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4 Ausschreibungen
Die Astrid-Lindgren-Schule in Dohr ist eine Förderschule mit den Schwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung (SFGM). Das Schulgebäude mit angeschlossenem Bewegungsbad wurde Anfang der 1980er Jahre errichtet und in Betrieb genommen. Der Landkreis Cochem-Zell, vertreten durch die Kreisverwaltung in Cochem, plant die umfassende Sanierung des Bewegungsbades (Schwimmbecken mit Hubboden, Technik zur Wasseraufbereitung) sowie der angrenzenden Umkleide- und Sanitärbereiche. Die bestehende Bausubstanz und die seit der Errichtung nur in Teilen modernisierte Technik weisen in mehreren Bereichen schwerwiegende Mängel auf. Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen soll eine deutliche Verbesserung der Funktionalität, Sicherheit und Akustik sowie die DIN-gemäße Wasseraufbereitung erreicht werden. Von Seiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz liegt für das Bauvorhaben bereits die Bewilligung zur Förderung mit Finanzhilfen des Bundes aus dem Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ("Basismittel") vor. Die festgelegten Fristen für die Gewährung der Förderung müssen unbedingt eingehalten werden - der Bewilligungszeitraum endet zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, jedoch spätestens am 31. Dezember 2027. Demnach sind die erforderlichen Mittel bis zum 31. Dezember 2027 auszugeben und die Maßnahme abzuschließen. Die vollständige Abrechnung muss direkt nach Abschluss der Maßnahme bzw. bis spätestens 31. März 2028 erfolgen, und der Verwendungsnachweis ist fristgerecht bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Im Zuge der Erstellung des Förderantrags wurden die Leistungsphasen 1 - 3 der Leistungsbilder Gebäude/Innenräume (§ 34) gemäß HOAI 2021 bereits erbracht. Auch im Leistungsbild der Fachplanung Technische Ausrüstung wurde für die Fördermittelbeantragung bereits ein Büro mit der Begutachtung und Bewertung von Einzelaspekten beauftragt. Die vorhandenen Planungsergebnisse sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Astrid-Lindgren-Schule in Dohr ist eine Förderschule mit den Schwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung (SFGM). Das Schulgebäude mit angeschlossenem Bewegungsbad wurde Anfang der 1980er Jahre errichtet und in Betrieb genommen. Der Landkreis Cochem-Zell, vertreten durch die Kreisverwaltung in Cochem, plant die umfassende Sanierung des Bewegungsbades (Schwimmbecken mit Hubboden, Technik zur Wasseraufbereitung) sowie der angrenzenden Umkleide- und Sanitärbereiche. Die bestehende Bausubstanz und die seit der Errichtung nur in Teilen modernisierte Technik weisen in mehreren Bereichen schwerwiegende Mängel auf. Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen soll eine deutliche Verbesserung der Funktionalität, Sicherheit und Akustik sowie die DIN-gemäße Wasseraufbereitung erreicht werden. Von Seiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz liegt für das Bauvorhaben bereits die Bewilligung zur Förderung mit Finanzhilfen des Bundes aus dem Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ("Basismittel") vor. Die festgelegten Fristen für die Gewährung der Förderung müssen unbedingt eingehalten werden - der Bewilligungszeitraum endet zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, jedoch spätestens am 31. Dezember 2027. Demnach sind die erforderlichen Mittel bis zum 31. Dezember 2027 auszugeben und die Maßnahme abzuschließen. Die vollständige Abrechnung muss direkt nach Abschluss der Maßnahme bzw. bis spätestens 31. März 2028 erfolgen, und der Verwendungsnachweis ist fristgerecht bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Im Zuge der Erstellung des Förderantrags wurden die Leistungsphasen 1 - 3 der Leistungsbilder Gebäude/Innenräume (§ 34) gemäß HOAI 2021 bereits erbracht. Das Ergebnis der Leistungsphase 3 ist den Vergabeunterlagen als vorhandene Planungsgrundlagen beigefügt.
Die Astrid-Lindgren-Schule in Dohr ist eine Förderschule mit den Schwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung (SFGM). Das Schulgebäude mit angeschlossenem Bewegungsbad wurde Anfang der 1980er Jahre errichtet und in Betrieb genommen. Der Landkreis Cochem-Zell, vertreten durch die Kreisverwaltung in Cochem, plant die umfassende Sanierung des Bewegungsbades (Schwimmbecken mit Hubboden, Technik zur Wasseraufbereitung) sowie der angrenzenden Umkleide- und Sanitärbereiche. Die bestehende Bausubstanz und die seit der Errichtung nur in Teilen modernisierte Technik weisen in mehreren Bereichen schwerwiegende Mängel auf. Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen soll eine deutliche Verbesserung der Funktionalität, Sicherheit und Akustik sowie die DIN-gemäße Wasseraufbereitung erreicht werden. Von Seiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz liegt für das Bauvorhaben bereits die Bewilligung zur Förderung mit Finanzhilfen des Bundes aus dem Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ("Basismittel") vor. Die festgelegten Fristen für die Gewährung der Förderung müssen unbedingt eingehalten werden - der Bewilligungszeitraum endet zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, jedoch spätestens am 31. Dezember 2027. Demnach sind die erforderlichen Mittel bis zum 31. Dezember 2027 auszugeben und die Maßnahme abzuschließen. Die vollständige Abrechnung muss direkt nach Abschluss der Maßnahme bzw. bis spätestens 31. März 2028 erfolgen, und der Verwendungsnachweis ist fristgerecht bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Im Zuge der Erstellung des Förderantrags wurden die Leistungsphasen 1 - 3 der Leistungsbilder Gebäude/Innenräume (§ 34) gemäß HOAI 2021 bereits erbracht. Das Ergebnis der Leistungsphase 3 ist den Vergabeunterlagen als vorhandene Planungsgrundlagen beigefügt.
Die Astrid-Lindgren-Schule in Dohr ist eine Förderschule mit den Schwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung (SFGM). Das Schulgebäude mit angeschlossenem Bewegungsbad wurde Anfang der 1980er Jahre errichtet und in Betrieb genommen. Der Landkreis Cochem-Zell, vertreten durch die Kreisverwaltung in Cochem, plant die umfassende Sanierung des Bewegungsbades (Schwimmbecken mit Hubboden, Technik zur Wasseraufbereitung) sowie der angrenzenden Umkleide- und Sanitärbereiche. Die bestehende Bausubstanz und die seit der Errichtung nur in Teilen modernisierte Technik weisen in mehreren Bereichen schwerwiegende Mängel auf. Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen soll eine deutliche Verbesserung der Funktionalität, Sicherheit und Akustik sowie die DIN-gemäße Wasseraufbereitung erreicht werden. Von Seiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz liegt für das Bauvorhaben bereits die Bewilligung zur Förderung mit Finanzhilfen des Bundes aus dem Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ("Basismittel") vor. Die festgelegten Fristen für die Gewährung der Förderung müssen unbedingt eingehalten werden - der Bewilligungszeitraum endet zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, jedoch spätestens am 31. Dezember 2027. Demnach sind die erforderlichen Mittel bis zum 31. Dezember 2027 auszugeben und die Maßnahme abzuschließen. Die vollständige Abrechnung muss direkt nach Abschluss der Maßnahme bzw. bis spätestens 31. März 2028 erfolgen, und der Verwendungsnachweis ist fristgerecht bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Im Zuge der Erstellung des Förderantrags wurden die Leistungsphasen 1 - 3 der Leistungsbilder Gebäude/Innenräume (§ 34) gemäß HOAI 2021 bereits erbracht. Auch im Leistungsbild der Fachplanung Technische Ausrüstung wurde für die Fördermittelbeantragung bereits ein Büro mit der Begutachtung und Bewertung von Einzelaspekten beauftragt. Die vorhandenen Planungsergebnisse sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
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