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110 Ausschreibungen (Seite 1 von 22)
Der Donnersbergkreis, der Kreis Kaiserslautern, der Kreis Kusel, der Kreis Alzey-Worms und der ZÖPNV beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 01.01.2027 für das VRN-Linienbündel Donnersbergkreis einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Sanierung und Neugestaltung der naturwissenschaftlichen Fachräume wie folgt: Eingerichtet wird das 1.,2. und 3. Obergeschoss in dem Bauteil C des Sickingen Gymnasiums: 1. OG: 3 Übungsräume und 2 Sammlungsräume einrichten (Fachbereich Biologie) 2. OG: 2 Übungsräume und 1 Vorbereitungs- und Sammlungsraum einrichten (Fachbereich Chemie) sowie 3 Informatikräume mit vorhandenem Mobiliar bestücken 3. OG: 3 Übungsräume und 1 Sammlungsraum einrichten (Fachbereich Physik). Zum Teil werden in den Fachbereichen Bestandsmöbel integriert.
Das Sickingen Gymnasium in Landstuhl wird saniert. Im Rahmen dessen, soll die Einrichtung der naturwissenschaftlichen Räume (Biologie, Chemie, Informatik und Physik) mit vorhandenem Mobiliar neu bestückt werden. Dazu ist eine fachgerechte Demontage, Montage und Transport vom vorhandenen Mobiliar notwendig. Es handelt sich um 3 Übungsräume und 2 Sammlungsräume im Fachbereich Biologie, 2 Übungsräume sowie 1 Vorbereitungs- und Sammlungsraum im Fachbereich Biologie, 3 Informatikräume und 3 Übungsräume sowie 1 Sammlungsraum im Fachbereich Physik.
Sanierung und Neugestaltung der naturwissenschaftlichen Fachräume wie folgt: Eingerichtet wird das 1.,2. und 3. Obergeschoss in dem Bauteil C des Sickingen Gymnasiums: 1. OG: 3 Übungsräume und 2 Sammlungsräume einrichten (Fachbereich Biologie) 2. OG: 2 Übungsräume und 1 Vorbereitungs- und Sammlungsraum einrichten (Fachbereich Chemie) sowie 3 Informatikräume mit vorhandenem Mobiliar bestücken 3. OG: 3 Übungsräume und 1 Sammlungsraum einrichten (Fachbereich Physik). Zum Teil werden in den Fachbereichen Bestandsmöbel integriert.
Sanierung und Neugestaltung der Werkräume wie folgt: Eingerichtet werden die Werkräume im Erdgeschoss des Bauteil C im Sickingen Gymnasium, 1 Werkraum (Übungsraum), 1 Lager und 1 Maschinenraum.
Landkreis Kaiserslautern mit Sitz in Kaiserslautern verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 110 erfassten Vergabeverfahren.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Landkreis Kaiserslautern sind Bauarbeiten (72%), Möbel & Haushalt (5%) und Sonstige Dienstleistungen (5%). Weitere relevante Bereiche umfassen Architektur & Ingenieurwesen und Transportdienstleistungen.
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Landkreis Kaiserslautern ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Landkreis Kaiserslautern: Bauarbeiten (72%), Möbel & Haushalt (5%), Sonstige Dienstleistungen (5%), Architektur & Ingenieurwesen (5%), Transportdienstleistungen (5%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
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