Gebäude rückgebaut. Im Erdgeschoss des Bürgerhauses ist eine großzügige Öffnung zum Schulhof gewünscht, die eine Verbindung zur Außenfläche schafft. Vom Obergeschoss aus soll eine fußläufige Anbindung zur Mehrzweckhalle vorgesehen werden, die einen direkten Zugang zu den dortigen Einrichtungen ermöglicht. Beide Gebäudeebenen sollen barrierefrei erschlossen werden. Bei der neu zu entwickelnden Gebäudekonzeption auf dem Grundstück sind neben den baurechtlichen Randbedingungen die Freiflächengestaltung, die medientechnische Erschließung, eine barrierefreie Erschließung, die Anlieferung und Entsorgung, die Rettungswegsituation, Feuerwehr-zufahrt und -aufstellflächen sowie Parkflächen zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die Grundschule der Gemeinde Nonnweiler – Dependance Primstal, die Schulturnhalle, die Mehrzweckhalle, das DRK. Möglicherweise entwickelt die Gemeinde Nonnweiler ein Nahwärmekonzept, welches auch für den Neubau des Bürgerhauses relevant sein könnte. Im Rahmen der jeweils separaten Vergabeverfahren für die Objektplanung Gebäude und die Planung der Technischen Ausrüstung ist zunächst von einer autarken Energieversorgung des Neubaus auszugehen. Weitere Informationen werden in den ersten Planungsphasen zur Verfügung stehen. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Nonnweiler. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inkl. Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Tragwerksplanung wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphase 3; Leistungsstufe 3: Leistungsphase 4; Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 5 und 6; Leistungsstufe 5: Ingenieurtechnische Kontrolle während der Bauausführung. Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen (Grundleistungen, Besondere Leistungen, Optionale Leistungen) können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ sowie dem Honorarformblatt entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen/-phasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben. Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen sind zu berücksichtigen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.

Neubau Bürgerhaus Kannenberg, Primstal

Abgelaufen
Frist: 07.04.2025
Veröffentlicht: 10.03.2025
Gemeinde Nonnweiler

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1 bis 8, die erforderlich sind, um den Neubau des Bürgerhauses Kannenberg zu planen und auszuführen. Eine Ortsbesichtigung ist möglich. Eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) wird angestrebt. Dem beiliegenden Raum- und Funktionsprogramm ist zu entnehmen, wie die Nutzung des Neubaus vorgesehen ist. In einer Vorabmaßnahme wird das bestehende Gebäude rückgebaut. Im Erdgeschoss des Bürgerhauses ist eine großzügige Öffnung zum Schulhof gewünscht, die eine Verbindung zur Außenfläche schafft. Vom Obergeschoss aus soll eine fußläufige Anbindung zur Mehrzweckhalle vorgesehen werden, die einen direkten Zugang zu den dortigen Einrichtungen ermöglicht. Beide Gebäudeebenen sollen barrierefrei erschlossen werden. Bei der neu zu entwickelnden Gebäudekonzeption auf dem Grundstück sind neben den baurechtlichen Randbedingungen die Freiflächengestaltung, die medientechnische Erschließung, eine barrierefreie Erschließung, die Anlieferung und Entsorgung, die Rettungswegsituation, Feuerwehrzufahrt und -aufstellflächen sowie Parkflächen zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die Grundschule der Gemeinde Nonnweiler – Dependance Primstal, die Schulturnhalle, die Mehrzweckhalle, das DRK. Möglicherweise entwickelt die Gemeinde Nonnweiler ein Nahwärmekonzept, welches auch für den Neubau des Bürgerhauses relevant sein könnte. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist zunächst von einer autarken Energieversorgung des Neubaus auszugehen. Weitere Informationen werden in den ersten Planungsphasen zur Verfügung stehen. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Nonnweiler. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inkl. Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Technischen Ausrüstung wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 und 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4; Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8; Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ (Anlage A2) sowie der Anlage „Pflichtenheft Nachhaltigkeitszertifizierung“ (Anlage A3) sowie dem Honorarformblatt entnommen werden. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein. Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) soll innerhalb eines Kalendermonats nach Fertigstellung der Entwurfsplanung abgeschlossen werden. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben. Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen sind zu berücksichtigen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.

2025-03-nonnweiler-kiga-lummerland-objektplanung

Abgelaufen
Frist: 16.04.2025
Veröffentlicht: 18.03.2025
Gemeinde Nonnweiler

Die Gemeinde Nonnweiler beabsichtigt den Rückbau (bis auf Kellerdecke) und den Neubau des Kindergartens Lummerland (dreigruppig) in Otzenhausen durchzuführen. Eine erste Schätzung kommt zu voraussichtlichen Kosten von rd. 2,0 Mio. EUR für die Kostengruppen 300, 400, 500 und 600 (netto) einschließlich Nebenkosten von rd. 460.000 EUR (netto). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Architektenleistungen Objektplanung gemäß § 34 HOAI einschließlich Außenanlagen. Folgende Leistungsphasen des § 34 HOAI werden vergeben: - LP 1: entfällt - LP 2: 1,75 v.H.-Satz für Kostenschätzung nach DIN 276 (1 v.H.), Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs (0,5 v.H.), Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (0,25 v.H.) - LP 3: 5 v.H.-Satz für Bereitstellen der Arbeitsergebnisse - LP 4 bis 8: komplett. Der Neubau wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen.

2025-03-nonnweiler-kiga-lummerland-tp (Kopie)

Abgelaufen
Frist: 16.04.2025
Veröffentlicht: 18.03.2025
Gemeinde Nonnweiler

Die Gemeinde Nonnweiler beabsichtigt den Rückbau (bis auf Kellerdecke) und den Neubau des Kindergartens Lummerland (dreigruppig) in Otzenhausen durchzuführen. Eine erste Schätzung kommt zu voraussichtlichen Kosten von rd. 2,0 Mio. EUR für die Kostengruppen 300, 400, 500 und 600 (netto) einschließlich Nebenkosten von rd. 460.000 EUR (netto). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Ingenieurleistungen Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI. Folgende Leistungsphasen des § 51 HOAI werden vergeben: Leistungsphasen 1-6. Der Neubau wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen.

2025-03-nonnweiler-kiga-lummerland-ta

Abgelaufen
Frist: 16.04.2025
Veröffentlicht: 18.03.2025
Gemeinde Nonnweiler

Die Gemeinde Nonnweiler beabsichtigt den Rückbau (bis auf Kellerdecke) und den Neubau des Kindergartens Lummerland (dreigruppig) in Otzenhausen durchzuführen. Eine erste Schätzung kommt zu voraussichtlichen Kosten von rd. 2,0 Mio. EUR für die Kostengruppen 300, 400, 500 und 600 (netto) einschließlich Nebenkosten von rd. 460.000 EUR (netto). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI (Anlagengruppen 1-5). Folgende Leistungsphasen des § 55 HOAI werden vergeben: Leistungsphasen 1-5. Der Neubau wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen.

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Nonnweiler (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Abgelaufen
Frist: 30.04.2025
Veröffentlicht: 31.03.2025
Gemeinde Nonnweiler

Die Gemeinde Nonnweiler (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Der Konzessionsgeber hat des Weiteren eine Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der „Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland („Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland“)“ beantragt und vorläufig bewilligt erhalten. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5LEP/documents heruntergeladen werden können.

Neubau Bürgerhaus Kannenberg, Primstal

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 22.08.2025
Gemeinde Nonnweiler

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1 bis 8, die erforderlich sind, um den Neubau des Bürgerhauses Kannenberg zu planen und auszuführen. Eine Ortsbesichtigung ist möglich. Eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) wird angestrebt. Dem beiliegenden Raum- und Funktionsprogramm ist zu entnehmen, wie die Nutzung des Neubaus vorgesehen ist. In einer Vorabmaßnahme wird das bestehende Gebäude rückgebaut. Im Erdgeschoss des Bürgerhauses ist eine großzügige Öffnung zum Schulhof gewünscht, die eine Verbindung zur Außenfläche schafft. Vom Obergeschoss aus soll eine fußläufige Anbindung zur Mehrzweckhalle vorgesehen werden, die einen direkten Zugang zu den dortigen Einrichtungen ermöglicht. Beide Gebäudeebenen sollen barrierefrei erschlossen werden. Bei der neu zu entwickelnden Gebäudekonzeption auf dem Grundstück sind neben den baurechtlichen Randbedingungen die Freiflächengestaltung, die medientechnische Erschließung, eine barrierefreie Erschließung, die Anlieferung und Entsorgung, die Rettungswegsituation, Feuerwehrzufahrt und -aufstellflächen sowie Parkflächen zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die Grundschule der Gemeinde Nonnweiler – Dependance Primstal, die Schulturnhalle, die Mehrzweckhalle, das DRK. Möglicherweise entwickelt die Gemeinde Nonnweiler ein Nahwärmekonzept, welches auch für den Neubau des Bürgerhauses relevant sein könnte. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist zunächst von einer autarken Energieversorgung des Neubaus auszugehen. Weitere Informationen werden in den ersten Planungsphasen zur Verfügung stehen. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Nonnweiler. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inkl. Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Technischen Ausrüstung wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 und 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4; Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8; Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ (Anlage A2) sowie der Anlage „Pflichtenheft Nachhaltigkeitszertifizierung“ (Anlage A3) sowie dem Honorarformblatt entnommen werden. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein. Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) soll innerhalb eines Kalendermonats nach Fertigstellung der Entwurfsplanung abgeschlossen werden. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben. Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen sind zu berücksichtigen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.

Neubau Bürgerhaus Kannenberg, Primstal

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 22.08.2025
Gemeinde Nonnweiler

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen in der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau des Bürgerhauses Kannenberg zu planen und auszuführen. Eine Ortsbesichtigung ist möglich. Eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) wird angestrebt. Dem beiliegenden Raum- und Funktionsprogramm ist zu entnehmen, wie die Nutzung des Neubaus vorgesehen ist. In einer Vorabmaßnahme wird das bestehende Gebäude rückgebaut. Im Erdgeschoss des Bürgerhauses ist eine großzügige Öffnung zum Schulhof gewünscht, die eine Verbindung zur Außenfläche schafft. Vom Obergeschoss aus soll eine fußläufige Anbindung zur Mehrzweckhalle vorgesehen werden, die einen direkten Zugang zu den dortigen Einrichtungen ermöglicht. Beide Gebäudeebenen sollen barrierefrei erschlossen werden. Bei der neu zu entwickelnden Gebäudekonzeption auf dem Grundstück sind neben den baurechtlichen Randbedingungen die Freiflächengestaltung, die medientechnische Erschließung, eine barrierefreie Erschließung, die Anlieferung und Entsorgung, die Rettungswegsituation, Feuerwehr-zufahrt und -aufstellflächen sowie Parkflächen zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die Grundschule der Gemeinde Nonnweiler – Dependance Primstal, die Schulturnhalle, die Mehrzweckhalle, das DRK. Möglicherweise entwickelt die Gemeinde Nonnweiler ein Nahwärmekonzept, welches auch für den Neubau des Bürgerhauses relevant sein könnte. Im Rahmen der jeweils separaten Vergabeverfahren für die Objektplanung Gebäude und die Planung der Technischen Ausrüstung ist zunächst von einer autarken Energieversorgung des Neubaus auszugehen. Weitere Informationen werden in den ersten Planungsphasen zur Verfügung stehen. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Nonnweiler. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inkl. Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Tragwerksplanung wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphase 3; Leistungsstufe 3: Leistungsphase 4; Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 5 und 6; Leistungsstufe 5: Ingenieurtechnische Kontrolle während der Bauausführung. Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen (Grundleistungen, Besondere Leistungen, Optionale Leistungen) können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ sowie dem Honorarformblatt entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen/-phasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben. Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen sind zu berücksichtigen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.

Neubau Bürgerhaus Kannenberg, Primstal

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 08.08.2025
Gemeinde Nonnweiler

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau des Bürgerhauses Kannenberg zu planen und auszuführen. Nach der ersten Stufe dieses Vergabeverfahrens erhalten die Bieter, die zur Teilnahme am weiteren Verfahren aufgefordert werden, die Aufgabe, skizzenhafte Lösungsideen zur Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms in ein zukunftsfähiges Konzept für den Neubau des Bürgerhauses Kannenberg auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück zu entwickeln. Eine Ortsbesichtigung ist möglich. Eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) wird angestrebt. Die Kriterien, nach denen die skizzenhaften Lösungsideen bewertet werden, können im Detail der Infobroschüre entnommen werden. Zur Erarbeitung von skizzenhaften Lösungsideen erhält jede(r) Bieter/Bietergemeinschaft eine Vergütung von 5.000 € netto nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, sofern die geforderten skizzenhaften Lösungsideen fristgerecht vorgelegt wurden und den genannten Planungsparametern gerecht werden. Diese Vergütung wird für den Bieter, der den Zuschlag erhält, mit dem vertraglich vereinbarten Honorar verrechnet. Dem beiliegenden Raum- und Funktionsprogramm ist zu entnehmen, wie die Nutzung des Neubaus vorgesehen ist. In einer Vorabmaßnahme wird das bestehende Gebäude rückgebaut. Im Erdgeschoss des Bürgerhauses ist eine großzügige Öffnung zum Schulhof gewünscht, die eine Verbindung zur Außenfläche schafft. Der Schulhof ist in der Planung zu berücksichtigen und mitzugestalten. Vom Obergeschoss aus soll eine fußläufige Anbindung zur Mehrzweckhalle vorgesehen werden, die einen direkten Zugang zu den dortigen Einrichtungen ermöglicht. Beide Gebäudeebenen sollen barrierefrei erschlossen werden. Bei der neu zu entwickelnden Gebäudekonzeption auf dem Grundstück sind neben den baurechtlichen Randbedingungen die Freiflächengestaltung, die medientechnische Erschließung, eine barrierefreie Erschließung, die Anlieferung und Entsorgung, die Rettungswegsituation, Feuerwehr-zufahrt und -aufstellflächen sowie Parkflächen zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die Grundschule der Gemeinde Nonnweiler – Dependance Primstal, die Schulturnhalle, die Mehrzweckhalle, das DRK. Möglicherweise entwickelt die Gemeinde Nonnweiler ein Nahwärmekonzept, welches auch für den Neubau des Bürgerhauses relevant sein könnte. Im Rahmen dieses Verfahrens ist zunächst von einer autarken Energieversorgung des Neubaus auszugehen. Weitere Informationen werden in den ersten Planungsphasen zur Verfügung stehen. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Nonnweiler. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inkl. Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Objektplanung Gebäude wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4; Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8. Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen (Grundleistungen, Besondere Leistungen, Optionale Leistungen) können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“, der Anlage "Pflichtenheft Nachhaltigkeitszertifizierung" sowie dem Honorarformblatt entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein. Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) soll innerhalb eines Kalendermonats nach Fertigstellung der Entwurfsplanung abgeschlossen werden. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen/-phasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben. Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen sind zu berücksichtigen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.

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Über Gemeinde Nonnweiler

Gemeinde Nonnweiler mit Sitz in Nonnweiler ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 12 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Gemeinde Nonnweiler regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Gemeinde Nonnweiler sind Architektur & Ingenieurwesen (92%), Telekommunikation (8%) und Post- & Fernmeldedienste (8%).

Alle Ausschreibungen von Gemeinde Nonnweiler werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren.

Häufige Fragen zu Gemeinde Nonnweiler

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Gemeinde Nonnweiler aus Nonnweiler. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 12 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Architektur & Ingenieurwesen, Telekommunikation, Post- & Fernmeldedienste. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

Mit Bidfix können Sie kostenlos automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen von Gemeinde Nonnweiler – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.

Gemeinde Nonnweiler ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Gemeinde Nonnweiler: Architektur & Ingenieurwesen (92%), Telekommunikation (8%), Post- & Fernmeldedienste (8%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Gemeinde Nonnweiler bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Gemeinde Nonnweiler folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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